Verifizierung des neuen BfS-Berechnungsmodells für die jährliche Bilanzierung der Expositionen durch Ableitungen radioaktiver Stoffe auf dem Wasserpfad
Auftraggeber: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) · Salzgitter
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat einen Auftrag für „Verifizierung des neuen BfS-Berechnungsmodells für die jährliche Bilanzierung der Expositionen durch Ableitungen radioaktiver Stoffe auf dem Wasserpfad“ in Salzgitter ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 14.09.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Originaltitel 3623S22521 - Verifizierung des neuen BfS-Berechnungsmodells für die jährliche Bilanzierung der Expositionen durch Ableitungen radioaktiver Stoffe auf dem Wasserpfad
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
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Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Verifizierung des neuen BfS-Berechnungsmodells für die jährliche Bilanzierung der Expositionen durch Ableitungen radioaktiver Stoffe auf dem Wasserpfad
- Wo
- Salzgitter, Niedersachsen
- Bis wann
- Angebotsfrist 14.09.2023, 09:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 03.08.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungAbleitungen radioaktiver Stoffe mit dem Abwasser sind zum Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung gesetzlich durch einen Grenzwert für die effektive Dosis von 0,3 mSv pro Kalenderjahr für Einzelpersonen der Bevölkerung begrenzt (§ 99 Absatz 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)). Die zu erwartende Exposition ist vom Strahlenschutzverantwortlichen im Anzeige- oder Genehmigungsverfahren gemäß § 100 StrlSchV vorab fiktiv zu ermitteln. Für die kalenderjährliche Expositionsermittlung aufgrund tatsächlich erfolgter Ableitungen ist gemäß § 101 StrlSchV hingegen die zuständige Behörde verantwortlich. Grundsätzlich sind dies die jeweiligen Landesbehörden, nur für Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände von Anlagen nach §§ 6, 7, 9 oder 9b ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zuständig (§ 101 Absatz 6). Die Ergebnisse der jährlichen …
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Ableitungen radioaktiver Stoffe mit dem Abwasser sind zum Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung gesetzlich durch einen Grenzwert für die effektive Dosis von 0,3 mSv pro Kalenderjahr für Einzelpersonen der Bevölkerung begrenzt (§ 99 Absatz 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)). Die zu erwartende Exposition ist vom Strahlenschutzverantwortlichen im Anzeige- oder Genehmigungsverfahren gemäß § 100 StrlSchV vorab fiktiv zu ermitteln. Für die kalenderjährliche Expositionsermittlung aufgrund tatsächlich erfolgter Ableitungen ist gemäß § 101 StrlSchV hingegen die zuständige Behörde verantwortlich. Grundsätzlich sind dies die jeweiligen Landesbehörden, nur für Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände von Anlagen nach §§ 6, 7, 9 oder 9b ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zuständig (§ 101 Absatz 6). Die Ergebnisse der jährlichen Expositionsermittlungen sind nach § 101 Absatz 5 zu dokumentieren und öffentlich zugänglich zu machen. Im Rahmen der genannten gesetzlichen Aufgaben hat das BfS eine Software zur Umsetzung der Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung der Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung durch genehmigungs- oder anzeigebedürftige Tätigkeiten (AVV Tätigkeiten) entwickelt. Diese Software (BEARS) dient vorrangig der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben des BfS, allerdings wurde den Bundesländern, bezugnehmend auf die Bitte des Bundesrates (Drucksache 644/19), vom damaligen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit Schreiben vom 23.06.2021 die Bereitstellung des Softwareprogramms zugesagt. Weiterhin besteht auch bei Unternehmen sowie ausländischen Behörden und Institutionen Interesse an der Nutzung des Programms, weshalb das BfS gemäß der Open-Source-Strategie der Bundesregierung eine Veröffentlichung unter einer freien und quelloffenen Lizenz anstrebt. Um das notwendige Vertrauen in die korrekte Funktionsfähigkeit der Software zu stärken und Softwarefehler, die zu falschen Berechnungsergebnissen führen, möglichst auszuschließen, soll mit der Verifizierung von BEARS die korrekte Umsetzung der Vorschriften der AVV Tätigkeiten mit Hilfe eines unabhängigen Sachverständigen (m/w/d) sichergestellt werden.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Salzgitter (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Niedersachsen
Verlauf
- 03.08.2023 Ausschreibung veröffentlicht