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Zuschlag erteilt Nur 1 Angebot Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 13.04.2021

Begleitagentur zum Bundesprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel

Auftraggeber: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung · Bonn

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung hat den Auftrag für Forschung und Studien in Bonn am 29.06.2021 vergeben, Zuschlag an Forschungszentrum Jülich GmbH. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 2.098.475,98 €. Eingegangen: 1 Angebot.

Zuschlag an

Forschungszentrum Jülich GmbH Jülich

Summe
2.098.475,98 €
Angebote
1 Nur 1 Angebot
Zuschlag
29.06.2021

Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 26.09.2022.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Forschung und Studien: Begleitagentur zum Bundesprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
Wo
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Laufzeit
01.06.2021 bis 31.12.2024

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 26.09.2022, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Das Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimaangepassten Stadtentwicklung. Vom Klimawandel besonders bedroht sind Grünanlagen wie Parks und Gärten. Hier treffen städtebauliche und ökologische Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung in Modellprojekten bedürfen. Sie sind als qualitativ hochwertige Grünanlagen soziale Begegnungsorte der Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Land. Ziel der Förderung ist ihre ökologische Sanierung und städtebauliche Aufwertung. Der Gegenstand der Förderung muss sich in die Ziele des Energie- und Klimafonds (EKF) einordnen. Aus den Mitteln des EKF sollen „Maßnahmen zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ finanziert werden. Die Förderung soll auf vegetabile und bauliche Investitionen sowie die notwendigen vorbereitenden und begleitenden …

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Das Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimaangepassten Stadtentwicklung. Vom Klimawandel besonders bedroht sind Grünanlagen wie Parks und Gärten. Hier treffen städtebauliche und ökologische Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung in Modellprojekten bedürfen. Sie sind als qualitativ hochwertige Grünanlagen soziale Begegnungsorte der Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Land. Ziel der Förderung ist ihre ökologische Sanierung und städtebauliche Aufwertung. Der Gegenstand der Förderung muss sich in die Ziele des Energie- und Klimafonds (EKF) einordnen. Aus den Mitteln des EKF sollen „Maßnahmen zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ finanziert werden. Die Förderung soll auf vegetabile und bauliche Investitionen sowie die notwendigen vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen abzielen. Gefördert werden können projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten für Investivleistungen, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zur Erreichung des Projektziels erforderlich sind, sofern eine Realisierung ohne diese Förderung nicht möglich ist. Die Einbeziehung und Aktivierung unterschiedlicher Akteure/Zielgruppen ist besonders wünschenswert. Die Projekte sollen die Beteiligung von Akteuren vor Ort anstreben und auf diese Art die Akzeptanz der Maßnahmen erhöhen. Der Zuwendungsbetrag umfasst max. je 5 Mio. EUR/Modellprojekt (1. Tranche). Insgesamt wurden vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 200 Millionen EUR Fördermittel bereitgestellt und 107 Förderprojekte mit einem Fördervolumen in Höhe von rd. 190 Mio. EUR benannt. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 hat der Haushaltsausschuss das Programm um weitere 100 Millionen EUR aufgestockt. Die zusätzlich bereit gestellten Mittel werden auf Grundlage eines Projektaufrufs und nach Beschluss des Haushaltsausschusses an ausgewählte Projekte vergeben (2. Tranche). Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragt. Die Bundesmittel werden als Zuwendung nach §§ 23, 44 BHO im Wege der Projektförderung bewilligt. Die Mittel aus dem Bundeshaushalt 2021 in Höhe von 300 Millionen EUR stehen in 4 Jahresraten von 2021 bis 2024 zur Verfügung. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO gewährt; die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Baufachlichen Nebenbestimmungen“ (NBest-Bau) werden Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide. Im Übrigen finden die baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) und die „Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen“ (RZBau) Anwendung bzw. bei Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen diesen Bestimmungen entsprechend. Schließlich sind beihilfe- sowie allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Vorgaben, insbesondere der §§ 48ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zu beachten. Das BBSR (Auftraggeber, im Folgenden: AG) soll durch einen externen Auftragnehmer (AN) bei der organisatorischen, administrativen und fachlichen Umsetzung unterstützt werden. Die baufachliche Begleitung und Mitwirkung bei der Umsetzung der jeweiligen Projekte sind nicht Bestandteil dieses Auftrags. Für die Umsetzung sind Kenntnisse im Bereich der Landschaftsarchitektur/Gartendenkmalpflege Voraussetzung (s.a. Eignungskriterien). Bei der Umsetzung und Begleitung des Förderprogramms ist im Rahmen des Zuwendungsmanagements und der fachlichen Begleitung eine enge Kooperation mit dem AG und Zuwendungsempfänger erforderlich.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Bonn
NUTS
DEA22

Verlauf

  1. 13.04.2021 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 26.09.2022 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Forschungszentrum Jülich GmbH erhalten, Summe 2.098.475,98 €.

Quellen Bekanntmachung auf TED ↗ Daten: TED – Tenders Electronic Daily, © Europäische Union, Weiterverwendung mit Quellenangabe. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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