Überprüfung des Änderungsbedarfs der 27. BImSchV in Bezug auf den Stand der Technik
Auftraggeber: Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle · Dessau-Roßlau
Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle hat einen Auftrag für „Überprüfung des Änderungsbedarfs der 27. BImSchV in Bezug auf den Stand der Technik“ in Dessau-Roßlau ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 23.07.2026. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Überprüfung des Änderungsbedarfs der 27. BImSchV in Bezug auf den Stand der Technik
- Wo
- Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt
- Bis wann
- Angebotsfrist 23.07.2026, 14:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 15.06.2026, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungEs gibt derzeit ca. 160 Krematorien in Deutschland (Stand 2024). Die Anlagen zur Humankremation sind nach Bundes-Immissionsschutzrecht nicht genehmigungsbedürftige Anla-gen und finden sich auch nicht im Regelungsbereich der Europäischen Industrieemissionsschutzrichtlinie (IED Vorrangig genehmigungsrelevant sind somit die Vorschriften des Baurechts. Da von den Krematorien gleichwohl Emissionen ausgehen, gilt dennoch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit den Pflichten der Betreiber (§ 22) und den rechtlichen Anforderungen für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (§§ 23-25). Die 27. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung - 27. BImSchV vom 19. März 1997) gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen zur Feuerbestattung. Die sichere Einhaltung der in der 27. BImSchV vorgegebenen …
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Es gibt derzeit ca. 160 Krematorien in Deutschland (Stand 2024). Die Anlagen zur Humankremation sind nach Bundes-Immissionsschutzrecht nicht genehmigungsbedürftige Anla-gen und finden sich auch nicht im Regelungsbereich der Europäischen Industrieemissionsschutzrichtlinie (IED Vorrangig genehmigungsrelevant sind somit die Vorschriften des Baurechts. Da von den Krematorien gleichwohl Emissionen ausgehen, gilt dennoch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit den Pflichten der Betreiber (§ 22) und den rechtlichen Anforderungen für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (§§ 23-25). Die 27. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung - 27. BImSchV vom 19. März 1997) gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen zur Feuerbestattung. Die sichere Einhaltung der in der 27. BImSchV vorgegebenen Emissionsgrenzwerte mündet vorrangig in primäre technische Anforderungen zur Minderung luftgetragener Emissionen, die allerdings im Rückschluss auch Einfluss auf die Betriebsweise der Krematorien haben. Darüber hinaus sind weitere Schadstoffemissionen im Sinne eines präventiven Umweltschutzes zu beachten, auch wenn die 27. BImSchV dafür keine explizite Regelung enthält. Da alle Emissionen nach Verlassen des Schornsteins zum Eintrag in die Umwelt beitragen, können Emissionen mit einem hohen Toxizitätspotential als Folge ihrer ubiquitären Anreicherung (z.B. Quecksilber) nicht ignoriert werden. Eine Tatsache, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der 27. BImSchV im Jahre 1997 nicht den heutigen Stellenwert hatte. So gibt es bspw. für Quecksilber aus Krematorien keinen Emissionsgrenzwert gemäß 27. BImSchV obwohl, anders als bei der Veröffentlichung der 27. BImSchV vom Bundesumweltministerium prognostiziert, der Eintrag über Zahnamalgam weiterhin erfolgt. In der von Deutschland unterzeichneten OSPAR Konvention zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks wurde Quecksilber in die Liste der prioritär zu beachtenden Substanzen aufgenommen. Letztendlich hat sich Deutschland gemäß MINAMATA-Konvention verpflichtet, Quecksilberemissionen relevanter Quellen zu messen und den Eintrag in die Umwelt zu begrenzen. Aufgrund des weiträumigen Transports (Halbwertzeit in der Luft von 6 bis 12 Monaten) in diesem globalen Ansatz und der umfassenden Betrachtung finden hier auch Quecksilberemission aus Krematorien Beachtung, wenn auch deren Anteil an der frachtbezogenen Gesamtemission verglichen mit anderen Emittenten global als eher gering anzusehen sind. Auch an anderen Stellen entsprechen die Regelungen der 27. BImSchV nicht mehr dem Stand der Technik, wie er bspw. in der VDI 3891 „Emissionsminderung - Anlagen zur Humankremation“ aus dem April 2026 definiert ist. In den letzten Jahren haben sich zusätzlich auch weitere Fragestellungen in Bezug auf Emissionen aus Krematorien und deren Auswirkungen auf den Betrieb ergeben. So wurden bspw. im Rahmen der „Gasmangellage“, die von der Bundesregierung im Zuge des Ukrainekrieges ausgerufen wurde, Temperaturabsenkungen für den Betrieb der Kremationsöfen zugelassen, die wiederum zu Einsparungen von Gas und damit zur Minderung der Emission von Treibhausgasen führten. Ziel dieses Vorhabens ist es eine Grundlage für die Novellierung der 27. BImSchV zu entwickeln und die Kosten, die durch Änderungen in der Verordnung erzeugt werden, abzuschätzen. Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Dessau-Roßlau (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
Verlauf
- 15.06.2026 Ausschreibung veröffentlicht
Zuschläge dieses Auftraggebers
- Softwarepflege Desigo CCZuschlag 09.09.2026 an Siemens AG
- DeltaPFAS: Routinemessungen der Umweltprobenbank für Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen in den Jahren 2026 bis 2029Zuschlag 24.08.2026 an Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
- Administration Drupal-Website 2026 inkl. Betreiberleistungen/HostingZuschlag 15.01.2026 an werk21 GmbH
- Hosting und Pflege von www.thru.deZuschlag 08.12.2025 an ENDA GmbH & Co. KG