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Zuschlag erteilt Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (national) · veröffentlicht am 20.02.2018

541_18001 Rahmenvereinbarung über die Anmietung von Arbeitsbühnen

Auftraggeber: DB AG Konzernleitung · Berlin

DB AG Konzernleitung hat den Auftrag für Lieferungen in Berlin am 19.05.2018 vergeben, Zuschlag an Zeppelin Rental GmbH. Eingegangen: 3–4 Angebote je Los.

Zuschlag an

Zeppelin Rental GmbH Garching

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
3–4 je Los
Zuschlag
19.05.2018

Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 31.05.2018.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
541_18001 Rahmenvereinbarung über die Anmietung von Arbeitsbühnen
Wo
Berlin
Wer kann anbieten
Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
Laufzeit
07.05.2018 bis 06.05.2022
Lose
6 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 31.05.2018, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Für die Deutsche Bahn AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen soll die Anmietung von Arbeitsbühnen mit Hilfe von Rahmenverträgen, welche aus dem vorliegenden Standardleistungskatalog resultieren, vereinfacht und standardisiert werden. Die Vergabe der Rahmenvertragsleistungen erfolgt losweise. Dabei handelt es sich um die nachfolgen aufgeführten Lose: — Los 1: Nordost: Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, — Los 2: Südost: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, — Los 3: Süd: Bayern, — Los 4: Nord: Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, — Los 5: West: Nordrhein-Westfahlen, — Los 6: Südwest: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg. Bei den anzumietenden Arbeitsbühnen handelt es sich ausschließlich um fahrbare, seitlich mittels Gelenken schwenkbare und mittels Scheren und Teleskopen höhenverstellbare Arbeitsbühnen. Die Verfahrbarkeit kann mittels eines …

Ganze Beschreibung lesen

Für die Deutsche Bahn AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen soll die Anmietung von Arbeitsbühnen mit Hilfe von Rahmenverträgen, welche aus dem vorliegenden Standardleistungskatalog resultieren, vereinfacht und standardisiert werden. Die Vergabe der Rahmenvertragsleistungen erfolgt losweise. Dabei handelt es sich um die nachfolgen aufgeführten Lose: — Los 1: Nordost: Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, — Los 2: Südost: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, — Los 3: Süd: Bayern, — Los 4: Nord: Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, — Los 5: West: Nordrhein-Westfahlen, — Los 6: Südwest: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg. Bei den anzumietenden Arbeitsbühnen handelt es sich ausschließlich um fahrbare, seitlich mittels Gelenken schwenkbare und mittels Scheren und Teleskopen höhenverstellbare Arbeitsbühnen. Die Verfahrbarkeit kann mittels eines Eigenantriebs, z.B. Scherenarbeitsbühnen, Arbeitsbühnen auf Lastkraftwagen oder Arbeitsbühnen auf Anhängern erfolgen. Beim Antrieb der Arbeitsbühnen kann es sich z.B. um ein straßentaugliches Fahrwerk, einen Allradantrieb oder um ein Kettenfahrwerk handeln. Die Arbeitsbühnen können sowohl durch den Auftraggeber beim Auftragnehmer abgeholt werden, als auch durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber angeliefert werden. Die Bedienung der Arbeitsbühnen kann durch ausgebildete Mitarbeiter der Unternehmensbereiche der Deutschen Bahn AG oder im Ausnahmefall durch Mitarbeiter des jeweiligen Rahmenvertragspartners erfolgen. Der Auftraggeber bestellt beim Auftragnehmer mit Hilfe einer Abrufunterlage eine fahrbare Arbeitsbühne, welche seinen spezifischen Anforderungen (Antrieb, Hubhöhe, Schwenkbereich, Tragfähigkeit u.a.) gerecht wird. Der Auftragnehmer überprüft die spezifischen Anforderungen des Auftraggebers und vermietet die Arbeitsbühne entsprechend der Anforderungen unter Berücksichtigung geltenden Gesetze, Richtlinien und Normen. Die Arbeitsbühnen müssen dem europäischen Standard und dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Die Lose dürfen wie folgt angeboten werden: — Einzellose: Los 1, Los 2, Los 3, Los 4, Los 5, Los 6. Es ist jeweils ein Angebot für das betreffende Einzellos abzugeben. Die Bezuschlagung der Angebote erfolgt ausschließlich je Einzellos und richtet sich danach, welches Angebot unter Anwendung der bekannt gemachten Zuschlagskriterien je Los insgesamt das wirtschaftlichste darstellt.

6 Lose

LosBezeichnung laut BekanntmachungZuschlag
1 Rahmenvertrag zur Anmietung von Arbeitsbühnen für die Region Nordost: Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin Zeppelin Rental GmbH
2 Rahmenvertrag zur Anmietung von Arbeitsbühnen für die Region Südost: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Zeppelin Rental GmbH
3 Rahmenvertrag zur Anmietung von Arbeitsbühnen für die Region Süd: Bayern Zeppelin Rental GmbH
4 Rahmenvertrag zur Anmietung von Arbeitsbühnen für die Region Nord: Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen Zeppelin Rental GmbH
5 Rahmenvertrag zur Anmietung von Arbeitsbühnen für die Region West: Nordrhein-Westfalen Zeppelin Rental GmbH
6 Rahmenvertrag zur Anmietung von Arbeitsbühnen für die Region Südwest: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg Zeppelin Rental GmbH

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Berlin (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Berlin

Verlauf

  1. 20.02.2018 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 31.05.2018 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Zeppelin Rental GmbH erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf TED ↗ Daten: TED – Tenders Electronic Daily, © Europäische Union, Weiterverwendung mit Quellenangabe. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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