Beauftragung eines/einer externen Datenschutzbeauftragten für die externe Meldestelle des Bundes nach § 19 Absatz 1 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Auftraggeber: Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz · Bonn
Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz hat einen Auftrag für Rechtsberatung in Bonn ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 18.05.2026. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
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Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Rechtsberatung: Beauftragung eines/einer externen Datenschutzbeauftragten für die externe Meldestelle des Bundes nach § 19 Absatz 1 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 18.05.2026, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 16.04.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungZiel der Ausschreibung ist die Beauftragung eines/einer externe/n Datenschutzbeauftragte/n für die externe Meldestelle. Die konkreten Leistungen der benötigten Dienstleistung ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben der Art. 38, 39 DSGVO und §§ 5 bis 7 BDSG. Die gesetzliche Aufgabenwahrnehmung des/der künftigen Datenschutzbeauftragten muss auf Basis der geltenden Datenschutzgesetze unter Wahrung der hinweisgeberspezifischen Vorschriften und Besonderheiten in einem rechtlich noch wenig erschlossenen Feld erfolgen. Dazu gehört zum Beispiel, dass die verantwortliche Stelle hinweisgeberspezifischen Vertraulichkeitspflichten unterliegt, die sich auf die Aufgabenwahrnehmung auch des/der benannten Datenschutzbeauftragten auswirken dürften und dass vielfach Rechtsfragen, vor allem auch zum Verhältnis zwischen Datenschutzrecht und Hinweisgeberschutzrecht, die Arbeit der externen Meldestelle …
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Ziel der Ausschreibung ist die Beauftragung eines/einer externe/n Datenschutzbeauftragte/n für die externe Meldestelle. Die konkreten Leistungen der benötigten Dienstleistung ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben der Art. 38, 39 DSGVO und §§ 5 bis 7 BDSG. Die gesetzliche Aufgabenwahrnehmung des/der künftigen Datenschutzbeauftragten muss auf Basis der geltenden Datenschutzgesetze unter Wahrung der hinweisgeberspezifischen Vorschriften und Besonderheiten in einem rechtlich noch wenig erschlossenen Feld erfolgen. Dazu gehört zum Beispiel, dass die verantwortliche Stelle hinweisgeberspezifischen Vertraulichkeitspflichten unterliegt, die sich auf die Aufgabenwahrnehmung auch des/der benannten Datenschutzbeauftragten auswirken dürften und dass vielfach Rechtsfragen, vor allem auch zum Verhältnis zwischen Datenschutzrecht und Hinweisgeberschutzrecht, die Arbeit der externen Meldestelle prägen. Die Sensibilität der in der externen Meldestelle verarbeiteten Daten, die Vulnerabilität und der hohe Schutzbedarf der von der Verarbeitung betroffenen Personen, die besonderen gesetzlichen Vertraulichkeitsanforderungen des HinSchG in §§ 8 und 9 und 40 Absatz 1 HinSchG wie die Erwartungen der Öffentlichkeit und der hinweisgebenden Personen an die Integrität der Datenverarbeitung durch die externe Meldestelle erfordern die Notwendigkeit der Benennung einer Person mit Befähigung zum Richteramt und legen die Benennung eines Berufsgeheimnisträger oder einer ähnlich qualifizierten Person zum/zur externen Datenschutzbeauftragten/externer Datenschutzbeauftragten der externen Meldestelle des Bundes nahe. In diesem Rahmen strebt die externe Meldestelle des Bundes eine begleitende Beratung und Unterstützung auf rechtlich hohem Niveau mit Verständnis für die Belange von hinweisgebenden Personen und deren besondere Situation an. Hierfür soll ein/e erfahrene/r und kompetente/r Auftragnehmer/in gewonnen werden, wobei Erfahrungen mit dem Hinweisgeberschutzgesetz bzw. der Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower-Richtlinie) erwünscht sind.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Bonn (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Verlauf
- 16.04.2026 Ausschreibung veröffentlicht
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