Beauftragung von externen Sicherheitsdienstleistungen für die Justizbehörden in Niederbayern (mit Ausnahme der Behörden in Kelheim und Straubing)
Auftraggeber: Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München · München
Freistaat Bayern hat den Auftrag für Sicherheitsdienst in Niederbayern am 05.07.2024 vergeben, Zuschlag an S1st Security First Gesellschaft für Detektei und Sicherheit mbH. Eingegangen: 6 Angebote.
S1st Security First Gesellschaft für Detektei und Sicherheit mbH Nürnberg
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- 6
- Zuschlag
- 05.07.2024
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 09.08.2024.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Sicherheitsdienst: Beauftragung von externen Sicherheitsdienstleistungen für die Justizbehörden in Niederbayern (mit Ausnahme der Behörden in Kelheim und Straubing)
- Wo
- Niederbayern, Landshut, Bayern
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 01.01.2025 bis 31.12.2027
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Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDieser Vertrag dient der Sicherheit innerhalb von bayerischen Justizgebäuden. Prozessbeteiligte, Mitarbeiter der Justiz und Besucher sollen sich in Gerichtsgebäuden gefahrlos aufhalten können. Aus diesem Grund muss regelmäßig vor Zutritt in ein Gerichtsgebäude eine gründliche Kontrolle nach gefährlichen Gegenständen – insbesondere nach Waffen – erfolgen. Andererseits darf der Grundsatz der Öffentlichkeit nicht eingeschränkt werden, vgl. Art. 6 Abs. 1 Menschenrechtskonvention, § 169 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz. „Offene“ und zugleich sichere Gerichte können nur durch gewissenhaft arbeitende, korrekte und qualifizierte Sicherheitskräfte in ausreichender Anzahl gewährleistet werden. Neben Justizwachtmeister/innen sollen hierfür auch private Sicherheitsunternehmen tätig werden. Die objektive und auch subjektive Sicherheit in den Gerichten setzt die Anwesenheit von Sicherheitskräften …
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Dieser Vertrag dient der Sicherheit innerhalb von bayerischen Justizgebäuden. Prozessbeteiligte, Mitarbeiter der Justiz und Besucher sollen sich in Gerichtsgebäuden gefahrlos aufhalten können. Aus diesem Grund muss regelmäßig vor Zutritt in ein Gerichtsgebäude eine gründliche Kontrolle nach gefährlichen Gegenständen – insbesondere nach Waffen – erfolgen. Andererseits darf der Grundsatz der Öffentlichkeit nicht eingeschränkt werden, vgl. Art. 6 Abs. 1 Menschenrechtskonvention, § 169 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz. „Offene“ und zugleich sichere Gerichte können nur durch gewissenhaft arbeitende, korrekte und qualifizierte Sicherheitskräfte in ausreichender Anzahl gewährleistet werden. Neben Justizwachtmeister/innen sollen hierfür auch private Sicherheitsunternehmen tätig werden. Die objektive und auch subjektive Sicherheit in den Gerichten setzt die Anwesenheit von Sicherheitskräften voraus. Eingangskontrollen mit Durchsuchungen finden indes lediglich für die Dauer der Gerichtsverhandlungen statt. Außerhalb dieser Zeiten sollten bei Bedarf Sicherheitskräfte kurzfristig zur Verfügung stehen. Dieser Vertrag regelt verschiedene Aufgaben, die auch vor, nach oder zwischen Terminen ausgeführt werden können. Sicherheitskräfte sind damit im Bereich der Gerichte tätig und bei Gefahr einsatzbereit. Der Auftragnehmerin soll es gleichzeitig ermöglicht werden, rationell - insbesondere ohne Unterbrechungen - zu arbeiten. Ziel ist, das Sicherheitsniveau deutlich zu heben und zudem die Gebote des sparsamen und wirtschaftlichen Handelns zu beachten.
Erfüllungsort
Verlauf
- 30.04.2024 Ausschreibung veröffentlicht
- 03.05.2024 Ausschreibung veröffentlicht · Angaben bei Ausschreibungsbedingungen wurden berichtigt.
- 14.05.2024 Ausschreibung veröffentlicht · Angaben bei Ausschreibungsbedingungen wurden berichtigt. Bezug Tariflöhne unter Nummer 15.2 des Vertrags wurde auf 01.01.2024 berichtigt.
- 09.08.2024 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat S1st Security First Gesellschaft für Detektei und Sicherheit mbH erhalten.
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