Wartungsleistungen an Wärmeversorgungsanlagen in Baden-Württemberg - VOEK 207-22
Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat einen Auftrag für Tiefbau in Berlin ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 21.04.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.
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Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Tiefbau: Wartungsleistungen an Wärmeversorgungsanlagen in Baden-Württemberg - VOEK 207-22
- Wo
- Berlin
- Bis wann
- Angebotsfrist 21.04.2023, 12:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 13.03.2023, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungGegenstand des Vertrages sind Wartung inkl. Inspektion (zusammengefasst als Wartung) und ggf. kleinteilige Instandsetzung unterschiedlicher Arten von Wärmeversorgungsanlagen verschiedener Wirtschaftseinheiten in Nord-, Mittel- und Süd-Baden-Württemberg. Entsprechend gibt es die Aufteilung in drei Lose (s. Ziffer 6). Es handelt sich um insgesamt 63 Anlagen, z.B. Gas-, Öl-, Holzheizkessel, Wärmetauscher, Wärmepumpen und Umlauf-Wasserheizer unterschiedlicher Hersteller. --- Für die Durchführung der Leistungen ist von den üblichen an einer Heizungsanlage vorkommenden Anlagenteilen auszugehen (s. a. DIN EN 12170): - Heizkessel oder Einrichtungen zur Wärmeversorgung, Steuerungs- und Regelsysteme - Sicherheitseinrichtungen, einschließlich derer für die Verbrennungsluftzufuhr - Übergabestationen für Fernwärme, Heizkostenverteiler und ggfs. primärseitige häusliche Warmwasserbereitung - …
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Gegenstand des Vertrages sind Wartung inkl. Inspektion (zusammengefasst als Wartung) und ggf. kleinteilige Instandsetzung unterschiedlicher Arten von Wärmeversorgungsanlagen verschiedener Wirtschaftseinheiten in Nord-, Mittel- und Süd-Baden-Württemberg. Entsprechend gibt es die Aufteilung in drei Lose (s. Ziffer 6). Es handelt sich um insgesamt 63 Anlagen, z.B. Gas-, Öl-, Holzheizkessel, Wärmetauscher, Wärmepumpen und Umlauf-Wasserheizer unterschiedlicher Hersteller. --- Für die Durchführung der Leistungen ist von den üblichen an einer Heizungsanlage vorkommenden Anlagenteilen auszugehen (s. a. DIN EN 12170): - Heizkessel oder Einrichtungen zur Wärmeversorgung, Steuerungs- und Regelsysteme - Sicherheitseinrichtungen, einschließlich derer für die Verbrennungsluftzufuhr - Übergabestationen für Fernwärme, Heizkostenverteiler und ggfs. primärseitige häusliche Warmwasserbereitung - Brennstoffversorgung, - lagerung und - zufuhr - Abgassysteme, einschließlich Kondensatbehandlung - Einrichtungen zur Wärmeabgabe, mit dazugehörigen Anlagenteilen und Komponenten - Heizflächen einschließlich Zubehör - Systeme für Steuerung / Regelung und Überwachungssysteme - Wasseraufbereitung sowie sonstige Behandlungsverfahren für Wasser (z. B. chemisch, physikalisch und sonstige Verfahren, einschließlich der Behandlung wegen Frostschutz). --- Für die Ausführung von Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der (VOL/B) in der jeweils aktuellen Fassung. --- Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich bei der Wartung und ggf. Instandsetzung alle gesetzlichen Bestimmungen, die entsprechenden DIN-, DIN-EN-Normen und Schutzvorschriften, insbesondere der DGUV, die Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, technischen Regeln für Arbeitsstätten, AMEV-Richtlinien, Vorgaben der Hersteller und die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in den Arbeitskarten erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. Ausserdem ist er auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, zu beseitigen. Nach Meldung einer Störung hat der AN innerhalb des gleichen Werktages (Ausführungszeitrahmen innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit von 08:00 bis 16:00 Uhr) deren Behebung einzuleiten und muss bemüht sein, diese in einem Zeitraum von max. 24 h abzuschließen. --- Alle zur Leistungserbringung benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel), Motorenöl und geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Hubarbeitsbühnen) usw. sind vom AN zu stellen bzw. zu liefern. Die Wartung ist einmal jährlich und innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (08:00 - 16:00 Uhr) durchzuführen. --- Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. --- Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Unterauftragnehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte und zuverlässige Fachkräfte einzusetzen. Sämtliche Verpflichtungen des AN aus diesem Vertrag gelten gleichermaßen auch für vom AN eingesetzte Unterauftragnehmer. --- Die ausgeführten Leistungen und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls eingebauten bzw. ausgewechselten Teile sind in einem Leistungsnachweis vorzulegen. --- Mit der vereinbarten Vergütung laut Angebot ist die Instandsetzung bis zu einem Nettowert von insgesamt 25,00 € je Anlagenwartung (Ersatzteile mit einem Nettowert über 25,00 € werden gesondert vergütet), vereinbart und beinhalten alle Nebenkosten. --- Zusätzliche Leistungen, z.B. Einsätze zur Störungsbeseitigung werden zum Stundenverrechnungssatz gemäß den Angaben im Leistungsverzeichnis vergütet, wie auch Fahrtkosten (An- und Abfahrt). --- Die Vergütung ist - ausschließlich der Umsatzsteuer- für eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten ab Leistungsbeginn ein Festpreis. Nach Ablauf dieser Frist kann auf schriftliches Verlangen des AN die Vergütung angepasst werden. Das ist möglich, wenn mit dem Angebot das Formular "Preisgleitklausel" vollständig ausgefüllt vorliegt. Sofern die Preisgleitklausel gemäß Anlage_C_03 zum Vertrag nicht ausgefüllt eingereicht wurde, gelten für die gesamte Vertragslaufzeit die Preise im Leistungsverzeichnis als Festpreis. Die Vergütung der Leistungen wird gezahlt nach erbrachter, vertragsgemäßer Leistungserbringung und Vorlage eines vollständig dokumentierten und schriftlich bestätigten Leistungsnachweises. Angaben zur Rechnungslegung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. --- Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens- und Personenschäden in nachfolgender Höhe abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist: - Sachschäden 1.000.000 € - Vermögensschäden 500.000 € - Personenschäden 2.000.000 €.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Berlin (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Berlin
Verlauf
- 13.03.2023 Ausschreibung veröffentlicht
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