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Abgelaufen Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) · veröffentlicht am 04.11.2025

Baukonzession für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen am Standort der Deponie in Dörpen

Auftraggeber: Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland · Meppen

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland hat einen Auftrag für Bauleistungen in Dörpen ausgeschrieben. Teilnahmeanträge waren bis 05.12.2025 möglich. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Teilnahmeanträge waren bis 05.12.2025, 12:00 Uhr möglich. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Bauleistungen allgemein: Baukonzession für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen am Standort der Deponie in Dörpen
Wo
Dörpen, Landkreis Emsland, Niedersachsen
Bis wann
Teilnahmeantrag bis 05.12.2025, 12:00 Uhr
Wer kann anbieten
Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
Laufzeit
01.04.2026 bis 31.12.2050, bis zu 1 Verlängerung

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 21.12.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Der Landkreis Emsland verfügt im Bereich der Zentraldeponie Dörpen, Bundesstraße 401, Nr. 100, 26892 Dörpen über rd. 91,1 ha Eigentumsflächen. Zentral innerhalb der Fläche liegt das Gelände der Zentraldeponie Dörpen des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland (Konzessionsgeber) mit verschiedenen abfallwirtschaftlichen Anlagen. Aktuell wird auf dem Areal die Erweiterung der Deponie um den Bauabschnitt IV und der Bau einer Grünabfallkompostierung vorgenommen. Südlich und westlich schließen sich Flächen mit Strauch und Baumbewuchs an. Östlich befindet sich die Fläche eines Baggersees und nördlich des Sees Flächen, die derzeit teilweise als zeitlich befristetes Bodenlager, bzw. als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen genutzt werden. Das gesamte Areal ist gemäß der Änderung des Teilplans Wind des Regionalen Raumordnungsprogramms als Potentialfläche Nr. 13 „Neubörger“ identifiziert worden. Es …

