Abschluss einer nicht-exklusiven Vereinbarung über die Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 SGB V für die Zeit ab dem 1.1.2020
Auftraggeber: DAK-Gesundheit · Hamburg
DAK-Gesundheit hat das Vergabeverfahren für Medizintechnik und Medizinbedarf aufgehoben.
Vom Auftraggeber aufgehoben
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Beendet
- 15.12.2021
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 15.12.2021.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Medizintechnik und Medizinbedarf: Abschluss einer nicht-exklusiven Vereinbarung über die Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 SGB V für die Zeit ab dem 1.1.2020
- Wo
- nicht angegeben
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 48 Monate
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 15.12.2021, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie DAK-G beabsichtigt die Versorgung der Versicherten mit Verbandmittel, die nach § 31 SGB V zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet und abgegeben werden können, vertraglich zu regeln. Dafür stellt die DAK-G für in Frage kommenden Marktteilnehmer einen Vertrag nach § 63 SGB X zur Verfügung. Vertragsinhalt ist eine wirtschaftliche Versorgung aller DAK-Gesundheit Versicherten mit Verbandmitteln gemäß § 31 SGB V, auf Grundlage einer ordnungsgemäß ausgestellten vertragsärztlichen Verordnung. Vertragspartner der Krankenkassen können nur Leistungserbringer sein, die die Voraussetzungen für eine zweckmäßige und funktionsgerechte Beschaffung, Abgabe und Beratung der Verbandmittel erfüllen. Vertragsinhaltlich sind Leistungsumfang, Qualifikationen, Abrechnungsmodalitäten und Lieferfristen benannt.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- NUTS
- DE
Verlauf
- 27.11.2019 Ausschreibung veröffentlicht
- 15.12.2021 Ergebnis veröffentlicht
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