Winterdienstleistungen für die Liegenschaften des ABz Lübeck
Auftraggeber: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee · Lübeck
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee hat einen Auftrag für „Winterdienstleistungen für die Liegenschaften des ABz Lübeck“ in Lübeck ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 02.07.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Winterdienstleistungen für die Liegenschaften des ABz Lübeck
- Wo
- Lübeck, Schleswig-Holstein
- Bis wann
- Angebotsfrist 02.07.2025, 12:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 04.06.2025, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDer Vertrag beginnt im Jahr 2025 und erstreckt sich über drei Winterperioden, jeweils von November bis März. Die erste Winterperiode umfasst den Zeitraum vom 1. November 2025 bis zum 31. März 2026, die zweite vom 1. November 2026 bis zum 31. März 2027 und die dritte vom 1. November 2027 bis zum 31. März 2028. Eine optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr bis zum März 2029 ist möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die regelmäßige und bedarfsorientierte Räumung aller vertraglich vereinbarten Flächen Dazu gehören insbesondere Gehwege Parkplätze Zufahrten Eingänge sowie weitere verkehrsrelevante Bereiche des betreuten Grundstücks Bei Glättegefahr ist ein geeignetes umweltfreundliches und nicht salzhaltiges Streumittel aufzubringen das gleichmäßig zu verteilen ist und keine gefährdenden Rückstände hinterlässt Sobald keine Gefährdung mehr besteht etwa nach Schneefall oder Tauwetter ist das …
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Der Vertrag beginnt im Jahr 2025 und erstreckt sich über drei Winterperioden, jeweils von November bis März. Die erste Winterperiode umfasst den Zeitraum vom 1. November 2025 bis zum 31. März 2026, die zweite vom 1. November 2026 bis zum 31. März 2027 und die dritte vom 1. November 2027 bis zum 31. März 2028. Eine optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr bis zum März 2029 ist möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die regelmäßige und bedarfsorientierte Räumung aller vertraglich vereinbarten Flächen Dazu gehören insbesondere Gehwege Parkplätze Zufahrten Eingänge sowie weitere verkehrsrelevante Bereiche des betreuten Grundstücks Bei Glättegefahr ist ein geeignetes umweltfreundliches und nicht salzhaltiges Streumittel aufzubringen das gleichmäßig zu verteilen ist und keine gefährdenden Rückstände hinterlässt Sobald keine Gefährdung mehr besteht etwa nach Schneefall oder Tauwetter ist das aufgebrachte Streugut zeitnah regelmäßig und vollständig zu entfernen um die Sicherheit zu gewährleisten und die Umwelt sowie das Grundstück zu schonen Zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs ist der Auftragnehmer verpflichtet eine ständige Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft für den Winterdienst zu gewährleisten Die Durchführung von Räum und Streumaßnahmen hat innerhalb eines festgelegten Zeitraums nach Auftreten der Gefahrenlage zum Beispiel ein bis zwei Stunden nach Beginn von Schneefall oder Eisbildung zu erfolgen Die konkreten Zeitfenster sowie weitere Einzelheiten werden im jeweiligen Vertrag verbindlich geregelt Der Winterdienst umfasst sämtliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit bei Schnee und Eisglätte auf öffentlichen und privaten Verkehrsflächen Ziel ist es durch rechtzeitiges Räumen und Streuen die sichere Begeh und Befahrbarkeit zu gewährleisten sowie Unfälle