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Abgelaufen Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 07.10.2022

Beseitigung tierischer Nebenprodukte gem. TierNebG und AG TierGesG TierNebG NRW

Auftraggeber: Kreis Coesfeld - Der Landrat · Coesfeld

Kreis Coesfeld - Der Landrat hat einen Auftrag für Dienstleistungen im Kreis Coesfeld ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 04.11.2022. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 04.11.2022, 11:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Beseitigung tierischer Nebenprodukte gem. TierNebG und AG TierGesG TierNebG NRW
Wo
Kreis Coesfeld, Nordrhein-Westfalen
Bis wann
Angebotsfrist 04.11.2022, 11:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Laufzeit
01.01.2023 bis 31.12.2026

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 07.10.2022, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Der Kreis Coesfeld ist im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 sowie gemäß § 3 Abs. 1 TierNebG i.V.m. § 29 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetzes und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz NRW (AG TierGesG TierNebG NRW) beseitigungspflichtige Körperschaft des öffentlichen Rechts für tierische Nebenprodukte. Im Rahmen dieser Pflichten ist er für die Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte im Kreisgebiet Coesfeld verantwortlich. Dieses betrifft insbesondere - die in landwirtschaftlichen Betrieben verendeten und totgeborenen Tiere, - bei der Schlachtung von Tieren anfallende Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 (Art. 8, 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009) und - verendete Haustiere aus z. B. Haushalten, Tierarztpraxen, Tierheimen u. a.. Der Kreis Coesfeld beabsichtigt, die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 1 und 3 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) ab dem 01.01.2023 im Wege der Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen (beliehener Unternehmer) zu übertragen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
NUTS
DEA35

Verlauf

  1. 07.10.2022 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf TED ↗ Vergabeunterlagen auf vergabe-westfalen.de ↗ Daten: TED – Tenders Electronic Daily, © Europäische Union, Weiterverwendung mit Quellenangabe. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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