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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 17.04.2025

Böschungs- und Mauersicherung Fährstraße -- Spezial Tiefbauarbeiten Stützmauer Süd

Auftraggeber: Solestadt Bad Dürrenberg · Bad Dürrenberg

Solestadt Bad Dürrenberg hat einen Auftrag für Bauleistungen im Saalekreis ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 06.05.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 06.05.2025, 08:59 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Bauleistungen allgemein: Böschungs- und Mauersicherung Fährstraße -- Spezial Tiefbauarbeiten Stützmauer Süd
Wo
Saalekreis, Sachsen-Anhalt
Bis wann
Angebotsfrist 06.05.2025, 08:59 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 22.04.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die vorhandene Vorsatzwand vor dem Borlachplatz-Ensemble ist nicht mehr tragfähig. Die dahinterstehende Abschlusswand ist teilweise eingebrochen. Als erste Sicherungsmaßnahme wurden folgende Bereiche zurückgebaut: Die Vorwand (60 cm dick und 5,10 m hoch) wurde bis zur halben Höhe abgetragen, einschl. dem Einsturzmaterial der dahinterstehenden Abschlusswand. Auch die dahinterstehende Abschlusswand wurde bis zur halben Höhe vorsichtig zurückgebaut. Nach diesem Rückbau kann nun das vorhandene Gewölbe begutachtet und stabilisiert werden. Hinweis: Die vorhandenen Stützpfeiler der hinteren Gewölbewand sind zu erhalten bzw. zu sichern. Die Stabilisierungsarbeiten können nur vom höher gelegenen Parkplatz aus realisiert werden. Das unterhalb angrenzende Grundstück ist nicht Eigentum der Stadt Bad Dürrenberg. Auf diesem Fremdgrundstück befinden sich diverse Garagen, welche zu schützen sind. Die …

Ganze Beschreibung lesen

Die vorhandene Vorsatzwand vor dem Borlachplatz-Ensemble ist nicht mehr tragfähig. Die dahinterstehende Abschlusswand ist teilweise eingebrochen. Als erste Sicherungsmaßnahme wurden folgende Bereiche zurückgebaut: Die Vorwand (60 cm dick und 5,10 m hoch) wurde bis zur halben Höhe abgetragen, einschl. dem Einsturzmaterial der dahinterstehenden Abschlusswand. Auch die dahinterstehende Abschlusswand wurde bis zur halben Höhe vorsichtig zurückgebaut. Nach diesem Rückbau kann nun das vorhandene Gewölbe begutachtet und stabilisiert werden. Hinweis: Die vorhandenen Stützpfeiler der hinteren Gewölbewand sind zu erhalten bzw. zu sichern. Die Stabilisierungsarbeiten können nur vom höher gelegenen Parkplatz aus realisiert werden. Das unterhalb angrenzende Grundstück ist nicht Eigentum der Stadt Bad Dürrenberg. Auf diesem Fremdgrundstück befinden sich diverse Garagen, welche zu schützen sind. Die Verfüllung bzw. Stabilisierung wird durch einen Prüfstatiker begleitet. Durch die Arbeiten an der vorh. Stützwand dürfen keine Schäden auf dem angrenzenden Nachbargrundstück verursacht werden. Hier sind gemäß dem AN entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorzusehen und einzukalkulieren. --- Grobmassen: - ca. 190 m³ Lieferung und Einbau von Spritzbeton als Hohlraumverfüllung Gewölbe - ca. 100 St Anker Baustahl B 500 SA d= 20, l=1,00 m - ca. 50 St Stahlanker Mattenbefestigung Baustahl d= 20 mm, l=1,50 m - ca. 130 m² Mattenbewehrung Q 524A - ca. 10 m³ Natursteinmauerwerk abbrechen - ca. 7 m³ Verfüllmaterial (Boden/ Steine) ausheben - ca. 3 m³ Kellerzugang aus vorhandenem Natursteinmauerwerk zumauern - ca. 16 m vorhandenen Metallzaun mit Pfosten wiederversetzen - Arbeitsgerüst mit Hilfsübergang, Transportbühne, Stahlplatten für Baustraße - Beweissicherungsverfahren, Dokumentation --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. # Mindestanforderungen an Nebenangebote 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Saalekreis (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Verlauf

  1. 17.04.2025 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 22.04.2025 Bekanntmachung geändert · Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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