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Zuschlag erteilt Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 01.10.2024

Aktualisierung der Einsatzvorgaben für zweibahnige Landstraßenquerschnitte sowie von Knotenpunktfolgen auf Straßen der EKL 1 und 2

Auftraggeber: Bundesanstalt für Straßenwesen · Bergisch Gladbach

Bundesanstalt für Straßenwesen hat den Auftrag für Forschung und Studien in Bergisch Gladbach am 17.12.2024 vergeben, Zuschlag an Universität Siegen, Lehrstuhl für Verkehrsplanung und Mobilität. Eingegangen: 4 Angebote.

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
4
Zuschlag
17.12.2024

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 20.12.2024.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Forschung und Studien: Aktualisierung der Einsatzvorgaben für zweibahnige Landstraßenquerschnitte sowie von Knotenpunktfolgen auf Straßen der EKL 1 und 2
Wo
Bergisch Gladbach, Rheinisch-Bergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 20.12.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) enthalten für die verschiedenen Entwurfsklassen (EKL) prägende Straßenquerschnitte und Knotenpunktarten, die den Kraftfahrenden die Einheitlichkeit einer EKL sowie auch den Unterschied zu anderen EKL verdeutlichen und ein daran angepasstes Verhalten hervorrufen sollen. Lediglich der in den RAL enthalte Regelquerschnitt RQ21 ist übergreifend für die Entwurfsklassen 1-3 in Kombination mit planfreien Knotenpunkten anzuwenden. Gemäß den RAL bzw. dem zugehörigen Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr.08/2013 soll der RQ21 jedoch nur auf kurzen Streckenabschnitten mit einer Länge von bis zu 15 km und bei Verkehrsbelastungen von bis zu 30.000 Kfz/24 Std im Zuge ansonsten einbahnigen Landstraßen zur Anwendung kommen. Bei größeren Abschnittslängen oder höheren Verkehrsstärken soll hingegen nicht auf Seitenstreifen verzichtet werden und …

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Die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) enthalten für die verschiedenen Entwurfsklassen (EKL) prägende Straßenquerschnitte und Knotenpunktarten, die den Kraftfahrenden die Einheitlichkeit einer EKL sowie auch den Unterschied zu anderen EKL verdeutlichen und ein daran angepasstes Verhalten hervorrufen sollen. Lediglich der in den RAL enthalte Regelquerschnitt RQ21 ist übergreifend für die Entwurfsklassen 1-3 in Kombination mit planfreien Knotenpunkten anzuwenden. Gemäß den RAL bzw. dem zugehörigen Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr.08/2013 soll der RQ21 jedoch nur auf kurzen Streckenabschnitten mit einer Länge von bis zu 15 km und bei Verkehrsbelastungen von bis zu 30.000 Kfz/24 Std im Zuge ansonsten einbahnigen Landstraßen zur Anwendung kommen. Bei größeren Abschnittslängen oder höheren Verkehrsstärken soll hingegen nicht auf Seitenstreifen verzichtet werden und es sind Regelquerschnitte der Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) maßgeblich.Während beim RQ21 nur planfreie Knotenpunkte empfohlen werden, sollen Verknüpfungen von einbahnigen Landstraßen gemäß den RAL durch verschiedene Knotenpunktarten erfolgen. Bei Straßen der EKL1 sollen planfreie oder teilplanfreie Bauwerke eingesetzt werden. Auf Straßen der EKL2 werden teilplangleiche Knotenpunkte empfohlen. Nur in zu begründenden Ausnahmefällen sind hier auch teilplanfreie oder plangleiche Knotenpunkte mit LSA zulässig.Im Rahmen des Forschungsprojektes soll untersucht werden, unter welchen Betriebsbedingungen und bis zu welchen Verkehrsstärken und Schwerverkehrsanteilen sowie Streckenabschnittslängen der zweibahnige Regelquerschnitt ohne Seitenstreifen auf Landstraßen eingesetzt werden kann und ab welchen Randbedingungen die Anlage von Seitenstreifen (z. B. aus Verkehrssicherheitsgründen) notwendig wird.Weiterhin soll die Verkehrssicherheitswirkung einheitlicher Knotenpunktfolgen von Straßen der EKL1 und 2 der RAL untersucht werden. Zur Fortschreibung der mit dieser Untersuchung zu adressierenden Entwurfsvorgaben der RAL sollen die Auswirkungen der Anforderungen an die Verkehrssicherheit und den Verkehrsablauf unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- sowie Wirtschaftlichkeitsaspekten ermittelt werden.

Erfüllungsort

Ort
51427 Bergisch Gladbach
NUTS
DEA2B

Verlauf

  1. 01.10.2024 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 20.12.2024 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Universität Siegen, Lehrstuhl für Verkehrsplanung und Mobilität erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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