Vogelmonitoring in EU-Vogelschutzgebieten (VSG-Monitoring) - Pilotprojekt 2025/2026
Auftraggeber: Landesamt für Umwelt · Mainz
Landesamt für Umwelt hat einen Auftrag für Umweltdienste in Mainz ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 21.11.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Umweltdienste: Vogelmonitoring in EU-Vogelschutzgebieten (VSG-Monitoring) - Pilotprojekt 2025/2026
- Wo
- Mainz, Rheinland-Pfalz
- Bis wann
- Angebotsfrist 21.11.2024, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 01.01.2025 bis 31.12.2026
- Lose
- 8 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 23.10.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungMonitoring in EU-Vogelschutzgebieten 2011 hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) zusammen mit dem Dachverband Deutscher Avifaunisten e. V. (DDA) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) Empfehlungen zum Monitoring europäischer Vogelarten und ihrer Lebensräume vorge-legt (LAG VSW et al., 2011). Diese verfolgen das Ziel, einen bundesweit einheitlichen Stan-dard zur Datenerhebung zu formulieren. Dabei lassen die für das Monitoring in VSG genann-ten Grundsätze ausreichend Raum für landesspezifische Anpassungen. Die Ergebnisse des Monitorings bilden die Grundlage für das Gebietsmanagement vor dem Hintergrund der jewei-ligen Erhaltungsziele und für die Berichtspflicht nach Art. 12 der Vogelschutz-Richtlinie. Au-ßerdem dienen sie als Referenz für Entscheidungen bei Vor- und Verträglichkeitsprüfungen. Die VSW hat in einem Leitfaden zum spezifischen Vogelmonitoring in …
Ganze Beschreibung lesen
Monitoring in EU-Vogelschutzgebieten 2011 hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) zusammen mit dem Dachverband Deutscher Avifaunisten e. V. (DDA) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) Empfehlungen zum Monitoring europäischer Vogelarten und ihrer Lebensräume vorge-legt (LAG VSW et al., 2011). Diese verfolgen das Ziel, einen bundesweit einheitlichen Stan-dard zur Datenerhebung zu formulieren. Dabei lassen die für das Monitoring in VSG genann-ten Grundsätze ausreichend Raum für landesspezifische Anpassungen. Die Ergebnisse des Monitorings bilden die Grundlage für das Gebietsmanagement vor dem Hintergrund der jewei-ligen Erhaltungsziele und für die Berichtspflicht nach Art. 12 der Vogelschutz-Richtlinie. Au-ßerdem dienen sie als Referenz für Entscheidungen bei Vor- und Verträglichkeitsprüfungen. Die VSW hat in einem Leitfaden zum spezifischen Vogelmonitoring in rheinland-pfälzischen VSG ein Konzept erarbeitet (Anlage LB 1), das die Grundlage des hier ausgeschriebenen zweijährigen Pilotprojekts bildet und das zukünftige VSG-Monitoring lenken soll. Damit soll das von der VSW vorgelegte Konzept zum Monitoring in den VSG erprobt werden. Kartierkulisse und Erfassung auf Stichprobenflächen Kernaufgabe der zu erbringenden Leistung ist die Erprobung und Durchführung standardisier-ter Erfassungen im Rahmen eines landesweit einheitlichen Monitorings in zehn ausgewählten EU-Vogelschutzgebieten: i. DE-5312-401 Westerwald (28.948 ha), ii. DE-5314-303 NSG Krombachtalsperre (43 ha), iii. DE-5511-301 NSG Urmitzer Werth (69 ha), iv. DE-5511-401 Engerser Feld (417 ha), v. DE-5707-401 Jungferweiher (45 ha), vi. DE-5905-401 