Wartung und Instandsetzung des AFZ-Systems bei Bus und Straßenbahn
Auftraggeber: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft hat mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Fahrzeugwartung in Berlin angekündigt.
Ob und wann der Auftraggeber den Auftrag ausschreibt, entscheidet er selbst. Meist folgt eine eigene Bekanntmachung mit Frist und Unterlagen; sie kann auch schon erschienen sein. Maßgeblich ist die Vorinformation.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Fahrzeugwartung: Wartung und Instandsetzung des AFZ-Systems bei Bus und Straßenbahn
- Wo
- Berlin
- Veröffentlicht
- 29.03.2025
- Laufzeit
- 15.02.2025 bis 30.09.2026
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 29.03.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungIm Jahr 2017 (Laufzeit ab 01.10.2017) wurde ein Wartungsvertrag zur Instandhaltung des neuen AFZ-Systems geschlossen. Dieser wurde bereits mit der Vergabe zur Lieferung des AFZ-Systems beauftragt und an betriebliche sowie technologische Rahmenbedingungen angepasst. Als der Rahmenvertrag damals geschlossen wurde (Laufzeit ab 01.10.2017), ging man von weniger Fahrzeugen aus (121 Straßenbahnen und 318 Busse). Es galt die Regel, dass 25% der Flottenfahrzeuge mit einem Automatischen Fahrgastzählsystem (AFZS) ausgestattet sein müssen. Die Erfahrung zeigte, dass diese Quote nicht ausreicht: Es kommen nicht genügend Linienergebnisse zustande; die betriebliche Disposition ist stark eingeschränkt; seit "Corona" werden zunehmend mehr Fahrgastzahlen benötigt und von vielen Stellen wie der Planungs-Abteilung, dem Senat, dem Vorstand sowie über Presseanfragen, abgefordert. Um den wachsenden …
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Im Jahr 2017 (Laufzeit ab 01.10.2017) wurde ein Wartungsvertrag zur Instandhaltung des neuen AFZ-Systems geschlossen. Dieser wurde bereits mit der Vergabe zur Lieferung des AFZ-Systems beauftragt und an betriebliche sowie technologische Rahmenbedingungen angepasst. Als der Rahmenvertrag damals geschlossen wurde (Laufzeit ab 01.10.2017), ging man von weniger Fahrzeugen aus (121 Straßenbahnen und 318 Busse). Es galt die Regel, dass 25% der Flottenfahrzeuge mit einem Automatischen Fahrgastzählsystem (AFZS) ausgestattet sein müssen. Die Erfahrung zeigte, dass diese Quote nicht ausreicht: Es kommen nicht genügend Linienergebnisse zustande; die betriebliche Disposition ist stark eingeschränkt; seit "Corona" werden zunehmend mehr Fahrgastzahlen benötigt und von vielen Stellen wie der Planungs-Abteilung, dem Senat, dem Vorstand sowie über Presseanfragen, abgefordert. Um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden, wurde die Ausstattungsquote erhöht, sodass die BVG momentan 127 Straßenbahnen und 747 Busse mit AFZS haben (wovon wegen noch geltender Gewährleistungsphase bisher nur 609 Busse im Wartungsvertrag enthalten sind). Die Anzahl der zu wartenden Fahrzeuge hat sich nahezu verdoppelt und infolgedessen sind die Kosten gestiegen, was bei Vertragsabschluss / der Plankostenerstellung nicht abzusehen war. Daher müssen für den Zeitraum bis 30.09.2025 nachträgliche Leistungen in Höhe von 60.000 EUR nachgetragen werden. Zudem ist ein neuer Vertragsabschluss bis 30.09.2025 nicht möglich, die Fahrzeuge müssen aber weiterhin gewartet und instandgesetzt werden. Somit soll der bestehende Rahmenvertrag noch nicht gekündigt werden und sich automatisch um ein weiteres Jahr interimistisch bis zum 30.09.2026 verlängern. Für diesen Zeitraum werden weitere 100.000 EUR benötigt, sodass sich der Nachtrag auf 160.000 EUR summiert. Ein neuer Rahmenvertrag soll ab dem 4. Quartal 2026 geschlossen werden.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Berlin
- Bundesland
- Berlin
- NUTS
- DE300
Verlauf
- 29.03.2025 Vorinformation veröffentlicht
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