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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 08.09.2023

Wartungs- und Inspektionsleistungen an Notstromaggregaten auf 11 Dienstliegenschaften in Baden-Württemberg (Vergabenummer VOEK 296-22)

Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat einen Auftrag für „Wartungs- und Inspektionsleistungen an Notstromaggregaten auf 11 Dienstliegenschaften in Baden-Württemberg (Vergabenummer VOEK 296-22)“ in Berlin ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 27.10.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 27.10.2023, 09:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Wartungs- und Inspektionsleistungen an Notstromaggregaten auf 11 Dienstliegenschaften in Baden-Württemberg (Vergabenummer VOEK 296-22)
Wo
Berlin
Bis wann
Angebotsfrist 27.10.2023, 09:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 08.09.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistungen an Notstromaggregaten. --- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: -Wartung und Inspektion Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: -12 Anlagen Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: -Instandhaltungsmaßnahmen nach einem gesonderten Auftrag der AG -Es wird für jede Liegenschaft im Einzelnen eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen außerhalb der Wartung/ Inspektion vereinbart --- Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere die Unfallverhütungs-vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der AN hat die Leistung …

Ganze Beschreibung lesen

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistungen an Notstromaggregaten. --- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: -Wartung und Inspektion Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: -12 Anlagen Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: -Instandhaltungsmaßnahmen nach einem gesonderten Auftrag der AG -Es wird für jede Liegenschaft im Einzelnen eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen außerhalb der Wartung/ Inspektion vereinbart --- Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere die Unfallverhütungs-vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen. --- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten. --- Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte/Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen (bis zum Nettowert von insgesamt: 30,00 € je Wartung und Anlage (Ersatzteile mit einem Nettowert über: 30,00 € werden gesondert vergütet). --- Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. --- Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit und auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z. B. nachts und an Sonn und Feiertagen) auszuführen. Nach Meldung einer Störung hat sich der AN innerhalb von 8 Stunden (Reaktionszeit - Ausführungszeitrahmen ist 7 Tage die Woche) einen Überblick über den Anlagenzustand zu verschaffen und die Behebung der Störung einzuleiten und muss bemüht sein, diese in einem Zeitraum von max. 24 Stunden zu beheben. --- Die Wartung ist innerhalb der betriebspflichtigen Arbeitszeit 1x jährlich durchzuführen. --- Weitere Angaben sind den besonderen Vertragsbedingungen, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Berlin (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Berlin

Verlauf

  1. 08.09.2023 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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