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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 19.06.2023

Wartung und Inspektion von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Wohnanlagen in Bayern (Vergabenummer VOEK 283-22)

Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat einen Auftrag für „Wartung und Inspektion von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Wohnanlagen in Bayern (Vergabenummer VOEK 283-22)“ in Berlin ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 19.07.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 19.07.2023, 12:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Wartung und Inspektion von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Wohnanlagen in Bayern (Vergabenummer VOEK 283-22)
Wo
Berlin
Bis wann
Angebotsfrist 19.07.2023, 12:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 19.06.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Wartung, Inspektion, Sichtkontrolle und Prüfung gem. DGUV Vorschrift 4 an insgesamt 125 Anlagen. --- Die Wartung, Inspektion und Dokumentation von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, nachfolgend als Wartung bezeichnet: - Erfolgt im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. - Erfolgt mindestens gemäß der aktuellen FVLR - Richtlinie 08. (Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V.) und den Vorgaben in diesem LV. Darüber hinaus sind mindestens folgende Vorgaben zu beachten, gemäß Reihenfolge: 1. Vorgaben des Errichters. 2. Vorgaben des Herstellers. 3. DIN 18232 Teil 2. 4. Grundsätzlich: FVLR - Richtlinie 08, VdS 3830 und den Vorgaben in diesem LV. 5. Sowie gemäß allen sonstigen, gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. - Zudem ist durch den AN eine …

Ganze Beschreibung lesen

Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Wartung, Inspektion, Sichtkontrolle und Prüfung gem. DGUV Vorschrift 4 an insgesamt 125 Anlagen. --- Die Wartung, Inspektion und Dokumentation von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, nachfolgend als Wartung bezeichnet: - Erfolgt im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. - Erfolgt mindestens gemäß der aktuellen FVLR - Richtlinie 08. (Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V.) und den Vorgaben in diesem LV. Darüber hinaus sind mindestens folgende Vorgaben zu beachten, gemäß Reihenfolge: 1. Vorgaben des Errichters. 2. Vorgaben des Herstellers. 3. DIN 18232 Teil 2. 4. Grundsätzlich: FVLR - Richtlinie 08, VdS 3830 und den Vorgaben in diesem LV. 5. Sowie gemäß allen sonstigen, gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. - Zudem ist durch den AN eine Sichtkontrolle (wie nachfolgend beschreiben) zeitgleich mit der Wartung durchzuführen. - Austausch der verbrauchten Materialien, z.B.: Akkus. - Ist zu dokumentieren: - Durch ein Wartungsprotokoll, pro Anlage, vgl. DIN 18232 Teil 2 - Zusätzlich ist eine geeignete Prüfplakette / Prüfaufkleber an der gewarteten Anlage anzubringen, diese zeigt das Datum der nächsten Wartung. - Der AN prüft und informiert die AG, ob alle notwendigen Unterlagen und Daten vorhanden sind, ggf. werden diese vom AN aktualisiert bzw. vervollständigt. --- Sichtkontrolle und Dokumentation der RWA - Anlagen allgemein: Die Sichtkontrolle bzw . Sichtprüfung wird nachfolgend als Sichtkontrolle bezeichnet: - Erfolgt entweder durch die AG oder den AN, gemäß den Angaben in der Bestandsliste. - Erfolgt im Intervall: alle 6 Monate (gemäß FVLR - Richtlinie 08), in Abhängigkeit der letzten Prüfung. - Eine dieser Sichtkontrollen erfolgt durch den AN, zusammen mit der jährlichen Wartung, die Pauschale für die Wartung beinhaltet somit auch alle Kosten für diese Sichtkontrolle. - Für die zweite, zusätzliche Sichtkontrolle ist eine separate Pauschale anzugeben. Der Umfang der Sichtkontrolle erfolgt mindestens gemäß der aktuellen FVLR - Richtlinie 08 (Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V.) und den Vorgaben in diesem LV. Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben zu beachten, gemäß Reihenfolge: 1. Vorgaben des Errichters 2. Vorgaben des Herstellers 3. Grundsätzlich: FVLR - Richtlinie 08, VdS 3830 und den Vorgaben in diesem LV 4. Sowie gemäß allen sonstigen, gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. - Bei RWA - Anlagen die elektrisch geöffnet werden, ist mindestens die Funktion (Öffnung & Schließung / Lüftungsfunktion) zu prüfen. --- Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 Die Prüfung aller elektrischen Anlagenteile nach DGUV - Vorschrift 4: - Gemäß DGUV - Vorschrift 4 ist eine Prüfung alle 4 Jahre durchzuführen, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. - Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einem anderen AN durchgeführt. - Ist zu dokumentieren. Zusätzlich ist eine geeignete Prüfplakette / Prüfaufkleber, an der geprüften Anlage anzubringen, diese zeigt das Datum der nächsten Prüfung. - Kann zeitgleich mit der Wartung durchgeführt werden. Hinweis : Eine Prüfung der elektrischen Anlagenteile nach DGUV - Vorschrift 4 wurde bisher noch nicht durchgeführt. --- Der AN pflegt nach Vorgabe der AG die Bestandslisten für die RWA - Anlagen. F ür jede WE gibt es eine separate Bestandsliste. Diese Bestandslisten (Dateiformat : MS - Excel ) werden von der AG zur Verfügung gestellt (via E- Mail ). Zur Pflege der Bestandslisten gehören z. B.: - Das Prüfen, Aktualisieren und Korrigieren aller Einträge so z. B. Eintragen der festgestellten Mängel. - Die Dokumentation der erbrachten Leistung. --- Detaillierte Angaben sind dem Vertrag (Anlage C-01) und seinen Anlagen zu entnehmen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Berlin (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Berlin

Verlauf

  1. 19.06.2023 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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