Abbruch Grundschule Dernau mit Sporthalle
Auftraggeber: Verbandsgemeinde Altenahr · Altenahr
Verbandsgemeinde Altenahr hat einen Auftrag für Abbruch und Erdarbeiten in Verbandsgemeinde Altenahr ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 14.03.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Abbruch und Erdarbeiten: Abbruch Grundschule Dernau mit Sporthalle
- Wo
- Verbandsgemeinde Altenahr, Landkreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz
- Bis wann
- Angebotsfrist 14.03.2025, 09:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 4 Monate
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 13.02.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Grundschule Dernau befindet sich an der Römerstraße 22 in 53507 Dernau. Die Gebäude der Grundschule Dernau bestehen aus einem dreigeschossigen Schulgebäude mit Verwaltungstrakt (11.700 m3 BRIm Rahmen des Starkregenereignisses (Flutkatastrophe) vom 14./15. Juli 2021 kam es zu weitläufigen Überschwemmungen. Die Grundschule Dernau wurde überflutet und stark beschädigt. Das Wasser hat alle Räume im Unter- und im Erdgeschoss sowie Teilbereiche im Obergeschoss geflutet, die gesamte Einrichtung und die technische Ausstattung zerstört und mit kontaminiertem Schlamm und Unrat verschmutzt. Daraufhin wurden die Boden- und Wandaufbauten im Untergeschoss und im Erdgeschoss bis auf eine Höhe von ungefähr 2 m größtenteils abgebrochen und größtenteils in den Rohbauzustand versetzt. Weiterhin wurden die Heizungsanlage und Elektrounterverteilung im UG größtenteils entfernt. Reste der alten …
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Die Grundschule Dernau befindet sich an der Römerstraße 22 in 53507 Dernau. Die Gebäude der Grundschule Dernau bestehen aus einem dreigeschossigen Schulgebäude mit Verwaltungstrakt (11.700 m3 BRIm Rahmen des Starkregenereignisses (Flutkatastrophe) vom 14./15. Juli 2021 kam es zu weitläufigen Überschwemmungen. Die Grundschule Dernau wurde überflutet und stark beschädigt. Das Wasser hat alle Räume im Unter- und im Erdgeschoss sowie Teilbereiche im Obergeschoss geflutet, die gesamte Einrichtung und die technische Ausstattung zerstört und mit kontaminiertem Schlamm und Unrat verschmutzt. Daraufhin wurden die Boden- und Wandaufbauten im Untergeschoss und im Erdgeschoss bis auf eine Höhe von ungefähr 2 m größtenteils abgebrochen und größtenteils in den Rohbauzustand versetzt. Weiterhin wurden die Heizungsanlage und Elektrounterverteilung im UG größtenteils entfernt. Reste der alten Materialien befinden sich jedoch noch in den Gebäudeteilen, durch den AG werden noch Fensteranlagen mit Buntglas während der Entkernung ausgebaut. Die beschriebenen Leistungen beinhalten den Ausbau von Gefahrstoffen sowie technische umfangreiche Schutzmaßnahmen zur Rückhaltung von Stäuben und den Totalabbruch inkl. Verfüllung der Baugruben.I) und einer angegliederten Turnhalle (3.615 m3 BRI). Bei den Schadstoffsanierungsarbeiten im Vorfeld der Abbrüche handelt es sich um umfangreiche Schadstoffentsorgungsarbeiten mit hohen Anforderungen an den Arbeitsschutz und die Durchführungsqualität. Die Durchführung der Schadstoffsanierungsarbeiten an den KMF- und asbesthaltigen Produkten inkl. Erstellung des technischen Sanierungsschutzes erfolgt unter Beachtung der Gefahrstoffverordnung, der TRGS 519 "Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" sowie den geltenden Regeln des Bauordnungsrechtes, des Arbeitsschutzrechtes, des Immissionsschutzrechtes und des Abfallrechtes. Entsprechende Vorschriften sind zu beachten und einzuhalten. Für einen schnellen, zeitsparenden Ablauf sind parallele und überlappend getackte Ausführungen erforderlich. Die Ausführung dieser Asbestarbeiten kann nur durch ein nach § 8 Abs. 8 i.V.m. Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zugelassener Betriebe zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form erfolgen. Die Entkernungs-, Sanierungs- und Rückbauarbeiten sind gemäß den Vorgaben und in enger Abstimmung mit dem AG sowie der Bauleitung durchzuführen. Die Dauer der Gesamtmaßnahme ist mit 16 Kalenderwochen angesetzt. Gemäß VOB/B §5 (2) hat der Auftragnehmer innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung zu beginnen. Die Aufforderug ist gleichzusetzen mit dem Zuschlagsschreiben.
Erfüllungsort
- Ort
- Verbandsgemeinde Altenahr
- Kreis
- Landkreis Ahrweiler
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- NUTS
- DEB12
Verlauf
- 13.02.2025 Ausschreibung veröffentlicht
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