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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 04.06.2026

Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Unstrut-Hainich-Kreis

Auftraggeber: Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis · Mühlhausen

Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis hat einen Auftrag für „Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Unstrut-Hainich-Kreis“ im Unstrut-Hainich-Kreis ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 06.07.2026. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 06.07.2026, 10:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Unstrut-Hainich-Kreis
Wo
Unstrut-Hainich-Kreis, Thüringen
Bis wann
Angebotsfrist 06.07.2026, 10:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 04.06.2026, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Der Auftraggeber ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Unstrut-Hainich-Kreis. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Übernahme, der Nachtransport und die stoffliche Verwertung des im Unstrut-Hainich-Kreis eingesammelten Altpapiersammelgemisches, bestehend aus Druckerzeugnissen, sonstigem Papier und Kartonagen, Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen sowie im üblichen Umfang Störstoffe. Die Leistungen beziehen sich somit auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummer 20 01 01 (Abfallbezeichnung: Papier und Pappe) und auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummer 15 01 01 (Abfallbezeichnung: Verpackungen aus Papier und Pappe) gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) vom 10.12.2001 (BGBl I S. 3379), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 30.06.2020 (BGBl. I S. 3005). Die Verwertung des Verpackungsanteils …

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Der Auftraggeber ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Unstrut-Hainich-Kreis. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Übernahme, der Nachtransport und die stoffliche Verwertung des im Unstrut-Hainich-Kreis eingesammelten Altpapiersammelgemisches, bestehend aus Druckerzeugnissen, sonstigem Papier und Kartonagen, Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen sowie im üblichen Umfang Störstoffe. Die Leistungen beziehen sich somit auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummer 20 01 01 (Abfallbezeichnung: Papier und Pappe) und auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummer 15 01 01 (Abfallbezeichnung: Verpackungen aus Papier und Pappe) gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) vom 10.12.2001 (BGBl I S. 3379), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 30.06.2020 (BGBl. I S. 3005). Die Verwertung des Verpackungsanteils am Altpapiersammelgemisch obliegt, aufgrund der Regelungen des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackung (Verpackungsgesetz - VerpackG) vom 05.07.2017 (BGBl. I. S. 2234), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 294), den Betreibern dualer Systeme (BdS). Der jeweilige prozentuale Anteil am Verpackungsanteil ist nach Wahl eines jeden BdS vom Auftragnehmer entweder gemeinsam mit dem kommunalen Anteil am Altpapiersammelgemisch zu verwerten oder körperlich an den jeweiligen BdS herauszugeben. Soweit von dem oder den BdS eine Herausgabe verlangt wird, sind vom Auftragnehmer alle erforderlichen Maßnahmen zur Herausgabe zu erbringen. Die Einsammlung des Altpapiersammelgemisches erfolgt durch den Auftraggeber im Entsorgungsgebiet über Abfallsammelbehälter mit einem Fassungsvermögen von 240 Litern und 1.100 Litern. Die Einsammlung des Altpapiersammelgemisches ist mithin nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Leistungen werden für die Zeit ab dem 01.01.2027 für zwei Jahre, also bis zum 31.12.2028, fest vergeben (Grundlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich, wenn er nicht vom Auftraggeber bis zum 30.06.2028 mit Wirkung zum 31.12.2028 gekündigt wird, um ein Jahr bis zum 31.12.2029 (Verlängerungszeitraum).

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Unstrut-Hainich-Kreis (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Thüringen

Verlauf

  1. 04.06.2026 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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