Orsfeld (Bitburger Gutland) (1.110 ha), vii. DE-6013-401 Rheinaue Bingen-Ingelheim (1.774 ha), viii. DE-6314-401 Ackerplateau zwischen Ilbesheim und Flomborn (3.643 ha), ix. DE-6514-401 Haardtrand (14.728 ha), x. DE-6713-403 Rußheimer Altrhein (85 ha). Gemäß Anlage LB 1 und der Ausdehnung der Lebensraumkategorien Wälder und Heiden (= Wald), Offenland (= Agrarlandschaft) sowie Feuchtgebiete, Still- und Fließgewässer (= Bin-nengewässer) je VSG variiert die zu bearbeitende Fläche in den einzelnen VSG. In VSG mit über 1.200 ha Fläche der Lebensraumkategorien Wald oder Agrarlandschaft erfolgt die Erfassung wertgebender Brutvogelarten auf ausgewählten Repräsentativen Habitat-Teilflächen (RHT) der jeweiligen Lebensraumkategorie (s. Anlage LB 1, S. 20ff.). Dabei sind die erforderlichen Mindestflächenanteile zu berücksichtigen (Tabelle 1). Für die RHT-Methode qualifizieren sich im Rahmen des Pilotprojekts drei VSG (Tabelle 2), mit Teilflächenerfassung in der Lebensraumkategorie Wald in den VSG "Westerwald" und "Haardtrand" sowie in der Lebensraumkategorie Agrarlandschaft in den VSG "Westerwald" und "Ackerplateau zwischen Ilbesheim und Flomborn". Dort sind im Rahmen der Bestandserfas-sung (s. Ziff. 3.3.1) statt der Gesamtfläche nur die RHT zu bearbeiten. Alle anderen VSG sind vollständig zu bearbeiten. Die Auswahl der RHT erfolgte per GIS-Anwendung durch die VSW und ist im Monitoring-Konzept erläutert (s. Anlage LB 1, S. 20 ff. und Anhang 3.) Im VSG DE-6514-401 (Haardtrand) ist die Lebensraumkategorie Agrarlandschaft aus Gründen eines zusätzlichen Datenbedarfs vollständig zu kartieren. Leistungsübersicht Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringende Leistung "Vogelmonitoring in EU-Vogelschutzgebieten (VSG-Monitoring) - Pilotprojekt 2025/2026" besteht aus den folgenden Bestandteilen: 1) Teilnahme an Abstimmungsgesprächen; 2) Vorbereitung, Planung und Koordination der Geländearbeiten gem. Ziff. 3.3 der LB; 3) Vollständige Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten 2025 (Bestandser-fassung, s. Ziff. 3.3.1 der LB); 4) Vereinfachtes Trendmonitoring 2026 als Grundlage zur Ermittlung der Bestandsentwick-lungen wertgebender Brutvogelarten (Trenderfassung Brut, s. Ziff 3.3.2 der LB); 5) Jährliche Ermittlung der Bestände und Trends wertgebender Zug- und Rastvogelarten sowie Winter- und Mausergäste 2025 und 2026 (Trenderfassung Rast, s. Ziff. 3.3.3 der LB); 6) Fotografische und deskriptive Dokumentation der Lebensräume, Beeinträchtigungen und Gefährdungen wertgebender Vogelarten (s. Ziff. 3.3.4 der LB); 7) Berücksichtigung ergänzender externer Daten aus anderen Quellen, z. B. ehrenamtliches Vogelmonitoring, ornitho.de (s. Ziff. 3.4 der LB); 8) Datenbereitstellung für den Auftraggeber (AG) 2025/2026 (s. Ziff. 3.5 der LB sowie For-matvorlage "Geopackage SP-Artendaten", Anlage LB 5); 9) Erstellung eines Monitoring-Berichts mit Ergebnissen des zweijährigen Pilotprojekts (s. Ziff. 3.5 der LB). Die genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3 und die Ausführungsbestimmungen Kapitel 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
8 Lose
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Mainz (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
Verlauf
- 23.10.2024 Ausschreibung veröffentlicht