Zusammenfassender Bericht über die meteorologischen Verhältnisse auf der Fläche N-6.8 in der AWZ der Nordsee (gemäß Vorentwurf Flächenentwicklungsplan des BSH vom 01.09.2023)
Auftraggeber: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie · Hamburg
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat einen Auftrag für „Zusammenfassender Bericht über die meteorologischen Verhältnisse auf der Fläche N-6.8 in der AWZ der Nordsee (gemäß Vorentwurf Flächenentwicklungsplan des BSH vom 01.09.2023)“ in Hamburg ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 05.12.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.
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Angaben in Kürze
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- Zusammenfassender Bericht über die meteorologischen Verhältnisse auf der Fläche N-6.8 in der AWZ der Nordsee (gemäß Vorentwurf Flächenentwicklungsplan des BSH vom 01.09.2023)
- Wo
- Hamburg
- Bis wann
- Angebotsfrist 05.12.2023, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
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Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungIn dem am 01.01.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz - WindSeeG) werden mit dem Flächenentwicklungsplan (FEP) des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) Flächen in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee für die Errichtung von Offshore-Windparks ausgewiesen und von der Bundesnetzagentur (BNetzA) ausgeschrieben. Nach Anpassung des WindSeeG im Jahr 2022 erfolgt die Ausschreibung dieser Flächen teils im zentralen Modell und teils im nicht zentralen Modell. Im Rahmen des zentralen Modells kommt dem BSH dabei die gesetzliche Aufgabe zu, im Auftrag der BNetzA die zentrale Voruntersuchung von Flächen durchzuführen. Im Rahmen des nicht zentralen Modells werden die ausgewiesenen Flächen ohne zentrale Voruntersuchung ausgeschrieben. Sowohl für das zentrale als auch nicht …
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In dem am 01.01.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz - WindSeeG) werden mit dem Flächenentwicklungsplan (FEP) des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) Flächen in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee für die Errichtung von Offshore-Windparks ausgewiesen und von der Bundesnetzagentur (BNetzA) ausgeschrieben. Nach Anpassung des WindSeeG im Jahr 2022 erfolgt die Ausschreibung dieser Flächen teils im zentralen Modell und teils im nicht zentralen Modell. Im Rahmen des zentralen Modells kommt dem BSH dabei die gesetzliche Aufgabe zu, im Auftrag der BNetzA die zentrale Voruntersuchung von Flächen durchzuführen. Im Rahmen des nicht zentralen Modells werden die ausgewiesenen Flächen ohne zentrale Voruntersuchung ausgeschrieben. Sowohl für das zentrale als auch nicht zentrale Modell werden Lage, Zeitpunkt und Reihenfolge der auszuschreibenden Flächen durch den FEP festgelegt. Das Ziel der zentralen Voruntersuchung richtet sich nach § 9 WindSeeG. Im Rahmen der Voruntersuchung sind Informationen zu erlangen, welche für die Eignungsfeststellung der Fläche geeignet sind, eine Vorabprüfung einzelner Untersuchungsgegenstände erlauben sowie eine wettbewerbliche Bestimmung des Gebots ermöglichen. Das Gebot enthält unter anderem eine Angabe der für die ausgeschriebene Fläche vom bezuschlagten Bieter an den Staat zu leistenden Zahlung. Deren Höhe dürfte maßgeblich davon abhängen, wie hoch der erwartete Ertrag vom Ausschreibungsteilnehmer eingeschätzt wird. Zur Erleichterung der Gebotsberechnung ist vorgesehen, dass „Berichte über die Wind- und ozeanographischen Verhältnisse für die vorzuuntersuchende Fläche“, zu erstellen sind, siehe § 10 Abs. 1 WindSeeG. Der/die Auftragnehmer/in (der AN) hat für die Fläche N-6.8 einen zusammenfassenden Bericht über die Wind- und weiteren meteorologischen Verhältnisse auf der Fläche zu erstellen. Als Grundlage für die Berichtserstellung werden von der Auftraggeberin (AG) Mess- und Modelldaten aus verschiedenen Quellen zur Verfügung gestellt. Eine Karte der Messstellen auf der Fläche N-6.8 ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. In diesem Auftrag sind mindestens zwei Teilleistungen zu erbringen: 1. Erstellung eines Konformitätsberichts für die meteorologischen Messungen auf der Fläche N-6.8 (detaillierte Darstellung in Abschnitt 2.2 der Leistungsbeschreibung) 2. Erstellung eines Gesamtberichts über die meteorologischen Verhältnisse auf der Fläche N-6.8 (detaillierte Darstellung in Abschnitt 2.3 der Leistungsbeschreibung) 3. Bedarfsposition: Messbegleitende Daten- und Berichtsprüfung der meteorologischen Messkampagne auf der Fläche N-6.8 (MetMes N-6.8); detaillierte Darstellung in Abschnitt 2.4 der Leistungsbeschreibung Wichtig: Bei der dritten Teilleistung handelt es sich um eine Bedarfsposition, über dessen Abruf voraussichtlich bis spätestens Ende Januar 2024 entschieden wird. Die Fläche N-6.8 wird im Jahr 2027 zur Ausschreibung gebracht. Der Termin der Ausschreibungsbekanntmachungen für die Fläche N-6.8 ist voraussichtlich der 01.03.2027. Die Berichte über die meteorologischen Verhältnisse auf den Flächen müssen bis spätestens 31.10.2025 fertiggestellt sein.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Hamburg (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Hamburg
Verlauf
- 27.10.2023 Ausschreibung veröffentlicht
- 28.11.2023 Bekanntmachung geändert · Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
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