Zusätzliche Lieferung und Montage einer Multifunktions-Reinigungs-Kabine (MFC-Kabine) im Zuge Lieferung, Montage, Inbetriebnahme sowie Unterweisung für eine Atemschutzwerkstatt und Atemschutzübungsanlage
Auftraggeber: Burgenlandkreis · Naumburg (Saale)
Burgenlandkreis hat den Auftrag für Lieferungen in Wethau am 21.05.2025 vergeben, Zuschlag an Dräger Safety AG & Co. KGaA.
Dräger Safety AG & Co. KGaA Markkleeberg
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 21.05.2025
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 26.06.2025.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Zusätzliche Lieferung und Montage einer Multifunktions-Reinigungs-Kabine (MFC-Kabine) im Zuge Lieferung, Montage, Inbetriebnahme sowie Unterweisung für eine Atemschutzwerkstatt und Atemschutzübungsanlage
- Wo
- Wethau, Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
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Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungZusätzliche Lieferung und Montage einer Multifunktions-Reinigungs-Kabine (MFC-Kabine) Die Beauftragung der nachträglichen Leistungen ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist nach § 132 GWB zulässig. Der Auftraggeber ist nach einer rechtlichen Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass sie keine wesentliche Änderung eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit im Sinne von § 132 Abs. 1 Satz 1 GWB darstellt, da weder ein Beispielsfall nach § 132 Abs. 1 Satz 3 GWB erfüllt ist, noch eine sonstige wesentliche Änderung nach § 132 Abs. 1 Satz 2 GWB gegeben ist. Zudem liegen die Voraussetzungen von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB vor. Nach dieser Regelung ist unbeschadet von § 132 Abs. 1 GWB die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht …
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Zusätzliche Lieferung und Montage einer Multifunktions-Reinigungs-Kabine (MFC-Kabine) Die Beauftragung der nachträglichen Leistungen ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist nach § 132 GWB zulässig. Der Auftraggeber ist nach einer rechtlichen Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass sie keine wesentliche Änderung eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit im Sinne von § 132 Abs. 1 Satz 1 GWB darstellt, da weder ein Beispielsfall nach § 132 Abs. 1 Satz 3 GWB erfüllt ist, noch eine sonstige wesentliche Änderung nach § 132 Abs. 1 Satz 2 GWB gegeben ist. Zudem liegen die Voraussetzungen von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB vor. Nach dieser Regelung ist unbeschadet von § 132 Abs. 1 GWB die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Die Beauftragung führt daher zu einer Vervollständigung der erforderlichen Leistungen im Zuge der notwendigen technische Ausstattung der Feuerwehrtechnischen Zentrale im Gefahrenabwehrzentrum des Burgenlandkreises. Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass bei einer Einbeziehung der Leistungen in ein anderes Vergabeverfahren bzw. bei ihrer Vergabe in einem isolierten Vergabeverfahren mit beträchtlichen Mehrkosten zu rechnen wäre. Denn in diesen Fällen wären die Produktionskosten aufgrund des fehlenden Zusammenhangs mit den Leistungen im Zuge der notwendigen technische Ausstattung der Feuerwehrtechnischen Zentrale im Gefahrenabwehrzentrum des Burgenlandkreises deutlich höher, was zu einer unwirtschaftlichen Beschaffung führen würde. Eine Beauftragung der Leistungen im Rahmen einer Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden Vertrag mit der Dräger Safety AG & Co.KG überschreitet auch die Obergrenze nach § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB nicht, wonach der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden darf.
Erfüllungsort
- Ort
- 06618 Wethau
- Kreis
- Burgenlandkreis
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- NUTS
- DEE08
Verlauf
- 26.06.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · Lieferung einer MFC-Kabine nebst Zubehör Im Zuge des Projektes Gefahrenabwehrzentrum wird die Atemschutzwerkstatt Naumburg in das Gefahrenabwehrzentrum integriert. Hierfür wurde im Rahmen der Projektphase die Installation einer Multifunktions-Reinigungs-Kabine (MFC-Kabine)…
Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Dräger Safety AG & Co. KGaA erhalten.
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