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Zuschlag erteilt Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) · veröffentlicht am 07.12.2020

Umnutzung des ehemaligen Amtsgerichts zu einer zweizügigen Grundschule

Auftraggeber: Stadt Ehrenfriedersdorf · Ehrenfriedersdorf

Stadt Ehrenfriedersdorf hat den Auftrag für Architektur im Erzgebirgskreis am 03.06.2021 vergeben, Zuschlag an aT2 Architektur Tragwerk mehnert+georgi PartGmbH und 3 Einzelunternehmen aus Chemnitz, Marienberg und Zschopau. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 555.080,75 €. Eingegangen: 3–5 Angebote je Los.

Zuschlag an

aT2 Architektur Tragwerk mehnert+georgi PartGmbH Radebeul

Einzelunternehmen aus Chemnitz

Einzelunternehmen aus Marienberg

Einzelunternehmen aus Zschopau

Summe
555.080,75 €
Angebote
3–5 je Los
Zuschlag
03.06.2021

Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 20.08.2021.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Architektur: Umnutzung des ehemaligen Amtsgerichts zu einer zweizügigen Grundschule
Wo
Erzgebirgskreis, Sachsen
Wer kann anbieten
Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
Laufzeit
bis 30.06.2024
Lose
4 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 20.08.2021, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die Stadt Ehrenfriedersdorf beabsichtigt die Umnutzung des ehemaligen Amtsgerichts in der Schillerstraße 21 zu einer zweizügigen Grundschule, da das vorhandene Schulgebäude in der Schillerstraße 26, welches Ober- und Grundschule beherbergt, nicht mehr ausreicht und den Anforderungen an eine zeitgemäße Vermittlung von Lehrinhalten nicht genügt. Im Zeitraum von 2022 bis 2024 soll der Umbau des denkmalgeschützten Gebäudes erfolgen. Das Objekt befindet sich im Städtebauförderungsgebiet „Lebendiger Stadtkern“ der Programmkulisse „Lebendige Zentren“ (LZP). Das Gebäude wurde um 1904 erbaut und bis ca. 1950 als Amtsgericht genutzt. Das Objekt besteht aus vier Geschossen (KG, zwei OG's sowie ein DG) und wird beidseitig durch historische Treppenhäuser erschlossen. Das südliche Treppenhaus zeichnet sich turmartig in der Struktur ab. Das Gebäude liegt straßennah im Hangbereich, die Kellerflächen …

