Untersuchung der Auswirkungen der Neufassung der den Leistungszugang in der Eingliederungshilfe konkretisierenden Verordnung (Vorabevaluation Leistungsberechtigter Personenkreis)
Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Bonn
Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Auftrag für Forschung und Studien in Bonn am 22.06.2022 vergeben, Zuschlag an Kienbaum Consultants International GmbH. Eingegangen: 1 Angebot.
Kienbaum Consultants International GmbH Köln
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- 1 Nur 1 Angebot
- Zuschlag
- 22.06.2022
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 27.06.2022.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Forschung und Studien: Untersuchung der Auswirkungen der Neufassung der den Leistungszugang in der Eingliederungshilfe konkretisierenden Verordnung (Vorabevaluation Leistungsberechtigter Personenkreis)
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit
- 15 Monate
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 27.06.2022, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDas Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat die Frage nach dem künftigen leistungsberechtigten Personenkreis in der Eingliederungshilfe nicht abschließend geregelt. Das mit Art. 25a BTHG zunächst verfolgte Konzept einer quantitativen Betrachtung der Teilhabeeinschränkungen in den Lebensbereichen der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) erwies sich als nicht tragfähig. Auf Grundlage dieser Erkenntnis entwickelte eine vom Bundesministerium für Arbeit (BMAS) eingesetzte partizipativ besetzte Arbeitsgruppe neue Kriterien für die Neudefinition des künftigen leistungsberechtigten Personenkreises in der Eingliederungshilfe. Neben der gesetzlich bereits umgesetzten Neufassung des § 99 SGB IX wurde der Entwurf einer neuen, den § 99 SGB IX konkretisierenden Rechtsverordnung („Verordnung über die Leistungsberechtigung in der Eingliederungshilfe“ - VOLE) …
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Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat die Frage nach dem künftigen leistungsberechtigten Personenkreis in der Eingliederungshilfe nicht abschließend geregelt. Das mit Art. 25a BTHG zunächst verfolgte Konzept einer quantitativen Betrachtung der Teilhabeeinschränkungen in den Lebensbereichen der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) erwies sich als nicht tragfähig. Auf Grundlage dieser Erkenntnis entwickelte eine vom Bundesministerium für Arbeit (BMAS) eingesetzte partizipativ besetzte Arbeitsgruppe neue Kriterien für die Neudefinition des künftigen leistungsberechtigten Personenkreises in der Eingliederungshilfe. Neben der gesetzlich bereits umgesetzten Neufassung des § 99 SGB IX wurde der Entwurf einer neuen, den § 99 SGB IX konkretisierenden Rechtsverordnung („Verordnung über die Leistungsberechtigung in der Eingliederungshilfe“ - VOLE) erarbeitet. Ziel In der ausgeschriebenen Untersuchung soll untersucht werden, welche Auswirkungen das Inkraftsetzen der VOLE auf den leistungsberechtigten Personenkreis in der Eingliederungshilfe hätte. Insbesondere ist die VOLE gegenüber der bislang maßgeblichen Eingliederungshilfe-Verordnung (EinglHV) vor dem Hintergrund des Ziels zu bewerten, den Personenkreis dem Grunde nach unverändert zu lassen. Auf Grundlage der Ergebnisse des Forschungsvorhabens soll der Verordnungsgeber entscheiden können, in welcher Form er die vorgeschlagene VOLE umsetzen möchte. Gegenstand Die Untersuchung umfasst drei zentrale Bestandteile: (1) Eine Analyse des § 3 der VOLE, der Beeinträchtigungen der intellektuellen Funktionen betrifft. (2) Eine Analyse der neuen Oberbegriffe für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den § 2 bis 4 VOLE. (3) Eine Prüfung aller anderen Formulierungen der VOLE dahingehend, ob sie zu Veränderungen des leistungsberechtigten Personenkreises führen könnten. Bei der Untersuchung sind sowohl volljährige als auch minderjährige Leistungsbezieher, die Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB IX Teil 2 erhalten, in den Blick zu nehmen. Für alle untersuchten Formulierungen ist jeweils separat anhand der Untersuchungsergebnisse eine Einschätzung dazu vorzunehmen, ob sich mit ihnen das Ziel eines unveränderten Personenkreises dem Grunde nach erreichen lässt. Dieses Ziel gilt dann als erreicht, wenn die neue Definition des leistungsberechtigten Personenkreises in der VOLE die gleiche Zielgruppe beschreibt wie die alte Definition nach der EinglHV. Die neue Definition darf danach weder zu einer Ausweitung noch zu einer Einschränkung des beschriebenen Personenkreises führen. Sofern sich das Ziel eines unveränderten Personenkreises aufgrund einer oder mehrerer untersuchter Verordnungspassagen absehbar nicht erreichen lässt, ist darzulegen, welcher Art (hinsichtlich Ausweitung vs. Einschränkung des Personenkreises sowie betroffener Personengruppen) die absehbaren Veränderungen sein dürften und welche Formulierungen ursächlich für die Veränderungen gegenüber dem Referenzpunkt sind. Methodik Es handelt sich um eine interdisziplinär angelegte Untersuchung, deren Kern eine juristische Analyse ist. Im Vorfeld sollen medizinische und sozialwissenschaftliche Analysen durchgeführt werden, deren Ergebnisse die Grundlage für die juristische Analyse bilden sollen. Entsprechend ist es zwingend notwendig, die Erkenntnisse der einzelnen Module miteinander zu verknüpfen und die abschließende Beurteilung auf einer Synthese aller im Rahmen des Projekts gewonnenen Erkenntnisse zu basieren. Der Auftragnehmer führt die Ergebnisse der Untersuchung in einem Schlussbericht zusammen. Darin sind die methodische Vorgehensweise und die verwendeten Datengrundlagen umfassend zu dokumentieren. Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Bonn
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA22
Verlauf
- 15.11.2021 Ausschreibung veröffentlicht
- 27.06.2022 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Kienbaum Consultants International GmbH erhalten.
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