Wäschereidienstleistung (Meißen)
Auftraggeber: Bundesagentur für Arbeit (BA) · Nürnberg
Bundesagentur für Arbeit (BA) hat einen Auftrag für Dienstleistungen in Nürnberg ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 02.07.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Wäschereidienstleistung (Meißen)
- Wo
- Nürnberg, Bayern
- Bis wann
- Angebotsfrist 02.07.2024, 14:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 28.05.2024, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungWäschereidienstleistung Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über Wäschereidienstleistungen für die vom RIM Chemnitz betreute Bildungs- und Tagungsstätte (BTS) Meißen, Jüdenbergstraße 2, 01662 Meißen. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Wäschereidienstleistungen, einschließlich des erforderlichen Abhol- und Bringdienstes. Die zu reinigende Wäschemenge variiert in Abhängigkeit der Belegung der BTS. Die genannten Mengen stellen Erfahrungswerte dar und bilden die Kalkulationsgrundlage. Eine Abnahmeverpflichtung lässt sich daraus nicht ableiten. Die Leistung wird grundsätzlich 2 x wöchentlich (Montag - Freitag) erbracht. Bei einer Reinigung von 2x pro Woche müssen mindestens 2 Tage zwischen den Anfahrten (Abhol- / Bringdienst) liegen. Bei geringerem Wäscheaufkommen und in Abstimmung mit dem Auftragnehmer erfolgt diese nur einmal pro Woche. Bei Bedarf kann …
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Wäschereidienstleistung Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über Wäschereidienstleistungen für die vom RIM Chemnitz betreute Bildungs- und Tagungsstätte (BTS) Meißen, Jüdenbergstraße 2, 01662 Meißen. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Wäschereidienstleistungen, einschließlich des erforderlichen Abhol- und Bringdienstes. Die zu reinigende Wäschemenge variiert in Abhängigkeit der Belegung der BTS. Die genannten Mengen stellen Erfahrungswerte dar und bilden die Kalkulationsgrundlage. Eine Abnahmeverpflichtung lässt sich daraus nicht ableiten. Die Leistung wird grundsätzlich 2 x wöchentlich (Montag - Freitag) erbracht. Bei einer Reinigung von 2x pro Woche müssen mindestens 2 Tage zwischen den Anfahrten (Abhol- / Bringdienst) liegen. Bei geringerem Wäscheaufkommen und in Abstimmung mit dem Auftragnehmer erfolgt diese nur einmal pro Woche. Bei Bedarf kann sich im Einzelfall der Turnus auch erhöhen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer (AN) mit einer Vorlaufzeit von mindestens einer Woche von der BTS über den zusätzlichen Bedarf unterrichtet. Die optionalen Bedarfe wie z.B. Reinigung der Kopfkissen, Oberbetten, Wolldecken und Gardinen werden dem Auftragnehmer 4 Wochen vorher bekannt gegeben. Positionen wie z.B. Die Abholung/ Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle (Wäschekeller) in der BTS. Der AN stellt für den Transport der Wäschestücke geeignete ausreichende Behältnisse bzw. Wagen mit gereinigten Wäschesäcken zur Verfügung. Die Wäschestücke werden entsprechend den Vorgaben und Pflegehinweisen des jeweiligen Wäscheherstellers und den Kennzeichnungen in den Wäschestücken durch den AN gereinigt. Durch den AN wird eine schonende Reinigung gewährleistet, so dass funktionsbedingte Eigenschaften sowie Farbechtheit der Wäschestücke erhalten bleiben. Die Berücksichtigung einschlägiger hygienischer Bedingungen ist durch den AN zu gewährleisten. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass nur Reinigungsmittel und - verfahren Anwendung finden, die hautfreundlich sind und keine allergischen Reaktionen hervorrufen. Das Reinigungsverfahren hat zudem ökologisch nachhaltig, mit grundsätzlich auf recycelten und biologisch abbaubaren Waschsubstanzen, zu erfolgen. Der AN muss für seine Wäscherei das Gütezeichen RAL-GZ 992 oder RABC (DIN EN 14065) für sachgemäße Wäschepflege vorweisen können. Die Rückgabe der gereinigten Wäscheartikel erfolgt schrankfertig, korrekt gebügelt bzw. gemangelt, fachgerecht gelegt und sortiert nach Art des Wäschestücks. Festgestellte Mängel an den Wäscheartikeln werden dem AN umgehend schriftlich mitgeteilt. Die Haftungsbestimmungen sind in den Zusätzlichen Vertragsbedingungen geregelt. Sollte das Erfordernis von gesonderten Nähleistungen bestehen, so erfolgt dies durch gesonderte Auftragserteilung und Rechnung. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis.
Erfüllungsort
Verlauf
- 28.05.2024 Ausschreibung veröffentlicht
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