Ganze Beschreibung lesen

Die Stadt Ehrenfriedersdorf beabsichtigt die Umnutzung des ehemaligen Amtsgerichts in der Schillerstraße 21 zu einer zweizügigen Grundschule, da das vorhandene Schulgebäude in der Schillerstraße 26, welches Ober- und Grundschule beherbergt, nicht mehr ausreicht und den Anforderungen an eine zeitgemäße Vermittlung von Lehrinhalten nicht genügt. Im Zeitraum von 2022 bis 2024 soll der Umbau des denkmalgeschützten Gebäudes erfolgen. Das Objekt befindet sich im Städtebauförderungsgebiet „Lebendiger Stadtkern“ der Programmkulisse „Lebendige Zentren“ (LZP). Das Gebäude wurde um 1904 erbaut und bis ca. 1950 als Amtsgericht genutzt. Das Objekt besteht aus vier Geschossen (KG, zwei OG's sowie ein DG) und wird beidseitig durch historische Treppenhäuser erschlossen. Das südliche Treppenhaus zeichnet sich turmartig in der Struktur ab. Das Gebäude liegt straßennah im Hangbereich, die Kellerflächen sind derzeit nur einseitig auf der Hofseite (Ostseite) belichtet. Das äußere Erscheinungsbild wird geprägt von zwei Eck-Baukörpern, nördlich mit Saal im Obergeschoss und Rundbogenfenstern, südlich mit gestaffelten Treppenhausfenstern, steilem Zeltdach mit Reiter und Wetterfahne und einem zwei-geschossigen Verbindungsbau, ebenfalls mit Rundbogenfenster im Erdgeschoss. Im Rahmen einer Voruntersuchung wurden mehrere Grundrissvarianten des Gebäudes geprüft. Die konkrete Untersuchung der zur Verfügung stehenden Flächen ergab, dass alle nötigen Räume für einen 2-zügigen Standard im Bestand untergebracht werden können. Teilweise sind Abstriche in der Raumgröße in Kauf zu nehmen. Die Möglichkeiten wurden im Vorfeld mit Schulleitung und Lehrerschaft vorabgestimmt. Es wurde bestätigt, dass nicht in allen Klassenräumen 28 Kinder untergebracht werden müssen. Das Raumprogramm für das Vorhaben ist als Teil der Aufgabenstellung (Anlage AST_4) beigefügt. Im weiteren Planungsverlauf ist ein Soll-Ist-Vergleich anhand dieses Raumprogramms zu führen. Unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sollen die statischen Eingriffe in die Tragkonstruktion so weit wie möglich auf ein Minimum begrenzt werden. Bei den Allgemeinen Unterrichtsräumen sind diese unvermeidlich, die Flächenvorgabe von 70 m2 kann weitgehend nicht eingehalten werden. Nach erfolgter Abstimmung mit dem Staatsministerium für Kultus sind die Unterrichtsräume wie folgt zu planen:  4 Klassenräume mit je 28 Schülerplätzen;  4 Klassenräume mit je 24 Schülerplätzen;  1 Fachunterrichtsraum Kunst mit 28 Schülerplätzen;  eine Aula, die als auch Klassenraum für 28 Schüler genutzt werden kann;  zusätzlich zu den Schülerplätzen ist in den Klassenräumen ein Lehrerarbeitsplatz und die entsprechende Ausstattung vorzusehen. Die geforderten Flächen sind als Fertigraummaße, also als tatsächlich zur Verfügung stehende Flächen, zu verstehen. Das Untergeschoss soll zur Umsetzung des Raumprogramms mit hinzugezogen werden und muss entsprechend saniert werden. Dabei sind die Möglichkeiten der Belichtung der Westseite zu prüfen. Die Vorgaben zur Bemessung der Sanitärräume und -gegenstände befinden sich ebenfalls in Anlage. Sanitärräume für das Personal sind gemäß ASR vorzusehen. Weitere Informationen und Details zur Aufgabenstellung sind der Vergabeunterlage und der Anlage A zu entnehmen. Der Kostenrahmen beziffert vorläufige Baukosten der Kostengruppen 200 bis 600 DIN 276, Stand 2018 von gesamt 4,395 Mio. Euro brutto. Der Auftragnehmer hat seine Planung auf diesen Kostenrahmen auszurichten. Die Bauleistungen für das Vorhaben müssen so ausgeführt werden, dass sie am 30.06.2024 beendet und abgenommen sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Planungs- und Bauzeitenrahmenplanung aufzustellen, die die Einhaltung dieses Termins sicherstellt. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV durchgeführt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen zu treten.

4 Lose

LosBezeichnung laut BekanntmachungZuschlag
1 Objektplanung gemäß §§ 34 ff. HOAI aT2 Architektur Tragwerk mehnert+georgi PartGmbH
2 Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI Einzelunternehmen aus Chemnitz
3 Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 1 bis 3, 8 Einzelunternehmen aus Marienberg
4 Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 4 und 5 Einzelunternehmen aus Zschopau

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Bundesland
Sachsen
NUTS
DED42

Verlauf

  1. 07.12.2020 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 20.08.2021 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat aT2 Architektur Tragwerk mehnert+georgi PartGmbH und 3 Einzelunternehmen aus Chemnitz, Marienberg und Zschopau erhalten, Summe 555.080,75 €.

Quellen Bekanntmachung auf TED ↗ Daten: TED – Tenders Electronic Daily, © Europäische Union, Weiterverwendung mit Quellenangabe. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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