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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 02.06.2025

Bestandesbegründung im Bundesforstbetrieb Trave, Revier Ossenpadd/Groß Nordsee (Vergabenummer VOEK 276-25)

Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat einen Auftrag für Bauleistungen in Bonn ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 28.07.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 28.07.2025, 09:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Bauleistungen allgemein: Bestandesbegründung im Bundesforstbetrieb Trave, Revier Ossenpadd/Groß Nordsee (Vergabenummer VOEK 276-25)
Wo
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Bis wann
Angebotsfrist 28.07.2025, 09:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 02.06.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Auf der Liegenschaft des Bundesforstbetriebs Trave „Groß Nordsee“ sollen auf einer rund 22 ha großen zusammenhängenden Forstfläche Laubhölzer unter dem lockeren Nadelholzschirm vorangebaut und ein Waldrand angelegt werden. Der Auftrag beinhaltet die Pflanzenlieferung, die Flächenvorbereitung, die Pflanzung sowie den Wildschutz. Die Summe der Vorbau-Flächen beträgt 1200 m2 und ist auf 15 im Gelände markierte Teilflächen verteilt. Am Waldrand sollen auf einer Länge von 1300 m 45 Sträucher und 86 Bäume zweiter Ordnung an vorgegebenen und im Gelände markierten Orten gepflanzt werden. Die geschätzte zu bepflanzende Fläche am Waldrand beträgt in geschätzt 400 m2. Somit beträgt die in Summe zu bepflanzende Fläche 12556 m2. Das Gelände ist überwiegend von knöchel- bis knie- bis teilweise hüfthoher Brombeere bewachsen und kaum geneigt. Auf 7 Teilflächen ist Schlagabraum mit mehr als 10% …

Ganze Beschreibung lesen

Auf der Liegenschaft des Bundesforstbetriebs Trave „Groß Nordsee“ sollen auf einer rund 22 ha großen zusammenhängenden Forstfläche Laubhölzer unter dem lockeren Nadelholzschirm vorangebaut und ein Waldrand angelegt werden. Der Auftrag beinhaltet die Pflanzenlieferung, die Flächenvorbereitung, die Pflanzung sowie den Wildschutz. Die Summe der Vorbau-Flächen beträgt 1200 m2 und ist auf 15 im Gelände markierte Teilflächen verteilt. Am Waldrand sollen auf einer Länge von 1300 m 45 Sträucher und 86 Bäume zweiter Ordnung an vorgegebenen und im Gelände markierten Orten gepflanzt werden. Die geschätzte zu bepflanzende Fläche am Waldrand beträgt in geschätzt 400 m2. Somit beträgt die in Summe zu bepflanzende Fläche 12556 m2. Das Gelände ist überwiegend von knöchel- bis knie- bis teilweise hüfthoher Brombeere bewachsen und kaum geneigt. Auf 7 Teilflächen ist Schlagabraum mit mehr als 10% Bodendeckung vorhanden. Überwiegend ist der Schlagabraum vom Rücker auf Haufen gezogen. Die Pflanzen werden zwischen den Schlagabraum gepflanzt. Alle Pflanzflächen sollen durch Beseitigung der kulturhinderlichen Brombeere vorbereitet werden. Auf den Vorbauflächen sollen alle Baumarten im Pflanzverband 3 x 2,5 gepflanzt werden, am Waldrand wird im ungefährer Abstand von 2,5 m frei an geeignete Kleinstandorte gepflanzt. Alle Pflanzen sind gegen Wildverbiss zu schützen. Als Verbissschutz ist auf folgenden Teilflächen plastik- und kunststofffreier Einzelschutz nötig: -Pflanzflächen 2; 4; 6; 8; 10; 11, und am Waldrand (Pflanzflächen 16 - 26, 28). Als kunststofffreier Einzelschutz sind Produkte zugelassen, bei denen die Seitentriebe herauswachsen können und die vollständig kunstsoff- und plastikfrei sind (z.B. Sprossenschützer oder Waldwunder (Version für Laub und Nadelgehölze). Die Mindesthöhe beträgt 150 cm. Zur Befestigung ist ein Robinien- oder Eichenstab mit mindestens 180 cm Höhe nötig. Nicht zugelassen sind: Wuchshüllen aus Holz, Pappe, Weide, Jutesäcken oder Sisal sowie Tonkinstäbe. Gezäunt werden muss auf folgenden Teilflächen -Pflanzflächen 1; 3; 5; 7; 9; 12-15. Der Zaun muss mindestens 180 cm hoch sein. Es ist ein Wildgatterknotengeflecht z. B. Typ 180 / 24 / 15 zu verwenden. Mindestens alle 4,00 m ist ein Metallpfahl, Z-Profil, 2,30m einzusetzen. Pro Gatter soll ein Tor für Personen mit Werkzeug einfacher Bauweise (abnehmbares Knotengeflecht, doppelter Pfahl, Befestigung mit zwei Drahtschlingen) verbaut werden. Auf Fläche 15 sind zwei Tore mit einer Durchfahrtsbreite von 4,5 m erforderlich. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass zu keinem Zeitpunkt ohne Zaun gepflanzt wird. Die Pflanzung erfolgt mit mindestens 30 cm großen Pflanzen. Das Pflanzverfahren ist zwingend den lieferbaren Pflanzen anzupassen. Zugelassen sind alle Pflanzverfahren, solange nur die Rückegassen (Abstand durchschnittlich 40 m) befahren werden. Die Pflanzenanlieferung und Pflanzenlagerung erfolgt nach Absprache mit dem zuständigen Revierleiter. Soweit in den Vorbemerkungen nicht aufgeführt, gilt beigefügte Leistungsbeschreibung „Bestandesbegründung“ als Grundlage. Da bei der Anlage des Waldrandes zahlreiche seltene Baum- und Straucharten gefordert sind, ist es möglich, einzelne nicht lieferbare Baum- und Straucharten durch Baum- und Straucharten einer Tauschliste gemäß Anlage C-03a der Ausschreibungsunterlagen zu tauschen, sofern die Anwendung der Tauschliste (Anlage C-03a der Ausschreibungsunterlagen) im Preisblatt (Anlage B-02 der Ausschreibungsunterlagen) zugelassen ist. Baumarten mit dem Vermerk „Tauschliste Baum“ dürfen gegen alle Baumarten der „Tauschliste Baum“ getauscht werden, solange eine Baumart nicht mit mehr als 30 mal gepflanzt wird und in der Gesamtmaßnahme insgesamt mindestens 5 Baumarten der „Tauschliste Baum“ verpflanzt werden. Analog dazu dürfen Sträucher entsprechend zweier Listen getauscht werden, solange keine Strauchart mehr als 20 mal gepflanzt wird und in Summe eine Art der „Strauchliste 1“ und vier Arten der „Strauchliste 2“ gepflanzt werden. Die ausführende Firma verpflichtet sich, eine Anwuchsgarantie von 80% zu gewährleisten, die Abnahme der Pflanzung erfolgt im Juni des auf die Maßnahme folgenden Jahres. --- Weitere Informationen befinden sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen!

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Bonn (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)

Verlauf

  1. 02.06.2025 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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