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Zuschlag erteilt nicht angegeben (EU-weit) · veröffentlicht am 26.06.2025

Zusätzliche Lieferung und Montage einer Multifunktions-Reinigungs-Kabine (MFC-Kabine) im Zuge Lieferung, Montage, Inbetriebnahme sowie Unterweisung für eine Atemschutzwerkstatt und Atemschutzübungsanlage

Auftraggeber: Burgenlandkreis · Naumburg (Saale)

Burgenlandkreis hat den Auftrag für Lieferungen in Wethau am 21.05.2025 vergeben, Zuschlag an Dräger Safety AG & Co. KGaA.

Zuschlag an

Dräger Safety AG & Co. KGaA Markkleeberg

Summe
nicht plausibel
Angebote
nicht veröffentlicht
Zuschlag
21.05.2025

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 26.06.2025.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Zusätzliche Lieferung und Montage einer Multifunktions-Reinigungs-Kabine (MFC-Kabine) im Zuge Lieferung, Montage, Inbetriebnahme sowie Unterweisung für eine Atemschutzwerkstatt und Atemschutzübungsanlage
Wo
Wethau, Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 26.06.2025, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Zusätzliche Lieferung und Montage einer Multifunktions-Reinigungs-Kabine (MFC-Kabine) Die Beauftragung der nachträglichen Leistungen ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist nach § 132 GWB zulässig. Der Auftraggeber ist nach einer rechtlichen Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass sie keine wesentliche Änderung eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit im Sinne von § 132 Abs. 1 Satz 1 GWB darstellt, da weder ein Beispielsfall nach § 132 Abs. 1 Satz 3 GWB erfüllt ist, noch eine sonstige wesentliche Änderung nach § 132 Abs. 1 Satz 2 GWB gegeben ist. Zudem liegen die Voraussetzungen von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB vor. Nach dieser Regelung ist unbeschadet von § 132 Abs. 1 GWB die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht …

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Zusätzliche Lieferung und Montage einer Multifunktions-Reinigungs-Kabine (MFC-Kabine) Die Beauftragung der nachträglichen Leistungen ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist nach § 132 GWB zulässig. Der Auftraggeber ist nach einer rechtlichen Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass sie keine wesentliche Änderung eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit im Sinne von § 132 Abs. 1 Satz 1 GWB darstellt, da weder ein Beispielsfall nach § 132 Abs. 1 Satz 3 GWB erfüllt ist, noch eine sonstige wesentliche Änderung nach § 132 Abs. 1 Satz 2 GWB gegeben ist. Zudem liegen die Voraussetzungen von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB vor. Nach dieser Regelung ist unbeschadet von § 132 Abs. 1 GWB die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Die Beauftragung führt daher zu einer Vervollständigung der erforderlichen Leistungen im Zuge der notwendigen technische Ausstattung der Feuerwehrtechnischen Zentrale im Gefahrenabwehrzentrum des Burgenlandkreises. Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass bei einer Einbeziehung der Leistungen in ein anderes Vergabeverfahren bzw. bei ihrer Vergabe in einem isolierten Vergabeverfahren mit beträchtlichen Mehrkosten zu rechnen wäre. Denn in diesen Fällen wären die Produktionskosten aufgrund des fehlenden Zusammenhangs mit den Leistungen im Zuge der notwendigen technische Ausstattung der Feuerwehrtechnischen Zentrale im Gefahrenabwehrzentrum des Burgenlandkreises deutlich höher, was zu einer unwirtschaftlichen Beschaffung führen würde. Eine Beauftragung der Leistungen im Rahmen einer Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden Vertrag mit der Dräger Safety AG & Co.KG überschreitet auch die Obergrenze nach § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB nicht, wonach der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden darf.

Erfüllungsort

Ort
06618 Wethau
Bundesland
Sachsen-Anhalt
NUTS
DEE08

Verlauf

  1. 26.06.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · Lieferung einer MFC-Kabine nebst Zubehör Im Zuge des Projektes Gefahrenabwehrzentrum wird die Atemschutzwerkstatt Naumburg in das Gefahrenabwehrzentrum integriert. Hierfür wurde im Rahmen der Projektphase die Installation einer Multifunktions-Reinigungs-Kabine (MFC-Kabine)…

Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Dräger Safety AG & Co. KGaA erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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