Beratungsprojekt für Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungs-maßnahmen gem. Paragraph 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und Paragraph 29 SchwbAV für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie für Mitarbeitervertretungen gem. Kirchenrecht
Land Schleswig-Holstein hat den Auftrag für Dienstleistungen in Kiel am 05.06.2024 vergeben, Zuschlag an Arbeit und Leben Schleswig-Holstein e.V. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 1.984.472,04 €. Eingegangen: 1 Angebot.
Arbeit und Leben Schleswig-Holstein e.V. Kiel
- Summe
- 1.984.472,04 €
- Angebote
- 1 Nur 1 Angebot
- Zuschlag
- 05.06.2024
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 07.06.2024.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Beratungsprojekt für Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungs-maßnahmen gem. Paragraph 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und Paragraph 29 SchwbAV für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie für Mitarbeitervertretungen gem. Kirchenrecht
- Wo
- Kiel, Schleswig-Holstein
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
- Laufzeit
- 01.01.2025 bis 31.12.2027, bis zu 1 Verlängerung
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Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungGemäß § 185 Abs. 3 SGB IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Schleswig-Holstein Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Diese Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich Schleswig-Holsteins durchgeführt werden. Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen ist eine Kernaufgabe des Integrationsamtes; sie ist in § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV definiert. Danach haben die Integrationsämter Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie für Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber durchzuführen. Die Durchführung dieser Maßnahmen kann an Dritte/andere Träger übertragen werden, wenn dies …
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Gemäß § 185 Abs. 3 SGB IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Schleswig-Holstein Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Diese Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich Schleswig-Holsteins durchgeführt werden. Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen ist eine Kernaufgabe des Integrationsamtes; sie ist in § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV definiert. Danach haben die Integrationsämter Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie für Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber durchzuführen. Die Durchführung dieser Maßnahmen kann an Dritte/andere Träger übertragen werden, wenn dies erforderlich erscheint und die Integrationsämter an ihrer inhaltlichen Gestaltung maßgeblich beteiligt sind. Die ausgeschriebene Maßnahme ist eine Ergänzung des bestehenden eigenen Schulungsangebots. Projektgeber ist das Integrationsamt beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Kiel (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
Verlauf
- 21.03.2024 Ausschreibung veröffentlicht
- 07.06.2024 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Arbeit und Leben Schleswig-Holstein e.V. erhalten, Summe 1.984.472,04 €.