Unterbringung gefährlicher Hunde, V0530/2022, Ordnungsamt
Auftraggeber: Ordnungsamt Bremen · Bremen
Ordnungsamt Bremen hat den Auftrag für Dienstleistungen in Bremen nicht vergeben.
Ohne Zuschlag beendet
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Beendet
- 07.11.2022
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 07.11.2022.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Unterbringung gefährlicher Hunde, V0530/2022, Ordnungsamt
- Wo
- Bremen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 01.12.2022 bis 30.11.2023
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 07.11.2022, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDas Ordnungsamt Bremen als Auftraggeberin (nachfolgend AG genannt) ist als Ortspolizeibehörde der Stadtgemeinde Bremen für die Sicherstellung und Unterbringung gefährlicher Hunde im Stadtgebiet zuständig. Aus tierschutzrechtlichen Erwägungen kommen nur Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) in Betracht, die für die Unterkunft der Tiere eine sichere, artgerechte Unterbringung in Bremen oder maximal in 60 Kilometer Entfernung zur Stadtgrenze der Stadtgemeinde Bremen gewähr-leisten.
Erfüllungsort
Verlauf
- 02.09.2022 Ausschreibung veröffentlicht
- 07.11.2022 Ergebnis veröffentlicht