Bewachung der Flüchtlingsunterkunft Meinersen
Auftraggeber: Landkreis Gifhorn · Gifhorn
Landkreis Gifhorn hat einen Auftrag für Sicherheitsdienst in Meinersen ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 04.07.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Sicherheitsdienst: Bewachung der Flüchtlingsunterkunft Meinersen
- Wo
- Meinersen, Landkreis Gifhorn, Niedersachsen
- Bis wann
- Angebotsfrist 04.07.2025, 09:59 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
- Laufzeit
- 01.09.2025 bis 31.05.2027
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 05.06.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungAufgrund der Größe und Lage der Liegenschaft und der Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge (regelmäßig bis zu 75 Personen) ist die Sicherheit permanent durch mehrere Sicherheitsmitarbeiter (SMa) im Dreischichtsystem (8 h Stundenschichten) oder im Zweischichtsystem (12h Stundenschichten) zu gewährleisten. Der zeitliche Beginn und das Ende der Schichten erfolgt nach Absprache mit dem AG variabel und wird zum Dienstleistungsbeginn festgelegt. Ebenso wird die Form des Schichtsystems zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bis zum Dienstleistungsbeginn für die Dauer der Vertragslaufzeit festgesetzt. Durchschnittlich sind pro Schicht 2 Mitarbeiter im Flüchtlingswohnheim eingesetzt. Die Anzahl der Mitarbeiter ist von der aktuellen Belegung abhängig. Eine Änderung der erforderlichen Mitarbeiter wird regelmäßig, wenigstens 2 Wochen im Voraus, mitgeteilt. Innerhalb von 24 Stunden sind …
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Aufgrund der Größe und Lage der Liegenschaft und der Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge (regelmäßig bis zu 75 Personen) ist die Sicherheit permanent durch mehrere Sicherheitsmitarbeiter (SMa) im Dreischichtsystem (8 h Stundenschichten) oder im Zweischichtsystem (12h Stundenschichten) zu gewährleisten. Der zeitliche Beginn und das Ende der Schichten erfolgt nach Absprache mit dem AG variabel und wird zum Dienstleistungsbeginn festgelegt. Ebenso wird die Form des Schichtsystems zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bis zum Dienstleistungsbeginn für die Dauer der Vertragslaufzeit festgesetzt. Durchschnittlich sind pro Schicht 2 Mitarbeiter im Flüchtlingswohnheim eingesetzt. Die Anzahl der Mitarbeiter ist von der aktuellen Belegung abhängig. Eine Änderung der erforderlichen Mitarbeiter wird regelmäßig, wenigstens 2 Wochen im Voraus, mitgeteilt. Innerhalb von 24 Stunden sind mindestens 12 feste Kontrollgänge durchzuführen. Die Wege der Kontrollgänge werden gemeinsam mit dem eingesetzten Sicherheitsdienst am Dienstleistungsbeginn festgesetzt. Zur Dokumentation der Kontrollgänge ist vom Auftragnehmer (AN) ein Wächterkontrollsystem zu installieren. Darüber hinaus ist das Flüchtlingswohnheim mindestens im einstündigen Rhythmus zu bestreifen. Die Streifengänge sind stets zu unregelmäßigen Zeiten durchzuführen. Das sonstige auf der Anlage eingesetzte Personal zur Betreuung der untergebrachten Personen ist täglich (Montag-Freitag) in der Zeit von ca. 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr vor Ort. Eine Rufbereitschaft für die Mitarbeiter/innen ist angedacht und wird, sofern eingerichtet, gesondert geregelt. Das beauftragte Unternehmen hat die Aufgabe, den Auftraggeber, die Liegenschaft und das eingesetzte Personal, sowie die Bewohner/innen gegen Schäden und Gefahren zu schützen sowie die Sicherheit und Ordnung auf dem gesamten Gelände und in den Gebäuden aufrechtzuerhalten. Eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Sicherheitspersonal und dem Personal des eingesetzten Betreibers ist zwingend erforderlich. Einzelne Abläufe des Tagesgeschäftes sind in der Wohnanlage untereinander in Abstimmung mit dem AG gesondert zu regeln und einzuhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind insbesondere zur Sicherstellung und Wahrung der Hausordnung, inkl. der Durchsetzung des Rauchverbotes in den Gebäuden zuständig. Die Betreuung der aufgeschalteten Brand- und Gefahrenmeldeanlage gehört nach Einweisung ebenfalls zum Aufgabengebiet der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vorausgesetzt werden ebenso die Kontrolle der Zutritts-/ Zufahrtsberechtigungen und die Durchsetzung des Hausrechtes in Rücksprache mit dem AG.
Erfüllungsort
- Ort
- 38536 Meinersen
- Kreis
- Landkreis Gifhorn
- Bundesland
- Niedersachsen
- NUTS
- DE914
Verlauf
- 05.06.2025 Ausschreibung veröffentlicht
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