Vertrag über die Mitbenutzung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen.
Auftraggeber: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) · Weßling
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) hat den Auftrag für Dienstleistungen im Landkreis Starnberg am 16.01.2017 vergeben, Zuschlag an EDMO-Flugbetrieb GmbH. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 268.026,93 €. Eingegangen: 1 Angebot.
EDMO-Flugbetrieb GmbH Weßling
- Summe
- 268.026,93 €
- Angebote
- 1 Nur 1 Angebot
- Zuschlag
- 16.01.2017
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 19.01.2017.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Vertrag über die Mitbenutzung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen.
- Wo
- Landkreis Starnberg, Bayern
- Wer kann anbieten
- Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 19.01.2017, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungEs besteht ein aktuell gültiger Rahmenvertrag zwischen dem DLR und der EDMO. Sachlage Die EADS Real Estate Dornier Grundstücke GmbH & Co. KG (Re-Do) ist die Grundstückseigentümerin des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen. Die EDMO ist seit 1.1.2003 Inhaberin der luftrechtlichen Genehmigung und hat die Flugbetriebsflächen von der Re-DO angemietet. Weiterhin ist die EDMO gemäß Überlassungsvertrag vom 27.11.2002 mit dem DLR Nutzungsberechtigte an weiteren Teilflächen der Start- und Landebahn (hier: Flur-Nr. 1048, 828; ca. 213 275 m2). In der luftrechtlichen Genehmigung ist das DLR in Abschnitt A, Ziffer VI.31 unter der Voraussetzung einer entsprechenden Vereinbarung als Nutzungsberechtigte des Sonderflughafens aufgeführt. Unter Bezugnahme hierauf vereinbarten die Parteien einen Mitbenutzungsvertrag. Dieser Vertrag wurde DLR-seitig zusammen mit [Name entfernt] (Leiter der Rechtsabteilung in …
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Es besteht ein aktuell gültiger Rahmenvertrag zwischen dem DLR und der EDMO. Sachlage Die EADS Real Estate Dornier Grundstücke GmbH & Co. KG (Re-Do) ist die Grundstückseigentümerin des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen. Die EDMO ist seit 1.1.2003 Inhaberin der luftrechtlichen Genehmigung und hat die Flugbetriebsflächen von der Re-DO angemietet. Weiterhin ist die EDMO gemäß Überlassungsvertrag vom 27.11.2002 mit dem DLR Nutzungsberechtigte an weiteren Teilflächen der Start- und Landebahn (hier: Flur-Nr. 1048, 828; ca. 213 275 m2). In der luftrechtlichen Genehmigung ist das DLR in Abschnitt A, Ziffer VI.31 unter der Voraussetzung einer entsprechenden Vereinbarung als Nutzungsberechtigte des Sonderflughafens aufgeführt. Unter Bezugnahme hierauf vereinbarten die Parteien einen Mitbenutzungsvertrag. Dieser Vertrag wurde DLR-seitig zusammen mit [Name entfernt] (Leiter der Rechtsabteilung in KP) erzeugt sowie verabschiedet. Der Vertrag sieht vor, dass sich dieser automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, falls das Vertragsverhältnis nicht von einem der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten vor Jahresablauf gekündigt wird. Weiterhin werden sich die Parteien im Falle einer Kündigung seitens der EDMO, sofern diese vor dem 31.12.2032 ausgesprochen wird, über den Abschluss eines neuen Vertrags zu vergleichbaren Bedingungen bemühen. Bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung wirkt der aktuell gültige Vertrag fort. Leistungsabgleich Für die Benutzung des Sonderflughafens ist vom DLR jährlich eine Flughafenbereitstellungspauschale zu entrichten. Diese belief sich für den Zeitraum 1.1.2007 bis 31.12.2011 auf einen Wert in Höhe von 225 000 EUR. Weiterhin wurde vereinbart, dass im Falle der Verlängerung des Mitbenutzungsvertrags über den 31.12.2011 hinaus sich o. a. Flughafenbereitstellungspauschale prozentual entsprechend der Änderung des vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung veröffentlichten Verbraucherindex gegenüber seinem Stand vom 1.1.2007 ändert, sofern der Vertrag jährlich (automatisch) verlängert wird. Diese Änderung/Anpassung wird für das Geschäftsjahr 2017 gemäß dem der Vergabeakte beigefügten Dokument „Anpassung der vereinbarten Flughafenbereitstellungspauschale gemäß § 5 des Mitbenutzungsvertrags“ deutlich. Somit ergibt sich für das Geschäftsjahr 2017 eine zu beauftragende Gesamtsumme in Höhe von 268.026,93 EUR. Basis sowie Ausgangspunkt für die Berechnung der Veränderung für das Jahr 2017 bildet der Indexstand am 1.1.2016. Dieser lag bei Basis 2010 = 100 am 1.1.2016 bei 106,3 Punkten. Mit letztem veröffentlichten Indexwert im Dezember 2016 hat der Verbraucherpreisindex für Bayern einen Stand von 109 Punkten. Die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex berechnet sich wie folgt: (neuer Indexstand – alter Indexstand): alter Indexstand * 100 = prozentuale Veränderung — > hier: (109 – 106,3): 106,3 * 100 = 2,54 % Somit ist beginnend ab dem 1.1.2017 die vereinbarte Flughafenbereitstellungspauschale um 2,54 % im Vergleich zum Vorjahr zu erhöhen. Ausgehend vom bisherigen Jahreswert (siehe GJ 2016) in Höhe von 261 387,68 EUR ergibt sich bei Anwendung der Erhöhung eine ab dem 1.1.2017 jährlich geltende Flughafenbereitstellungspauschale in Höhe von 268 026,93 EUR. Dies entspricht einer monatlichen Pauschale in Höhe von 22 335,58 EUR ab dem 1.1.2017. Alleinstellungsmerkmale 1. Da sich der Sonderflughafen in unmittelbarer Nähe zum DLR befindet (Grundstück grenzt an Grundstück), sind keine wirtschaftlich sinnvollen Alternativen möglich. 2. Im Falle dieses Vorgangs handelt es sich um einen Abrufauftrag auf Basis des bestehenden Hauptvertrags.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Landkreis Starnberg (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Bayern
Verlauf
- 19.01.2017 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat EDMO-Flugbetrieb GmbH erhalten, Summe 268.026,93 €.