Vermessung hydrologischer Messstellen - Lattenpegel und Querprofile (Rahmenvertrag)
Auftraggeber: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt · Magdeburg
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt hat einen Auftrag für Vermessung in Magdeburg ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 30.10.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Vermessung: Vermessung hydrologischer Messstellen - Lattenpegel und Querprofile (Rahmenvertrag)
- Wo
- Magdeburg, Sachsen-Anhalt
- Bis wann
- Angebotsfrist 30.10.2024, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 25.09.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungEs ist die Vermessungsrichtlinie des LHW anzuwenden. In Bezug auf die vermessungstechnische Pegelüberprüfung sind die Vermessungsarbeiten mit den grundsätzlichen Anforderungen durchzuführen: . a.) Einmessung der Pegelnullpunkte an den Lattenpegeln durch kontrolliertes Nivellement - mit aktuellen Höhenreferenzsystem - auf 3 Nachkommastellen - mit einer maximalen Messunsicherheit der geodätischen Einmessung von 1 cm - Aufnahme von Fotos und Dokumentation der Lage und Bezeichnung der verwendeten Höhenfestpunkte (mindestens 3) . b.) Einmessung des Lattenpegels - kontrolliertes Nivellement vom Pegelnullpunkt bis zur Pegellattenoberkante - Die Pegellatte ist entsprechend ihrer Lattenstücke mit mind. 2 Vermessungspunkten zu versehen. - Messgenauigkeit: < 1 cm - Aufnahme von Fotos und Dokumentation der Lage und Bezeichnung der verwendeten Höhenfestpunkte (mindestens 3) . c.) Einmessung der …
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Es ist die Vermessungsrichtlinie des LHW anzuwenden. In Bezug auf die vermessungstechnische Pegelüberprüfung sind die Vermessungsarbeiten mit den grundsätzlichen Anforderungen durchzuführen: . a.) Einmessung der Pegelnullpunkte an den Lattenpegeln durch kontrolliertes Nivellement - mit aktuellen Höhenreferenzsystem - auf 3 Nachkommastellen - mit einer maximalen Messunsicherheit der geodätischen Einmessung von 1 cm - Aufnahme von Fotos und Dokumentation der Lage und Bezeichnung der verwendeten Höhenfestpunkte (mindestens 3) . b.) Einmessung des Lattenpegels - kontrolliertes Nivellement vom Pegelnullpunkt bis zur Pegellattenoberkante - Die Pegellatte ist entsprechend ihrer Lattenstücke mit mind. 2 Vermessungspunkten zu versehen. - Messgenauigkeit: < 1 cm - Aufnahme von Fotos und Dokumentation der Lage und Bezeichnung der verwendeten Höhenfestpunkte (mindestens 3) . c.) Einmessung der Querprofile (Gewässerprofil) im Bereich der Lattenpegel - mit aktuellen Höhenreferenzsystem - senkrecht zur Gewässerachse von BOK zu BOK - Aufnahme aller signifikanten Geländeknickpunkten - Aufnahme aller hydraulisch relevanten Eigenschaften der Böschungen und des Gewässers - Aufnahme folgender Profilpunkte: Böschungsoberkante/-unterkante, Bruchkanten, Schnittpunkt Wasserspiegel-Gelände, Änderungen der Oberflächenbeschaffenheiten, Anschluss an Querbauwerken, etc.) - Aufnahme von Fotos und Dokumentation der Lage und Bezeichnung der verwendeten Höhenfestpunkte (mindestens 3) - Messgenauigkeit: +/- 2cm . d.) Einmessung der Gewässersohle - die Vermessung der Gewässersohle wird in Zusammenarbeit mit den Messtechnikern des Gewässerkundlichen Landesdienstes (GLD) erfolgen - dazu sind die Vermessungsarbeiten an den Pegeln im Vorfeld mit dem Sachbereich 5.2 abzustimmen um diese gemeinsam vor Ort durchführen zu können - die Aufnahme der Gewässersohle erfolgt durch die Messtechniker mittels geeigneter Technik (z.B. ADCP) - die vom GLD aufgenommenen Vermessungsdaten der Gewässersohle werden dem Vermessungsbüro übergegen, welchen anschließend die Einmessung der Böschungen und der Gewässersohle zusammenfügt - die Vermessung der Gewässersohle kann in Abstimmung mit dem GLD auch durch das Vermessungsbüro erfolgen (z.B. bei kleineren Gewässern) . Die Auswertung sowie der Umfang der oben beschriebenen Vermessungsleistungen sind wie folgt vorzunehmen: . Für die Übergabe der digitalen Vermessungsdaten und damit zusammenhängender Unterlagen sind folgende Datenformate bindend einzuhalten: - Word docx und/oder Druckdatei pdf - Excel xlsx - Fotos als jpg/jpeg mit einer Auflösung von >= 2 MegaPixel
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Magdeburg (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
Verlauf
- 25.09.2024 Ausschreibung veröffentlicht
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