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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 26.09.2025

Tunnelreinigung

Auftraggeber: Stadtverwaltung Genthin · Genthin

Stadtverwaltung Genthin hat einen Auftrag für „Tunnelreinigung“ im Landkreis Jerichower Land ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 23.10.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 23.10.2025, 10:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Tunnelreinigung
Wo
Landkreis Jerichower Land, Sachsen-Anhalt
Bis wann
Angebotsfrist 23.10.2025, 10:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 26.09.2025, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

0.1. Allgemeine Festlegungen Alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen sind im Falle der Auftragserteilung vom Bieter zwingend einzuhalten und zu erfüllen. Alle sich daraus ergebenen Kostenbelastungen etc. sind in der Kalkulation des Anbieters zu erfassen. Dies gilt insbesondere für die Bestimmungen der Gewerbe- und Handwerksordnung, der öffentlich- rechtlichen Einrichtungen wie Berufsgenossenschaft, Kranken- und Sozialversicherungsträger. Der Auftragnehmer gewährleistet die vollständige Erfüllung der ausgeschriebenen Bedingungen. Der Bieter erklärt, dass er über die gestellte Aufgabe und die Bedingungen, unter welchen die Arbeiten ausgeführt werden sollen, informiert ist. Für Auskünfte und Erläuterungen steht das Sachgebiet Bauverwaltung der Stadt Genthin zur Verfügung. 0.2. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen Die Versorgung mit Strom und Wasser wird nicht vom …

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0.1. Allgemeine Festlegungen Alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen sind im Falle der Auftragserteilung vom Bieter zwingend einzuhalten und zu erfüllen. Alle sich daraus ergebenen Kostenbelastungen etc. sind in der Kalkulation des Anbieters zu erfassen. Dies gilt insbesondere für die Bestimmungen der Gewerbe- und Handwerksordnung, der öffentlich- rechtlichen Einrichtungen wie Berufsgenossenschaft, Kranken- und Sozialversicherungsträger. Der Auftragnehmer gewährleistet die vollständige Erfüllung der ausgeschriebenen Bedingungen. Der Bieter erklärt, dass er über die gestellte Aufgabe und die Bedingungen, unter welchen die Arbeiten ausgeführt werden sollen, informiert ist. Für Auskünfte und Erläuterungen steht das Sachgebiet Bauverwaltung der Stadt Genthin zur Verfügung. 0.2. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen Die Versorgung mit Strom und Wasser wird nicht vom AG zur Verfügung gestellt. Sollte seitens des AN der Bedarf bestehen, ist das mit den jeweiligen Leitungsträgern abzustimmen. Die Kosten für die Anschlüsse, den Wasser- und Stromverbrauch trägt der AN. 0.3. Kostenkalkulation In die Einheitspreise sind folgende Kosten einzukalkulieren: Sonn- und Feiertagszuschlag An- und Abfahrt Bereitstellung des notwendigen Materials Betriebskosten Treibstoffkosten Versicherungen Steuern Erschwerniszulage 0.4. Abgabe der Angebotspreise Der Einzelpreis ist für die Reinigung eines m² pro Reinigung anzugeben. Der Gesamtpreis pro Reinigung ergibt sich aus der Multiplikation mit der angegebenen Flächengröße. Die Anzahl der Reinigungen im gesamten Ausführungszeitraum bleiben hierbei unberücksichtigt. 0.5. Anzahl der Reinigungen im Jahr 0.5.1 Tunnelanlage Bahnhof Die Grobreinigung (Fegeleistungen) der Tunnelflächen und der Treppenanlagen soll wöchentlich zweimal erfolgen. Die Grobreinigung ist jeweils mittwochs und sonntags durchzuführen. Die Nass- und Glasreinigung der Fahrstühle erfolgt wöchentlich einmal. Diese Reinigungen sind ebenfalls mittwochs durchzuführen. Die Nassreinigung der Tunnelflächen und der Treppenanlagen, sowie die Nassreinigung der Wände (Fliesen) erfolgt alle zwei Wochen. (14- tägig) Diese Nassreinigungen sind jeweils montags durchzuführen. Fallen die festgelegten Termine auf einen Feiertag, so sind die Reinigungen am darauffolgenden Werktag durchzuführen. 0.5.2 Tunnelanlage Magdeburger- /Poststraße Die Grobreinigung (Fegeleistungen) der Tunnelflächen und der Treppenanlagen, sowie die Grobreinigung (Fegeleistungen) der Vorfläche (Südrampe) soll wöchentlich zweimal erfolgen. Die Grobreinigung ist jeweils mittwochs und sonntags durchzuführen. Die Nassreinigung der Tunnelflächen und der Treppenanlagen, sowie die Nassreinigung der Wände (Fliesen) erfolgt alle zwei Wochen. (14- tägig) Diese Nassreinigungen sind jeweils montags durchzuführen. Fallen die festgelegten Termine auf einen Feiertag, so sind die Reinigungen am darauffolgenden Werktag durchzuführen. Punkt 3.3. der Sonderleistungen ist nur nach Aufforderung durch den Fachbereich BAU der Stadt Genthin zu leisten. Aufgrund des wachsenden Höhenunterschiedes im Verlauf des Tunnels sind die Arbeiten in teilweise 3 m Höhe durchzuführen. Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften sowie Erschwerniszulagen sind in den Einheitspreis entsprechend einzukalkulieren. 0.6. Vertragszeitraum Es ist beabsichtigt, die genannten Leistungen für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 zu vergeben mit der Option einer Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr. Der Auftragnehmer ist während der Vertragsdauer an die Angebotspreise gebunden.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Landkreis Jerichower Land (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Verlauf

  1. 26.09.2025 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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