Winterdienst
Auftraggeber: Landtag Sachsen-Anhalt, Landtagsverwaltung, Vergabestelle · Magdeburg
Landtag Sachsen-Anhalt, Landtagsverwaltung, Vergabestelle hat einen Auftrag für Winterdienst und Straßenreinigung in Magdeburg ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 01.10.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Winterdienst und Straßenreinigung: Winterdienst
- Wo
- Magdeburg, Sachsen-Anhalt
- Bis wann
- Angebotsfrist 01.10.2025, 09:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 29.08.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungZeitpunkt der Leistungsdurchführung, Leistungsumfang und Leistungsanforderungen: Die Beauftragung erfolgt ausschließlich telefonisch durch den Objektschutzdienst des Landtages von Sachsen-Anhalt, welcher 24 Stunden am Tag besetzt ist. Nur nach Beauftragung durch den Objektschutzdienst darf die Leistung durch den Auftragnehmer erbracht werden. Der Auftragnehmer ist nicht dazu berechtigt ohne Beauftragung einen Einsatz durchzuführen. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer die Leistung spätestens eine Stunde nach der Beauftragung aufgenommen hat. Bei einer Beauftragung in den Morgenstunden muss der Einsatz des Auftragnehmers bis spätestens 7:00 Uhr beendet und bis zu diesem Zeitpunkt muss die allgemeine Verkehrssicherungspflicht durch den Auftragnehmer hergestellt sein. Die Beauftragung in den Morgenstunden erfolgt in der Regel telefonisch im Zeitraum zwischen 03:00 und 05:00 Uhr. Der …
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Zeitpunkt der Leistungsdurchführung, Leistungsumfang und Leistungsanforderungen: Die Beauftragung erfolgt ausschließlich telefonisch durch den Objektschutzdienst des Landtages von Sachsen-Anhalt, welcher 24 Stunden am Tag besetzt ist. Nur nach Beauftragung durch den Objektschutzdienst darf die Leistung durch den Auftragnehmer erbracht werden. Der Auftragnehmer ist nicht dazu berechtigt ohne Beauftragung einen Einsatz durchzuführen. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer die Leistung spätestens eine Stunde nach der Beauftragung aufgenommen hat. Bei einer Beauftragung in den Morgenstunden muss der Einsatz des Auftragnehmers bis spätestens 7:00 Uhr beendet und bis zu diesem Zeitpunkt muss die allgemeine Verkehrssicherungspflicht durch den Auftragnehmer hergestellt sein. Die Beauftragung in den Morgenstunden erfolgt in der Regel telefonisch im Zeitraum zwischen 03:00 und 05:00 Uhr. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber nach Auftragserteilung eine Telefonnummer mit, unter der jederzeit eine zuständige Person des Auftragnehmers zur Beauftragung erreicht werden kann. Der Auftrag umfasst die folgenden Leistungen: a) Schneeberäumung, Streuen und Abstumpfen der Flächen: Der Auftragnehmer hat die in der Anlage aufgeführten Flächen nach Beauftragung vom Schnee zu beräumen, zu streuen und die Flächen abzustumpfen. Die Streumengen sind der örtlichen Situation anzupassen. Grundsätzlich gilt, so wenig wie möglich aber so viel wie unbedingt notwendig. Die Streustoffe werden vom Auftraggeber gemäß den Hinweisen für die Beschaffung von tauenden und abstumpfenden Streustoffen für den Winterdienst ohne Verrechnung zur Verfügung gestellt. Eine anderweitige Verwendung der Streustoffe außerhalb der vereinbarten Flächen ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen führen zur Vertragsauflösung. Die Salzlagerstätten werden durch den Auftraggeber nach Auftragserteilung bekannt gegeben und für den Auftragnehmer zugänglich gemacht. Die entnommenen Salzmengen sind seitens des Auftragnehmers unmittelbar zu dokumentieren und auf Verlagen des Auftraggebers vorzulegen. Die Art und Weise der Dokumentation wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nach Auftragserteilung abgestimmt. Zur Durchführung der Leistungen stellt der Auftragnehmer die dafür notwendigen Gerätschaften (z.B. Schneeschieber, Besen, Schneefräse etc.) zur Verfügung. Die Gerätschaften sind in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand vorzuhalten. Abstellmöglichkeiten beim Auftraggeber können nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer stellt das Personal zur Verfügung. