Abschluss einer Leistungs- und Vergütungsvereinbarung für ein Angebot der niederschwelligen Teilhabe für Menschen mit einer psychischen Erkrankung als temporäres Übergangsangebot in der LHP
Auftraggeber: Landeshauptstadt Potsdam · Potsdam
Landeshauptstadt Potsdam hat den Auftrag für Gesundheits- und Sozialdienste in Potsdam am 26.09.2025 vergeben, Zuschlag an Organic Village gGmbH. Eingegangen: 1 Angebot.
Organic Village gGmbH Potsdam
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- 1 Nur 1 Angebot
- Zuschlag
- 26.09.2025
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 17.10.2025.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Gesundheits- und Sozialdienste: Abschluss einer Leistungs- und Vergütungsvereinbarung für ein Angebot der niederschwelligen Teilhabe für Menschen mit einer psychischen Erkrankung als temporäres Übergangsangebot in der LHP
- Wo
- Potsdam, Brandenburg
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 24 Monate, bis zu 2 Verlängerungen
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 17.10.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungEs ist beabsichtigt einen Betreibervertrag abzuschließen, um den Betrieb eines temporären Übergangsangebots als besonders niederschwelligen Teilhabe für Menschen mit psychischen Erkrankungen in der LHP zu gewährleisten. Das Übergangsangebot ist eine für die Teilnehmenden mit einer psychischen Erkrankung kostenlose, besonders niederschwellige und unbürokratische Möglichkeit, Teilhabe in sog. Wartephasen wahrzunehmen. Langfristig dient dieses Angebot auch der Prävention von chronifizierten psychischen Erkrankungen, um die Inanspruchnahme von Sozialleistungen (wie Eingliederungshilfe) reduzieren und die Rückkehr auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder die (Wieder-)Aufnahme einer beruflichen Ausbildung/Hochschulausbildung fördern zu können. Das sog. niederschwellige Übergangsangebot ist mit seinem Angebot gemeindenaher und bedarfsorientierter psychosozialer Hilfen Teil des regionalen …
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Es ist beabsichtigt einen Betreibervertrag abzuschließen, um den Betrieb eines temporären Übergangsangebots als besonders niederschwelligen Teilhabe für Menschen mit psychischen Erkrankungen in der LHP zu gewährleisten. Das Übergangsangebot ist eine für die Teilnehmenden mit einer psychischen Erkrankung kostenlose, besonders niederschwellige und unbürokratische Möglichkeit, Teilhabe in sog. Wartephasen wahrzunehmen. Langfristig dient dieses Angebot auch der Prävention von chronifizierten psychischen Erkrankungen, um die Inanspruchnahme von Sozialleistungen (wie Eingliederungshilfe) reduzieren und die Rückkehr auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder die (Wieder-)Aufnahme einer beruflichen Ausbildung/Hochschulausbildung fördern zu können. Das sog. niederschwellige Übergangsangebot ist mit seinem Angebot gemeindenaher und bedarfsorientierter psychosozialer Hilfen Teil des regionalen gemeindepsychiatrischen Versorgungsnetzes für Menschen mit einer psychischen Erkrankung, für Menschen aus ihrem sozialen Umfeld und die allgemeine Öffentlichkeit. Die Leistungen des sog. niederschwelligen Übergangsangebotes werden durch die LHP an den Auftragnehmenden / die Auftragnehmende übertragen. Das Angebot wird im nachfolgenden verkürzt als "niederschwelliges Übergangsangebot" bezeichnet. Die Abgrenzung des niederschwelligen Übergangsangebotes zu anderen Angeboten ist folgendermaßen einzuordnen. - Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) II: Leistungen nach dem SGB II sollen Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit fördern, als Beispiel kann die Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-Maßnahme) (vgl. § 16d SGB II) genannt werden. Inanspruchnahme ist ebenfalls hochschwellig und oftmals sind die Klienten/Klientinnen für die entsprechende AGH-Maßnahme nicht ausreichend belastbar. - Leistungen aus dem SGB V: Leistungen nach dem SGB V, wie Psychiatrie, Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung oder Tagesklinik, haben vorrangig einen Behandlungsauftrag für die zu behandelnden Patienten/Patientinnen. - Leistungen aus dem SGB IX: Leistungen der Eingliederungshilfe (EGH) bedürfen einen schriftlichen Antrag der Klienten/Klientinnen und sind besonders hochschwellig. Nach § 102 SGB IX beinhaltet die EGH Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur Sozialen Teilhabe. - Gemeindepsychiatrische Angebote im Rahmen des BbgGDG: Die Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen (KBS) ist zwar niederschwellig und unbürokratisch, beinhaltet aber keine arbeitsmarktnahen (Teilhabe-)Angebote. 