Zuschlag erteilt
TEI-O-B/11/260347 S-Bahn Berlin, S 21 Neubau; Vergabepaket VE02.1 Brücken, Rampe, sonst. Ingenieurbau und VE 02.2 Tief-und Gleisbau
Auftraggeber: DB Netz AG · Berlin
DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Berlin am 27.08.2025 vergeben, Zuschlag an ARGE S-Bahn Berlin S 21 VE02.1 und VE02.2 c/o. Max Bögl Bauunternehmung GmbH & Co. KG.
Zuschlag an
ARGE S-Bahn Berlin S 21 VE02.1 und VE02.2 c/o. Max Bögl Bauunternehmung GmbH & Co. KG Berlin
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 27.08.2025
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 24.09.2026.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Gleisbau: TEI-O-B/11/260347 S-Bahn Berlin, S 21 Neubau; Vergabepaket VE02.1 Brücken, Rampe, sonst. Ingenieurbau und VE 02.2 Tief-und Gleisbau
- Wo
- Berlin
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 10.09.2012 bis 30.10.2017
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 24.09.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Erfüllungsort
- Ort
- Berlin
- Kreis
- Berlin
- Bundesland
- Berlin
- NUTS
- DE300
Verlauf
- 27.08.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 207: Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin…
- 28.08.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 209: Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher weder erforderlich, noch möglich. Die statischen Berechnungen zum Bauwerk hat der AN erstellt. Eine erneute Ausschreibung der zuvor beschriebenen zusätzlichen…
- 30.08.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 210: Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin…
- 02.09.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 213: Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin…
- 07.09.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 216: Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin…
- 09.09.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 220: Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin…
- 10.09.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 219: Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin…
- 11.09.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 228: Ausfall der Sperrpause wg. fehlender Kapazitäten für die Sicherung der Baustelle. Der AG konnte dies nicht vorhersehen. Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser…
- 12.09.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 229: Durch die Regelprüfung wurden Leistungen festgelegt, welche zus. bzw. geänderte Leistungen darstellen. Die Schotterbetttrennungen sollen eine Abdeckung erhalten und die Entwässerung der Fuge am Widerlager 1 soll ein Fallrohr /Anschluss an die Brückenentwässerung erhalten.…
- 14.09.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 81: Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin…
- 18.09.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 242: Der AG konnte dies nicht vorhersehen. Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand steht in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung. Ebenso wäre der…
- 19.09.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 236: Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin…
- 21.09.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 243: Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand steht in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin gefährdet. Bei der Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers (AN) wird die Leistung…
- 07.10.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 244: Der AG konnte dies nicht vorhersehen. Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand steht in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung. Ebenso wäre der…
- 17.10.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · Der AG konnte dies nicht vorhersehen. Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand steht in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung. Ebenso wäre der…
- 12.11.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin…
- 18.11.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · Der AG konnte dies nicht vorhersehen. Der AN ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des AN ist mit Mehrkosten verbunden. Dieser Mehraufwand steht in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung. Bei der Beauftragung eines weiteren AN wird die Leistung…
- 26.11.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · Der AG konnte dies nicht vorhersehen. Der AN ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des AN ist mit Mehrkosten verbunden. Dieser Mehraufwand steht in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung. Bei der Beauftragung eines weiteren AN wird die Leistung…
- 27.11.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · Der AG konnte dies nicht vorhersehen. Die Bebauung Q Heidestraße und Neuordnung der Grundstücke war nicht bekannt. Der AN ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des AN ist mit Mehrkosten verbunden. Dieser Mehraufwand steht in keinem Verhältnis zur…
- 11.01.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 248: Der AG konnte dies nicht vorhersehen. Der AN ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des AN ist mit Mehrkosten verbunden. Dieser Mehraufwand steht in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung. Bei der Beauftragung eines weiteren AN wird die…
- 22.04.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 249: Der AG konnte dies nicht vorhersehen. Die Bebauung Q Heidestraße und Neuordnung dere Grundstücke war nicht bekannt. Der AN ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des AN ist mit Mehrkosten verbunden. Dieser Mehraufwand steht in keinem Verhältnis…
- 10.05.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 250 Die Engstellen Vermessung und die Auswertung der Engstellen gehören zum Leistungsumfang des beauftragten Auftragnehmers. Die im Gleis geometrischen Projekt und im internen Schreiben vom 15.5.1996 intern getroffenen Festlegungen sind bei der Engstellen Messung zu…
- 24.09.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 248 Der AG konnte dies nicht vorhersehen. Der AN ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des AN ist mit Mehrkosten verbunden. Dieser Mehraufwand steht in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung. Bei der Beauftragung eines weiteren AN wird die…
Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat ARGE S-Bahn Berlin S 21 VE02.1 und VE02.2 c/o. Max Bögl Bauunternehmung GmbH & Co. KG erhalten.
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