Vergabe von bis zu 160 Bettplätzen für Familien
Auftraggeber: Landeshauptstadt München, S-Recht VgSt · München
Landeshauptstadt München, S-Recht VgSt hat den Auftrag für Dienstleistungen in München am 01.09.2021 vergeben, Zuschlag an PulsM GmbH. Eingegangen: 1 Angebot.
PulsM GmbH München
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- 1 Nur 1 Angebot
- Zuschlag
- 01.09.2021
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 08.09.2021.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Vergabe von bis zu 160 Bettplätzen für Familien
- Wo
- München, Bayern
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 01.09.2021 bis 31.05.2023
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 08.09.2021, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungGegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von mindestens 120 bis zu 160 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Familien, die nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen die Betreiberin/der Betreiber der AG jeweils in einem Unterkunftsbetrieb inklusive der Betriebsführung auf Basis der Leistungsbeschreibung und der Vereinbarung über die Bereitstellung von Unterkünften ("Belegungsvereinbarung / Vertrag und Zusatzvereinbarung KDU IV") zur Verfügung stellt. Wichtig ist, dass die Bezeichnung "Bettplatz" nicht mit "Zimmer" gleichzusetzen ist. Die Landeshauptstadt München übernimmt eine Belegungsgarantie für 75 % der Anzahl aller Bettplätze nach Muster 2. Der Garantiefall tritt nur ein, wenn im Jahresdurchschnitt die Belegung unter der garantierten Prozentzahl nach Satz 1 liegt. Für die letzten drei Kalendermonate der Laufzeit gilt die Belegungsgarantie nur …
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von mindestens 120 bis zu 160 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Familien, die nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen die Betreiberin/der Betreiber der AG jeweils in einem Unterkunftsbetrieb inklusive der Betriebsführung auf Basis der Leistungsbeschreibung und der Vereinbarung über die Bereitstellung von Unterkünften ("Belegungsvereinbarung / Vertrag und Zusatzvereinbarung KDU IV") zur Verfügung stellt. Wichtig ist, dass die Bezeichnung "Bettplatz" nicht mit "Zimmer" gleichzusetzen ist. Die Landeshauptstadt München übernimmt eine Belegungsgarantie für 75 % der Anzahl aller Bettplätze nach Muster 2. Der Garantiefall tritt nur ein, wenn im Jahresdurchschnitt die Belegung unter der garantierten Prozentzahl nach Satz 1 liegt. Für die letzten drei Kalendermonate der Laufzeit gilt die Belegungsgarantie nur eingeschränkt. Die Betreiberin/der Betreiber erhält eine monatliche Vorauszahlung i. H. v. 80 % der Entgelte der vollen vertraglichen Bettplatzkapazität. Es sind von der Betreiberin/vom Betreiber eine Gesamtrechnung sowie Einzelrechnungen zu den jeweiligen Einweisungen der Haushalte, soweit möglich mit Vermerk der Aufenthaltsdauer, monatlich zu erstellen (siehe Muster 4 und 5). Genaueres ist den Regelungen in der Belegungsvereinbarung (Vertrag als Anlage 1) und der Zusatzvereinbarung KDU IV zu entnehmen (Anlage 1a). Durch Einreichung eines Angebots und Zuschlagserteilung kommt der Vertrag nach Maßgabe der veröffentlichten Unterlagen zustande.
Erfüllungsort
Verlauf
- 09.08.2021 Ausschreibung veröffentlicht
- 25.08.2021 Ergebnis veröffentlicht
- 08.09.2021 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat PulsM GmbH erhalten.