Zum Inhalt springen
Zuschlag erteilt nicht angegeben (EU-weit) · veröffentlicht am 18.08.2026

Beleihung nach § 40 Absatz 2 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Auftraggeber: Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz · Bonn

Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz hat den Auftrag für Dienstleistungen in Bonn am 09.12.2022 vergeben, Zuschlag an Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.

Summe
nicht plausibel
Angebote
nicht veröffentlicht
Zuschlag
09.12.2022

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 18.08.2026.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Beleihung nach § 40 Absatz 2 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wo
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 18.08.2026, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Bonn (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)

Verlauf

  1. 18.08.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · Änderung der rechtlichen Grundlagen

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

Von hier aus weiter