Ganze Beschreibung lesen

Der Landkreis Emsland verfügt im Bereich der Zentraldeponie Dörpen, Bundesstraße 401, Nr. 100, 26892 Dörpen über rd. 91,1 ha Eigentumsflächen. Zentral innerhalb der Fläche liegt das Gelände der Zentraldeponie Dörpen des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland (Konzessionsgeber) mit verschiedenen abfallwirtschaftlichen Anlagen. Aktuell wird auf dem Areal die Erweiterung der Deponie um den Bauabschnitt IV und der Bau einer Grünabfallkompostierung vorgenommen. Südlich und westlich schließen sich Flächen mit Strauch und Baumbewuchs an. Östlich befindet sich die Fläche eines Baggersees und nördlich des Sees Flächen, die derzeit teilweise als zeitlich befristetes Bodenlager, bzw. als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen genutzt werden. Das gesamte Areal ist gemäß der Änderung des Teilplans Wind des Regionalen Raumordnungsprogramms als Potentialfläche Nr. 13 „Neubörger“ identifiziert worden. Es könnten daher in dem gesamten Areal Windenergieanlagen (WEA) realisiert werden. Nach erster Abschätzung könnten bis zu 4 WEAs entstehen. Die vorstehend benannten Flächen sollen mit dem Ziel verpachtet werden, dass diese mit WEAs bebaut werden, wobei die Anzahl der zu errichtenden WEAs mindestens 1 WEA mit einer Kapazität von 6 MW beträgt. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind ausschließlich die auf dem Gelände der Zentraldeponie Dörpen des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland liegenden Flächen. Innerhalb des Sondergebietes gibt es weitere Flächen, die nicht im Eigentum des Konzessionsgebers stehen. Diese sind jedoch ausdrücklich nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Der Deponiekörper selbst ist zu einem Anteil von ca. 9 ha rekultiviert. Auf dieser Fläche ist eine Freiflächenphotovoltaikanlage und/mit Batteriespeicher-Anlage in einem separaten nachfolgenden Vergabeverfahren geplant. Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat hierzu im Vorfeld bereits eine Plangenehmigung nach Abfallrecht, die das Baurecht einschließt, erfolgreich erwirkt. Der Vertragsschluss wird mit der Verpflichtung verbunden, auf dem Grundstück WEAs zu errichten und zu betreiben. Der Vertrag wird ferner eine Rückbauverpflichtung beinhalten. Näheres zur Flächenkulisse ist den Anlagen zu Teil B zu den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Es besteht die Möglichkeit einer gemeinsamen Nutzung von Infrastruktur (insb. Netzanschluss) durch den WEA-Betreiber und den ggf. später hinzutretenden PV/Batteriespeicher-Betreiber. Die Betreiber von WEA und PV/Batterie können dazu eine Einigung treffen. Der PV/Batteriespeicher-Betreiber trägt das Risiko, dass keine Einigung zustande kommt und ggf. eigene Infrastruktur (zu Netzanschluss etc.) auf eigene Kosten finanziert und gebaut werden muss. Der Konzessionsgeber beabsichtigt perspektivisch, optional im Zuge der Klimaschutzinitiative Landkreis Emsland Gesellschaftsanteile von mindestens 25,1% und maximal 49,5 % an der zu gründenden Betriebsgesellschaft - diese ist nach den Vorstellungen des Konzessionsgebers zu errichten - zu erwerben. Die Kosten für die gesamte Planung des Gesamtvorhabens werden – auch, soweit sie der Grundstückseigentümer aufgrund gesetzlicher Vorschriften tragen müsste – vom Nutzungsberechtigten übernommen. Soweit wegen des in der Errichtung, Betriebs und Unterhaltung der Anlagen liegenden Eingriffs in Natur und Landschaft nach den Bestimmungen der Naturschutzgesetze oder anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften Ausgleichsmaßnahmen, Ersatzmaßnahmen oder Ausgleichszahlungen zu erbringen sind, sind diese vom Nutzungsberechtigten zu leisten. Wegen der diesbezüglichen Einzelheiten, insbesondere wegen der weiteren Zahlungspflichten des Nutzungsberechtigten, wird auf den Nutzungsvertrag als Bestandteil der Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen, der Gegenstand der Vertragsverhandlungen ist. Vertragsbeginn ist am 01.04.2026 oder vier Wochen nach Zuschlagserteilung, frühestens aber am 01.04.2026. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von 25 Jahren. Die Laufzeit der vorliegenden Konzession überschreitet die Regelhöchstlaufzeit von fünf Jahren. Dies ist nach § 3 Abs. 2 KonzVgV zulässig, da die Dauer nicht länger ist als der Zeitraum, innerhalb dessen der Konzessionsnehmer nach vernünftigem Ermessen die für die Errichtung, Erhaltung und den Betrieb der Windenergieanlagen erforderlichen Investitionsaufwendungen einschließlich einer angemessenen Rendite auf das investierte Kapital – unter Berücksichtigung der zur Verwirklichung der spezifischen Vertragsziele notwendigen Investitionen – nach den Ermittlungen des Konzessionsgebers wieder erwirtschaften kann. Die festgelegte Vertragslaufzeit von 25 Jahren bleibt innerhalb dieses Zeitraums und ist damit erforderlich und angemessen. Eine kürzere Laufzeit würde die Erreichung der Konzessionsziele (u. a. Ausbau erneuerbarer Erzeugungskapazitäten, Versorgungssicherheit und Klimaschutzziele des Konzessionsgebers) unverhältnismäßig beeinträchtigen. Der Konzessionsgeber geht nach den durchgeführten Voruntersuchungen davon aus, dass dem Verfahren die Vergabe einer Baukonzession gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 1 GWB und nicht die Vergabe eines Bauauftrags (§ 103 Abs. 3 GWB) zugrunde liegt. Eine Aufteilung in Lose unterbleibt aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe.

Erfüllungsort

Ort
26892 Dörpen
Bundesland
Niedersachsen
NUTS
DE949

Verlauf

  1. 04.11.2025 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 21.12.2025 Ausschreibung veröffentlicht · Das Datum für die Aufforderung zur Abgabe der indikativen Angebote wird auf den 05.01.2026 verschoben.
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf dtvp.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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