Beschaffung einer Software zur Ablösung des Fachverfahrens für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht SGB IX DEVISS
Auftraggeber: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg · Stuttgart
Land Baden-Württemberg hat einen Auftrag für IT-Dienstleistungen in Stuttgart ausgeschrieben. Teilnahmeanträge waren bis 05.05.2025 möglich. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- IT-Dienstleistungen: Beschaffung einer Software zur Ablösung des Fachverfahrens für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht SGB IX DEVISS
- Wo
- Stuttgart, Baden-Württemberg
- Bis wann
- Teilnahmeantrag bis 05.05.2025, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 16.04.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDas bisherige Fachverfahren für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht SGB IX DEVISS (Alt-System) soll bis zum 01.01.2026 durch ein neues Fachverfahren abgelöst werden. Das zu beschaffende Fachverfahren dient der Bearbeitung von allen Verwaltungsvorgängen im Zusammenhang mit dem Feststellungsverfahren nach dem SGB IX und wird in der gesamten Versorgungsverwaltung in Baden-Württemberg (35 Versorgungsämter bei den Landkreisen, Landesversorgungsamt beim Regierungspräsidium Stuttgart) zum Einsatz kommen und das bisherige Verfahren vollständig ersetzen. Bearbeitet werden dort jährlich ca. 250.000 Antrags- und Überprüfungsverfahren, 25.000 Widerspruchsverfahren und mehr als 6.000 Klageverfahren. Ziel ist es, neben der Verwaltungsentscheidung selbst mit dem Fachverfahren bereits die Antragstellung/ Kontaktaufnahme digital zu bearbeiten sowie die medizinische und rechtliche …
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Das bisherige Fachverfahren für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht SGB IX DEVISS (Alt-System) soll bis zum 01.01.2026 durch ein neues Fachverfahren abgelöst werden. Das zu beschaffende Fachverfahren dient der Bearbeitung von allen Verwaltungsvorgängen im Zusammenhang mit dem Feststellungsverfahren nach dem SGB IX und wird in der gesamten Versorgungsverwaltung in Baden-Württemberg (35 Versorgungsämter bei den Landkreisen, Landesversorgungsamt beim Regierungspräsidium Stuttgart) zum Einsatz kommen und das bisherige Verfahren vollständig ersetzen. Bearbeitet werden dort jährlich ca. 250.000 Antrags- und Überprüfungsverfahren, 25.000 Widerspruchsverfahren und mehr als 6.000 Klageverfahren. Ziel ist es, neben der Verwaltungsentscheidung selbst mit dem Fachverfahren bereits die Antragstellung/ Kontaktaufnahme digital zu bearbeiten sowie die medizinische und rechtliche Sachverhaltsermittlung durch sinnvolle Automatisierungsfunktionen zu unterstützen. Weiteres Ziel ist zudem die Minimierung von Medienbrüchen, die durch die Nutzung verschiedener Dokumentenmanagementsysteme bedingt sind und derzeit den notwendigen Informationsaustausch sowohl innerhalb der Versorgungsverwaltung als auch mit dritten Stellen beeinträchtigen. Außerdem ist über die Bereitstellung verschiedener Schnittstellen zwingenden gesetzlichen Vorgaben Rechnung zu tragen. Das Fachverfahren und seine Anbindungen müssen zudem die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Schutzbedarfskategorie "hoch" ermöglichen. Die IT-Landschaft in der Versorgungsverwaltung ist heterogen und durch Medienbrüche gekennzeichnet. Es sind unterschiedliche Verwaltungsebenen (Landratsämter, Regierungspräsidium, Sozialministerium) und Stellen wie z.B Medizinischer Dienst und externe Gutachter beteiligt. In den Versorgungsämtern sind unterschiedliche E-Akte-Systeme im Einsatz, da das Landesversorgungsamt keine zentralen Vorgaben machen kann. Die Versorgungsämter sind organisatorisch in die Landratsämter integriert und damit den organisatorischen Vorgaben des Landes entzogen. Die E-Akte-Systeme der LRÄ liegen auch nicht zentral im Landesrechenzentrum der BITBW, sondern bei kommunalen IT-Dienstleistern wie der KommOne. Kennzeichnend für die IT-Landschaft der Versorgungsverwaltung ist auch das Erfordernis der Anbindung an diverse Schnittstellen mit zum Teil landesspezifischen Ausprägungen etwa zur Übermittlung / Empfang von Akten an Gerichte (EGVP/bBePo) sowie die SAP-Zahlungsschnittstelle.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Stuttgart
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- NUTS
- DE111
Verlauf
- 16.04.2025 Ausschreibung veröffentlicht
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