Wartungs- Inspektions- und anderer Dienstleistungen an Klimasplitgeräten auf diversen Dienstliegenschaften in Konstanz
Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat einen Auftrag für Wartung Gebäudetechnik in Berlin ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 12.02.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
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Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Wartung Gebäudetechnik: Wartungs- Inspektions- und anderer Dienstleistungen an Klimasplitgeräten auf diversen Dienstliegenschaften in Konstanz
- Wo
- Berlin
- Bis wann
- Angebotsfrist 12.02.2024, 12:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 27.12.2023, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungGegenstand der Ausschreibung sind Wartungs-, Inspektions- und andere Dienstleistungen an Klimasplitgeräten. --- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: -Wartung und Inspektion -Dichtheitsprüfung -Bereitschaftsdienst / Notdienst --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: -Umstellung auf ein anderes (u. U. recyceltes) Kältemittel -Zusätzliche Dichtheitsprüfung bei Auffälligkeiten -Störungsbeseitigungen -Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart -Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit den turnusmäßigen Leistungen durchgeführt werden, vereinbart -Erstellung von Anlagenbücher --- Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: Anzahl der Klimasplittgeräte: 19 Stück --- Dem AN werden die im Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung (Anlage B-02) und in der Arbeitskarte (Anlage …
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Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs-, Inspektions- und andere Dienstleistungen an Klimasplitgeräten. --- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: -Wartung und Inspektion -Dichtheitsprüfung -Bereitschaftsdienst / Notdienst --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: -Umstellung auf ein anderes (u. U. recyceltes) Kältemittel -Zusätzliche Dichtheitsprüfung bei Auffälligkeiten -Störungsbeseitigungen -Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart -Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit den turnusmäßigen Leistungen durchgeführt werden, vereinbart -Erstellung von Anlagenbücher --- Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: Anzahl der Klimasplittgeräte: 19 Stück --- Dem AN werden die im Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung (Anlage B-02) und in der Arbeitskarte (Anlage C-02) bzgl. der Wartung beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. --- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten. --- Die Wartung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durchzuführen. --- Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin im Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. --- Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zuschließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. --- Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb und auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z. B. nachts und an Sonn und Feiertagen) auszuführen. --- Die Störungsbeseitigung hat der AN durch die Einrichtung einer Bereitschaftszentrale mit Bereitschaftsdienst zu gewährleisten. Für die Entgegennahme von Störmeldungen ist eine einheitliche externe Servicetelefonnummer mit entsprechender Kapazität durch den AN einzurichten. Der AN teilt der AG 3 Wochen vor Leistungsbeginn (01.04.2024) die Servicenummer mit. Nach Meldung einer Störung hat sich der AN innerhalb von 12 Stunden Reaktionszeit einen Überblick zum Anlagenzustand vor Ort zu verschaffen und die Behebung der Störung einzuleiten. Hinsichtlich der Reaktionszeiten sind für den AN zudem grundsätzlich alle gesetzlichen Anforderungen bindend und gelten als vereinbart.Die Zeit zur Störungsbeseitigung schließt an die Reaktionszeit an und bezeichnet den Zeitraum, der für die Beseitigung der Störung durch den AN erforderlich ist. Der AN verpflichtet sich, die Zeit zur Beseitigung der Störung durch geeignete Maßnahmen so kurz wie nur möglich zu halten. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die von der AG genannte Stelle zu übermitteln.Kostenauslösende Maßnahmen zu Lasten der AG, z. B. bei Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit oder Materialpreisgrenzen, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung oder bei vorliegender Dringlichkeit nach mündlicher (telefonischer) Zustimmung der AG durchzuführen. Die mündliche Vereinbarung ist von der AG sofort in Textform zu bestätigen.Nur in Notfällen kann der AN auch kostenauslösende Maßnahmen ausführen, soweit dies nach seinem pflichtgemäßen Ermessen unerlässlich ist. Es gelten hierfür die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag. Er hat der AG über solche Maßnahmen unverzüglich schriftlich unter Angabe der Kostenpositionen und mit ausführlicher Begründung der Notwendigkeit zu berichten. Für jede Störungsbeseitigung ist ein Protokoll zu erstellen und von dem für die Störungsbeseitigung Verantwortlichen zu unterzeichnen. Die Protokolle sind den Leistungsnachweisen beizufügen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Berlin (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Berlin
Verlauf
- 27.12.2023 Ausschreibung veröffentlicht
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