Vertrag über die Mitbenutzung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen
Auftraggeber: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. · Oberpfaffenhofen
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. hat den Auftrag für Dienstleistungen im Landkreis Starnberg am 01.01.2018 vergeben, Zuschlag an EDMO-Flugbetrieb GmbH. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 272.449,38 €. Eingegangen: 1 Angebot.
EDMO-Flugbetrieb GmbH Trier
- Summe
- 272.449,38 €
- Angebote
- 1 Nur 1 Angebot
- Zuschlag
- 01.01.2018
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 26.01.2018.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Vertrag über die Mitbenutzung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen
- Wo
- Landkreis Starnberg, Bayern
- Wer kann anbieten
- Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 26.01.2018, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie EADS Real Estate Dornier Grundstücke GmbH & Co. KG (Re-Do) ist die Grundstückseigentümerin des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen. Die EDMO ist seit 1.1.2003 Inhaberin der luftrechtlichen Genehmigung und hat die Flugbetriebsflächen von der Re-DO angemietet. Weiterhin ist die EDMO gemäß Überlassungsvertrag vom 27.11.2002 mit dem DLR Nutzungsberechtigte an weiteren Teilflächen der Start- und Landebahn (hier: Flur-Nr. 1048, 828; ca. 213.275 m<FT TYPE="SUP">2</FT>). In der luftrechtlichen Genehmigung ist das DLR in Abschnitt A, Ziffer VI.31 unter der Voraussetzung einer entsprechenden Vereinbarung als Nutzungsberechtigte des Sonderflughafens aufgeführt. Unter Bezugnahme hierauf vereinbarten die Parteien einen Mitbenutzungsvertrag. Dieser Vertrag wurde DLR-seitig zusammen mit [Name entfernt] (Leiter der Rechtsabteilung in KP) erzeugt sowie verabschiedet. Der Vertrag sieht vor, dass sich …
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Die EADS Real Estate Dornier Grundstücke GmbH & Co. KG (Re-Do) ist die Grundstückseigentümerin des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen. Die EDMO ist seit 1.1.2003 Inhaberin der luftrechtlichen Genehmigung und hat die Flugbetriebsflächen von der Re-DO angemietet. Weiterhin ist die EDMO gemäß Überlassungsvertrag vom 27.11.2002 mit dem DLR Nutzungsberechtigte an weiteren Teilflächen der Start- und Landebahn (hier: Flur-Nr. 1048, 828; ca. 213.275 m<FT TYPE="SUP">2</FT>). In der luftrechtlichen Genehmigung ist das DLR in Abschnitt A, Ziffer VI.31 unter der Voraussetzung einer entsprechenden Vereinbarung als Nutzungsberechtigte des Sonderflughafens aufgeführt. Unter Bezugnahme hierauf vereinbarten die Parteien einen Mitbenutzungsvertrag. Dieser Vertrag wurde DLR-seitig zusammen mit [Name entfernt] (Leiter der Rechtsabteilung in KP) erzeugt sowie verabschiedet. Der Vertrag sieht vor, dass sich dieser automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, falls das Vertragsverhältnis nicht von einem der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten vor Jahresablauf gekündigt wird. Weiterhin werden sich die Parteien im Falle einer Kündigung seitens der EDMO, sofern diese vor dem 31.12.2032 ausgesprochen wird, über den Abschluss eines neuen Vertrags zu vergleichbaren Bedingungen bemühen. Bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung wirkt der aktuell gültige Vertrag fort.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Landkreis Starnberg (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Bayern
Verlauf
- 26.01.2018 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat EDMO-Flugbetrieb GmbH erhalten, Summe 272.449,38 €.
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