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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 04.12.2024

Überprüfung der Abgabesätze und des Punktesystems gemäß §§ 14 Absatz 3 und 19 Absatz 4 Einwegkunststofffondsgesetz

Auftraggeber: Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle · Dessau-Roßlau

Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle hat einen Auftrag für „Überprüfung der Abgabesätze und des Punktesystems gemäß §§ 14 Absatz 3 und 19 Absatz 4 Einwegkunststofffondsgesetz“ in Dessau-Roßlau ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 27.01.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 27.01.2025, 14:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Überprüfung der Abgabesätze und des Punktesystems gemäß §§ 14 Absatz 3 und 19 Absatz 4 Einwegkunststofffondsgesetz
Wo
Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt
Bis wann
Angebotsfrist 27.01.2025, 14:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 08.01.2025, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Ziel des Vorhabens ist die Überprüfung und ggf. Anpassung der derzeit geltenden Abgabesätze und des Punktesystem für den Zeitraum ab 1.1.2027. Besonders zu berücksichtigen ist, dass für die ab 2027 von der Abgabepflicht erfassten Feuerwerkskörper erstmals ein Abgabesatz zu bestimmen ist. Bei der Überprüfung sind Erfahrungen mit der bei der Bemessung der derzeitigen Abgabesätze und des Punktsystems angewendete Methodik mit einzubeziehen. Nach den genannten Vorschriften variieren die zu tragenden Kosten je nach EWK-Produkt, weshalb jedem EWK-Produkt ein spezifischer Kostenbeitrag zukommen muss. Das Vorhaben soll aufzeigen, wie sich dementsprechend produktspezifische Abgabensätze nach Auswertungen von für die Jahre 2024 und 2025 vorgenommenen Abfall- und Kostenanalysen herleiten lassen und gleichzeitig einen Vorschlag für die Festlegung der konkreten Höhe der spezifischen Abgabesätze …

Ganze Beschreibung lesen

Ziel des Vorhabens ist die Überprüfung und ggf. Anpassung der derzeit geltenden Abgabesätze und des Punktesystem für den Zeitraum ab 1.1.2027. Besonders zu berücksichtigen ist, dass für die ab 2027 von der Abgabepflicht erfassten Feuerwerkskörper erstmals ein Abgabesatz zu bestimmen ist. Bei der Überprüfung sind Erfahrungen mit der bei der Bemessung der derzeitigen Abgabesätze und des Punktsystems angewendete Methodik mit einzubeziehen. Nach den genannten Vorschriften variieren die zu tragenden Kosten je nach EWK-Produkt, weshalb jedem EWK-Produkt ein spezifischer Kostenbeitrag zukommen muss. Das Vorhaben soll aufzeigen, wie sich dementsprechend produktspezifische Abgabensätze nach Auswertungen von für die Jahre 2024 und 2025 vorgenommenen Abfall- und Kostenanalysen herleiten lassen und gleichzeitig einen Vorschlag für die Festlegung der konkreten Höhe der spezifischen Abgabesätze erarbeiten. Dabei sind bei Unsicherheiten in der Festlegung auch eine Spannbreite für die produktspezifischen Kosten zu nennen. Wichtig ist insoweit aber die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Festlegung von Kostenbeiträgen. Daher sollten neben den methodischen Grundlagen auch die Grundlagendaten nachvollziehbar bereitgestellt werden. Die Prüfung soll die Vorgaben aus den o.g. Leitlinien der Europäischen Kommission sowie die aktuell zu der Thematik einschlägigen durchgeführten Studien auf nationaler wie auf europäischer Ebene berücksichtigen. Gleichzeitig ist die Auswertung weiterer verfügbarer statistischer Daten, die Abfallmenge und -zusammensetzung betreffend sowie die in Ansatz zu bringenden Kosten, erforderlich. Als Datengrundlage heranzuziehen sind auch die dem Einwegkunststofffonds ab 2025 vorliegenden Daten. Hierbei handelt es sich um Daten zu kalenderjährlich von Herstellern erstmal auf dem Markt bereitgestellten oder verkauften Massen an Einwegkunststoffprodukten, erbrachten Leistungen von Anspruchsberechtigten sowie Fondsverwaltungskosten des Umweltbundesamtes. Das Umweltbundesamt ist verpflichtet, hierzu ab 2025 jeweils am Jahresende bzw. zu Verwaltungskosten nach Ende eines jeden Haushaltsjahres aggregierte Jahresübersichten bereitzustellen. Wegen zu erwartender unzureichende Datengrundlage zur einwegkunststoffproduktspezifischen Analyse der Abfall- und korrespondierenden Kostenzusammensetzung bezüglich der Jahre 2024 und 2025 sind dazu eigene Erhebungen bspw. zur Abfallzusammensetzung durchzuführen. Zudem soll das Punktesystem zur Ausschüttung der Mittel an die Anspruchsberechtigten überprüft und ggf. weiterentwickelt werden, soweit es die geänderten Abfall- und Kostenzusammensetzungen erforderlich machen. Die Abhängigkeit des Punktesystems von konkreten Kriterien (Reinigungskilometer, Anzahl der Abfallbehälter, Anzahl der Abfallberater etc) ist beizubehalten. Dabei ist davon auszugehen, dass der Einwegkunststofffonds je nach den eingezahlten Beiträgen in jedem Jahr eine unterschiedliche Höhe aufweist. Die Methodik soll die in § 3 Nummer 12 bis 15 EWKFondsG genannten Leistungen, die zu einem Kostenerstattungsanspruch führen, abbilden, aber soweit möglich gleichzeitig durch eine sachgerechte Clusterung der Anspruchsberechtigten nach Leistung je EWK-Produkt Anreize für eine Verbesserung dieser Leistungen einführen. Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Dessau-Roßlau (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Verlauf

  1. 04.12.2024 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 08.01.2025 Bekanntmachung geändert · Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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