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Abgelaufen Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (national) · veröffentlicht am 22.07.2024

Teilstudie zu "ESSPASS 2.0."

Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Bonn

Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Auftrag für Forschung und Studien in Bonn ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 24.10.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 24.10.2024, 23:59 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Forschung und Studien: Teilstudie zu "ESSPASS 2.0."
Wo
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Bis wann
Angebotsfrist 24.10.2024, 23:59 Uhr
Wer kann anbieten
Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 27.08.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

I Hintergrund Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien ist die Digitalisierung der Verwaltung als ein vorrangiges Ziel eingeordnet. „Die Verwaltung soll agiler und digitaler werden.“ Im August 2022 wurde eine umfassende Digitalstrategie der Bundesregierung verabschiedet, die als Leitfaden für die digitale Entwicklung Deutschlands in dieser Legislaturperiode dient. Auch das BMAS hat im April 2024 eine eigene Digitalisierungsstrategie veröffentlicht. Diese benennt dabei nicht nur die Aufgaben, die zur Digitalisierung der nationalen Verwaltung notwendig sind, sondern enthält auch Überlegungen für eine weitere, EU-grenzübergreifende Digitalisierung. Ein Ansatz ist hier die Einführung eines digitalen, europäischen Erwerbstätigenausweises mit einer Mitführungspflicht in Branchen mit erhöhtem Risiko wie dem Baugewerbe. Konkret heißt es: Wir initiieren eine Machbarkeitsstudie zur Einführung …

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I Hintergrund Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien ist die Digitalisierung der Verwaltung als ein vorrangiges Ziel eingeordnet. „Die Verwaltung soll agiler und digitaler werden.“ Im August 2022 wurde eine umfassende Digitalstrategie der Bundesregierung verabschiedet, die als Leitfaden für die digitale Entwicklung Deutschlands in dieser Legislaturperiode dient. Auch das BMAS hat im April 2024 eine eigene Digitalisierungsstrategie veröffentlicht. Diese benennt dabei nicht nur die Aufgaben, die zur Digitalisierung der nationalen Verwaltung notwendig sind, sondern enthält auch Überlegungen für eine weitere, EU-grenzübergreifende Digitalisierung. Ein Ansatz ist hier die Einführung eines digitalen, europäischen Erwerbstätigenausweises mit einer Mitführungspflicht in Branchen mit erhöhtem Risiko wie dem Baugewerbe. Konkret heißt es: Wir initiieren eine Machbarkeitsstudie zur Einführung eines digitalen, europäischen Erwerbstätigen-Ausweises mit einer Mitführungspflicht in Risikobranchen wie beispielsweise dem Baugewerbe. Wir stellen die Anschlussfähigkeit an vorhandene nationale Meldeprozesse (Arbeitgebermeldungen gemäß der Datenerfassung (DEÜV) mit möglichst geringem Umstellungsaufwand für die Träger und Behörden sicher. Der Nachweis soll (wie sonstige Ausweisdokumente, Führerscheine etc.) in der EUDI-Wallet mitführbar sein.“ II Ziele der Evaluation Weder die Bundesregierung noch das BMAS können einen digitalen europäischen Erwerbstätigen-Ausweis einführen, hierfür wäre ein EU-Rechtsakt erforderlich. Dies würde bedeuten, dass die Europäische Kommission eine entsprechende Initiative ergreift und das Europäisches Parlament und der Rat mit der erforderlichen Mehrheit zustimmen. Das BMAS möchte jedoch gerne mit verschiedenen (Teil-)Studien prüfen, wie ein solcher Ausweis sinnvollerweise ausgestaltet werden könnte. Das Ziel der ersten (Teil-)Studie besteht darin zu ermitteln, welche Daten für Kontrollbehörden zweckmäßig über den Ausweis abgerufen werden sollten, ob und wo diese Daten derzeit gespeichert sind, ob eine zentrale Verantwortlichkeit der konsolidierten Daten ermittelt werden kann und welche rechtlichen und technischen Hindernisse hierbei zu beachten sind. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Teilstudie ist die Durchführung weiterer Studien geplant einschließlich einer Kostenschätzung sowie der Identifikation der möglichen Rechtsgrundlage für einen EU-Rechtsakt. III Auftragsgegenstand Es ist eine Studie durchzuführen, die insbesondere die Perspektive der Arbeitsinspektionen/Kontrollbehörden sowie der Sozialversicherungsträger in Deutschland, Frankreich und Polen berücksichtigt und dabei insbesondere Antworten auf die folgenden forschungsleitenden Fragen gibt: 1. Welche Daten brauchen die Kontrollbehörden/Arbeitsinspektionen in Deutschland, Frankreich und Polen für die Kontrolle von selbständig und abhängig beschäftigten Personen, die vorübergehend grenzüberschreitend in Deutschland/Frankreich/Polen tätig sind? Hierbei ist zu ermitteln, welche Daten für die Kontrollbehörden/Arbeitsinspektionen notwendig oder zumindest hilfreich sind, um die Einhaltung der für diesen Personenkreis relevanten arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften zu überprüfen; 2. Wo sind in Deutschland, Frankreich und Polen die unter 1. identifizierten Daten für Personen gespeichert, die von Deutschland/Frankreich/Polen aus vorübergehend in anderen EU-Mitgliedstaaten tätig sind? Überprüfung, ob und wo diese Daten in Deutschland, Frankreich und Polen aktuell bereits analog, digital und zentral verfügbar sind; in welchem Umfang können Daten aus bestehenden inländischen Meldungen wie z.B. Personendaten, Lohndaten, Beschäftigungsdaten und/oder Unternehmensregister bzw. der A1-Bescheinigung verwendet werden? Soweit für diese Personen Daten noch nicht (vollständig) zentral vorhanden sind: Welche nationalen rechtlichen und technischen Hürden wären zu überwinden, um ein digital credential mit allen Daten zu erstellen? 3. Kann eine zentrale Verantwortlichkeit der konsolidierten Daten ermittelt werden oder liegt die "Inhaberschaft“ dieser Daten zwingend bei unterschiedlichen Akteuren (Verwaltung/Arbeitgeber/Beschäftigte)? Alle weiteren Unterlagen entnehmen Sie bitte den beigefügten Teilnahmeunterlagen

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Bonn (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)

Verlauf

  1. 22.07.2024 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 27.08.2024 Bekanntmachung geändert · Das Vergabeverfahren wurde eingestellt
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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