und Haftungsrisiken zu vermeiden Räumarbeiten 1.1 Schnee ist auf allen vertraglich festgelegten Flächen zum Beispiel Gehwege Zufahrten Stellplätze Plätze und Zuwegungen regelmäßig und bedarfsgerecht zu räumen 1.2 Die Räumung hat in der Regel in voller Breite zu erfolgen sodass eine gefahrlose Nutzung durch Fußgänger und Fahrzeuge möglich ist 1.3 Bei wiederholtem Schneefall sind die Flächen mehrfach pro Einsatz zu bearbeiten 1.4 Der Schnee ist grundsätzlich am Rand der Fläche oder an zugewiesenen Stellen zu lagern ohne angrenzende Verkehrsflächen Einfahrten oder Abläufe zu blockieren Streuarbeiten 2.1 Bei Glättebildung sind die Verkehrsflächen mit einem geeigneten abstumpfenden Streumittel zum Beispiel Splitt oder Sand zu behandeln Der Einsatz von Streusalz ist sofern nicht ausdrücklich erlaubt zu vermeiden oder nur in Ausnahmefällen zum Beispiel bei Eisregen zulässig 2.2 Das Streugut ist gleichmäßig und in ausreichender Menge aufzubringen um eine Rutschgefahr effektiv zu minimieren Aufnahme und Entsorgung des Streuguts 3.1 Nach Wegfall der Glättegefahr zum Beispiel bei Tauwetter oder anhaltend frostfreier Witterung ist das aufgebrachte Streumaterial zeitnah und vollständig zu entfernen 3.2 Die Aufnahme erfolgt durch Kehren Absaugen oder händisch je nach Fläche und örtlichen Gegebenheiten 3.3 Die sachgerechte Entsorgung des Materials obliegt dem Auftragnehmer unter Beachtung der Umwelt und Entsorgungsrichtlinien Einsatzbereitschaft und Reaktionszeit 4.1 Der Auftragnehmer stellt eine ständige Einsatzbereitschaft innerhalb der vereinbarten Zeiträume sicher zum Beispiel werktags von 6 Uhr bis 20 Uhr an Wochenenden und Feiertagen gegebenenfalls angepasst 4.2 Nach Eintritt einer Gefahrenlage zum Beispiel Schneefall Eisbildung ist innerhalb der vereinbarten Reaktionszeit in der Regel ein bis zwei Stunden mit der Ausführung der Maßnahmen zu beginnen 4.3 Die Leistungen sind fortzusetzen solange eine Gefährdung durch Schnee oder Eis besteht Dokumentation 5.1 Alle Einsätze sind vom Auftragnehmer zu dokumentieren Datum Uhrzeit Art der Maßnahme Wetterbedingungen verwendetes Streumittel etc 5.2 Die Einsatzprotokolle sind auf Anforderung vorzulegen und dienen der Nachweisführung gegenüber dem Auftraggeber sowie etwaigen Haftungsfällen Beschreibung der örtlichen Verhältnisse Der Außenbezirk sowie der Bauhof Lübeck weisen unterschiedliche Belagsarten und Oberflächenbeschaffenheiten auf. Die Zufahrtsbereiche sind asphaltiert, während die angrenzenden Außenparkflächen mit Beton oder Pflastersteinen befestigt sind. Im inneren Bereich des Grundstücks überwiegen befestigte Flächen mit Betonpflaster sowie großflächig verlegte Stelcon Platten. Teilbereiche der Wege sind zudem mit Natursteinpflaster ausgeführt. Die Wegeflächen befinden sich insgesamt in einem funktionalen, jedoch nicht durchgehend ebenen Zustand. Es sind vereinzelt Unebenheiten vorhanden, die bei der Durchführung von Winterdienstmaßnahmen zu berücksichtigen sind. Für die weiteren Liegenschaften in Travemünde und Heiligenhafen gilt, dass sämtliche Verkehrs und Nutzflächen mit Pflasterbelägen ausgestattet sind. Diese befinden sich überwiegend in einem gepflegten und verkehrssicheren Zustand. Bei den beschriebenen Flächen handelt es sich um öffentliche Gehwege, Auffahrten, Stellplätze sowie sonstige öffentlich zugängliche Verkehrs und Nutzflächen.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Lübeck (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
Verlauf
- 04.06.2025 Ausschreibung veröffentlicht