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die zulässigen Arbeitszeiten gemäß dem geltenden Arbeitszeitgesetz eingehalten werden. Der Auftragnehmer gewährleistet ausreichende deutsche Sprachkenntnisse des eingesetzten Personal, die mindestens der Sprachniveaustufe A2 (Höre und Sprechen) entsprechen. Das Personal des Auftragnehmers wird vor jeder Winterperiode durch den Auftraggeber neu eingewiesen. b) Bereitschaftszeiten: Der Auftragnehmer hat sich an den Wochentagen Montag bis einschließlich Freitag jeweils im Zeitraum von 15:00 bis 07:00 Uhr für die Leistungserbringung bereit zu halten. Der Auftragnehmer hat sich an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen jeweils im Zeitraum von 0 bis 24 Uhr für die Leistungserbringung bereit zu halten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der Bereitschaftszeiten das Personal und die notwendigen Utensilien einsatzbereit zu halten. Sollte der Auftragnehmer aus Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, nicht einsatzfähig sein, hat der Auftragnehmer dies unverzüglich telefonisch und per Email dem Auftraggeber mitzuteilen. Die E-Mailadresse und Telefonnummer zur Kontaktaufnahme wird dem Auftragnehmer nach Auftragserteilung mitgeteilt. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber vor, die anteilige Nichtzahlung der Bereitschaftspauschale zu prüfen und festzusetzen. Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung: Der Auftragnehmer ist auf Grundlage der Hausordnung des Auftraggebers verpflichtet, die Bereitschaft seiner Mitarbeiter zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Landeskriminalamt vor Vertragsabschluss zu erklären, soweit das Angebot des Bieters in die nähere Auswahl kommt. Im Anschluss dieser Überprüfung erhält der Mitarbeiter des Auftragnehmers einen entsprechenden Dienstleisterausweis, welcher dieser beim Betreten des Hauses vorzuzeigen und bei sich zu führen hat. Die genaue Verfahrensweise der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird mit dem Bieter, dessen Angebot in die nähere Auswahl kommt, abgestimmt. Der Auftragnehmer teilt die Namen des Personals, einschließlich des Ersatzpersonals nach separater Aufforderung dem Auftraggeber schriftlich per E-Mail mit. Bereitstellungspauschale: Für die Vorhaltung von Personal und Gerätschaften während der Bereitschaftszeiten erhält der Auftragnehmer pro Wintermonat eine Pauschale vergütet. Die Zahlung der Pauschale erfolgt unabhängig der Witterungsbedingungen in den Wintermonaten. Der Betrag der Bereitstellungspauschale ist in der dafür vorgesehenen Position im Preisblatt anzugeben. Vergütung je Einsatzstunde: Zusätzlich zur Bereitstellungspauschale erhält der Auftragnehmer für die Durchführung der Schneeräumung, Streuen und Abstumpfen der Flächen eine Vergütung. Der Preis für eine Einsatzstunde Schneeräumen, Streuen und Abstumpfen der Flächen gilt unabhängig von der Anzahl des eigesetzten Personals. Der Stundensatz ist an der dafür vorgesehenen Position im Preisblatt anzugeben. Zuschläge: Für die Leistungserbringung während der Nachtstunden, an Sonntagen und Feiertagen, wird seitens des Auftraggebers ein Zuschlag gezahlt. Die Höhe der Zuschläge für Arbeiten in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen sind ebenfalls an der vorgesehenen Position im Preisblatt anzugeben. Leistungsabrechnung: Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach Rechnungsstellung am Ende des jeweiligen abzurechnenden Monats. Die kleinste Abrechnungseinheit beträgt dabei 0,25 Stunden.Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber mit der Rechnungsstellung einen Einsatznachweis vorzulegen. Die Form des Nachweises wird mit dem Auftragnehmer nach Auftragserteilung abgestimmt.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Magdeburg (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
Verlauf
- 29.08.2025 Ausschreibung veröffentlicht
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