1.2 Zielgruppe Der/die Auftragnehmende verpflichtet sich, seine Leistungen ausschließlich für Menschen zwischen 18 und 65 Jahren, die einen Wohnsitz in der Landeshauptstadt Potsdam haben, zu erbringen, insbesondere für: - Menschen, die eine psychische Erkrankung mit ärztlicher Diagnose aufweisen, - Menschen, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind oder von einer solchen wesentlichen seelischen Behinderung bedroht sind, - Menschen mit sog. Doppeldiagnosen (z. B. Suchterkrankung kombiniert mit einer oder mehreren anderen psychischen Erkrankungen), - Menschen ohne Krankheitseinsicht. Grundsätzlich handelt es sich bei der o.g. Zielgruppe um Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die sich aktuell in einer sog. Warte-, Orientierungs- bzw. Überbrückungsphase befinden. Ausschlusskriterien der Zielgruppe sind Menschen mit einer akuten Psychose und Menschen mit selbst- und fremdgefährdendem Verhalten sowie die Inanspruchnahme von anderen Hilfe- und Unterstützungsleistungen, wie EGH oder Leistungen anderer sozialpsychiatrischer Arbeits- oder Beschäftigungsmaßnahmen. Menschen, die außerhalb der LHP wohnhaft sind, sind von diesem Angebot ausgeschlossen. Auch eine Fremdfinanzierung durch andere Landkreise oder kreisfreie Städte im Land Brandenburg oder anderen Bundesländern ermöglicht keine Teilnahme. Minderjährige Kinder von psychisch- und / oder suchtbelasteten Eltern (KipsE) sind keine Zielgruppe. Jedoch sind KipsE eine besonders vulnerable Zielgruppe, die im besonderen Maße zu beachten und zu berücksichtigen sind. Dabei ist von dem/der Auftragnehmenden abzuklären, inwieweit bezogen z. B. auf den Schutz der Kinder und Jugendlichen ein etwaiger Handlungsbedarf besteht. Außerdem muss sichergestellt werden, dass Eltern die notwendigen und weiterführenden Hilfen außerhalb des niederschwelligen Übergangsangebotes erhalten. Hierfür sind entsprechende verbindliche tragfähige Kooperationen mit den relevanten Angeboten der Gemeindepsychiatrie und der weiteren Angebotslandschaft im Bereich des SGB VIII zu schließen. Ein explizites Angebot für KipsE in dem niederschwelligen Übergangsangebot ist nicht vorzuhalten. 2.1 Leistungsgegenstand Ab dem 01.01.2026 vereinbart die LHP mit dem/der Auftragnehmenden die Schaffung und den Betrieb eines Übergangsangebotes mit besonders niederschwelliger Teilhabe für Menschen mit psychischen Erkrankungen in der LHP mit 20 Plätzen. Die Inhalte des niederschwelligen Übergangsangebotes werden im nachfolgenden exemplarisch und in Auszügen aufgelistet. Die Beschreibungen sind nicht abschließend. Die Grundlage des Leistungsangebotes des Übergangsangebotes ist ein zeitlich begrenztes besonders niederschwelliges, unbürokratisches und kostenloses Angebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen in sog. Warte-, Orientierungs- bzw. Überbrückungsphasen. Ziel ist es, über Teilhabe, sinnstiftende, tagesstrukturierende und arbeitsmarktnahe Tätigkeiten Chronifizierungen, dem Verlust vorangegangener (Therapie-)Erfolge oder erneuten Krisen vorzubeugen. Darüber hinaus soll eine alters- und bedarfsgerechte Stabilisierung stattfinden, um für die Teilnehmenden einen weiteren Schritt in eine Arbeits- oder Ausbildungssituation auf dem allgemeinen oder dem geschützten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Erfüllungsort
- Ort
- 14469 Potsdam
- Kreis
- Potsdam
- Bundesland
- Brandenburg
- NUTS
- DE404
Verlauf
- 05.07.2025 Ausschreibung veröffentlicht
- 17.10.2025 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Organic Village gGmbH erhalten.
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