Wartung und Inspektion von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Wohnanlagen in Bayern (Vergabenummer VOEK 283-22)
Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat einen Auftrag für „Wartung und Inspektion von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Wohnanlagen in Bayern (Vergabenummer VOEK 283-22)“ in Berlin ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 19.07.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.
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Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Wartung und Inspektion von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Wohnanlagen in Bayern (Vergabenummer VOEK 283-22)
- Wo
- Berlin
- Bis wann
- Angebotsfrist 19.07.2023, 12:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 19.06.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie ausgeschriebene Leistung umfasst die Wartung, Inspektion, Sichtkontrolle und Prüfung gem. DGUV Vorschrift 4 an insgesamt 125 Anlagen. --- Die Wartung, Inspektion und Dokumentation von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, nachfolgend als Wartung bezeichnet: - Erfolgt im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. - Erfolgt mindestens gemäß der aktuellen FVLR - Richtlinie 08. (Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V.) und den Vorgaben in diesem LV. Darüber hinaus sind mindestens folgende Vorgaben zu beachten, gemäß Reihenfolge: 1. Vorgaben des Errichters. 2. Vorgaben des Herstellers. 3. DIN 18232 Teil 2. 4. Grundsätzlich: FVLR - Richtlinie 08, VdS 3830 und den Vorgaben in diesem LV. 5. Sowie gemäß allen sonstigen, gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. - Zudem ist durch den AN eine …
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Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Wartung, Inspektion, Sichtkontrolle und Prüfung gem. DGUV Vorschrift 4 an insgesamt 125 Anlagen. --- Die Wartung, Inspektion und Dokumentation von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, nachfolgend als Wartung bezeichnet: - Erfolgt im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. - Erfolgt mindestens gemäß der aktuellen FVLR - Richtlinie 08. (Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V.) und den Vorgaben in diesem LV. Darüber hinaus sind mindestens folgende Vorgaben zu beachten, gemäß Reihenfolge: 1. Vorgaben des Errichters. 2. Vorgaben des Herstellers. 3. DIN 18232 Teil 2. 4. Grundsätzlich: FVLR - Richtlinie 08, VdS 3830 und den Vorgaben in diesem LV. 5. Sowie gemäß allen sonstigen, gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. - Zudem ist durch den AN eine Sichtkontrolle (wie nachfolgend beschreiben) zeitgleich mit der Wartung durchzuführen. - Austausch der verbrauchten Materialien, z.B.: Akkus. - Ist zu dokumentieren: - Durch ein Wartungsprotokoll, pro Anlage, vgl. DIN 18232 Teil 2 - Zusätzlich ist eine geeignete Prüfplakette / Prüfaufkleber an der gewarteten Anlage anzubringen, diese zeigt das Datum der nächsten Wartung. - Der AN prüft und informiert die AG, ob alle notwendigen Unterlagen und Daten vorhanden sind, ggf. werden diese vom AN aktualisiert bzw. vervollständigt. --- Sichtkontrolle und Dokumentation der RWA - Anlagen allgemein: Die Sichtkontrolle bzw . Sichtprüfung wird nachfolgend als Sichtkontrolle bezeichnet: - Erfolgt entweder durch die AG oder den AN, gemäß den Angaben in der Bestandsliste. - Erfolgt im Intervall: alle 6 Monate (gemäß FVLR - Richtlinie 08), in Abhängigkeit der letzten Prüfung. - Eine dieser Sichtkontrollen erfolgt durch den AN, zusammen mit der jährlichen Wartung, die Pauschale für die Wartung beinhaltet somit auch alle Kosten für diese Sichtkontrolle. - Für die zweite, zusätzliche Sichtkontrolle ist eine separate Pauschale anzugeben. Der Umfang der Sichtkontrolle erfolgt mindestens gemäß der aktuellen FVLR - Richtlinie 08 (Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V.) und den Vorgaben in diesem LV. Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben zu beachten, gemäß Reihenfolge: 1. Vorgaben des Errichters 2. Vorgaben des Herstellers 3. Grundsätzlich: FVLR - Richtlinie 08, VdS 3830 und den Vorgaben in diesem LV 4. Sowie gemäß allen sonstigen, gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. - Bei RWA - Anlagen die elektrisch geöffnet werden, ist mindestens die Funktion (Öffnung & Schließung / Lüftungsfunktion) zu prüfen. --- Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 Die Prüfung aller elektrischen Anlagenteile nach DGUV - Vorschrift 4: - Gemäß DGUV - Vorschrift 4 ist eine Prüfung alle 4 Jahre durchzuführen, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. - Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einem anderen AN durchgeführt. - Ist zu dokumentieren. Zusätzlich ist eine geeignete Prüfplakette / Prüfaufkleber, an der geprüften Anlage anzubringen, diese zeigt das Datum der nächsten Prüfung. - Kann zeitgleich mit der Wartung durchgeführt werden. Hinweis : Eine Prüfung der elektrischen Anlagenteile nach DGUV - Vorschrift 4 wurde bisher noch nicht durchgeführt. --- Der AN pflegt nach Vorgabe der AG die Bestandslisten für die RWA - Anlagen. F ür jede WE gibt es eine separate Bestandsliste. Diese Bestandslisten (Dateiformat : MS - Excel ) werden von der AG zur Verfügung gestellt (via E- Mail ). Zur Pflege der Bestandslisten gehören z. B.: - Das Prüfen, Aktualisieren und Korrigieren aller Einträge so z. B. Eintragen der festgestellten Mängel. - Die Dokumentation der erbrachten Leistung. --- Detaillierte Angaben sind dem Vertrag (Anlage C-01) und seinen Anlagen zu entnehmen.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Berlin (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Berlin
Verlauf
- 19.06.2023 Ausschreibung veröffentlicht
Zuschläge dieses Auftraggebers
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