# TEI-O-B/11/260347 S-Bahn Berlin, S 21 Neubau; Vergabepaket VE02.1 Brücken, Rampe, sonst. Ingenieurbau und VE 02.2 Tief-und Gleisbau

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Berlin am 27.08.2025 vergeben, Zuschlag an ARGE S-Bahn Berlin S 21 VE02.1 und VE02.2 c/o. Max Bögl Bauunternehmung GmbH & Co. KG.

- Auftraggeber: DB Netz AG
- Was: Gleisbau: TEI-O-B/11/260347 S-Bahn Berlin, S 21 Neubau; Vergabepaket VE02.1 Brücken, Rampe, sonst. Ingenieurbau und VE 02.2 Tief-und Gleisbau
- Wo: Berlin
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 10.09.2012 bis 30.10.2017
- Zuschlag an: ARGE S-Bahn Berlin S 21 VE02.1 und VE02.2 c/o. Max Bögl Bauunternehmung GmbH & Co. KG
- Zuschlag am: 27.08.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [ARGE S-Bahn Berlin S 21 VE02.1 und VE02.2 c/o. Max Bögl Bauunternehmung GmbH & Co. KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/arge-s-bahn-berlin-s-21-ve021-und-ve022-co-max-boegl-bauunternehmung-gmbh-co-kg), Berlin

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 3aa61200-a945-44ef-b5af-0191b26dc75a

## Verlauf

- 27.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 207: Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin gefährdet. Bei der Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers (AN) wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung etc.). Darüber hinaus setzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwieirgkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
- 28.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 209: Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher weder erforderlich, noch möglich. Die statischen Berechnungen zum Bauwerk hat der AN erstellt. Eine erneute Ausschreibung der zuvor beschriebenen zusätzlichen Leistung steht in Bezug auf Wirtschaftlichkeit in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin gefährdet. Die Leistungen sind eine Zusammenhangsmaßnahme bzw. Folgemaßnahme. Nur der Errichter der im Bau befindlichen Anlagen hat die notwendigen Referenzen (Ersteller AP). Bei der Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers (AN) werden Leistungen später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung, etc.). Dies führt unweigerlich zu Schwierigkeiten in der Umsetzung der Leistung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
- 30.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 210: Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin gefährdetBei der Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers (AN) wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung etc.). Darüber hinaus setzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwierigkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
- 02.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 213: Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin gefährdet. Bei der Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers (AN) wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung etc.). Darüber hinaus setzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwierigkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
- 07.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 216: Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin gefährdet. Bei der Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers (AN) wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung etc.). Darüber hinaus setzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwieirgkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
- 09.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 220: Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin gefährdetBei der Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers (AN) wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung etc.). Darüber hinaus setzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwierigkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden-Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt erhalten.
- 10.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 219: Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin gefährdet. Bei der Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers (AN) wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung etc.). Darüber hinaus setzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwierigkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden
- 11.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 228: Ausfall der Sperrpause wg. fehlender Kapazitäten für die Sicherung der Baustelle. Der AG konnte dies nicht vorhersehen. Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin gefährdet. Bei der Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers (AN) wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung etc.). Darüber hinaus setzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwierigkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden-Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt erhalten.
- 12.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 229: Durch die Regelprüfung wurden Leistungen festgelegt, welche zus. bzw. geänderte Leistungen darstellen. Die Schotterbetttrennungen sollen eine Abdeckung erhalten und die Entwässerung der Fuge am Widerlager 1 soll ein Fallrohr /Anschluss an die Brückenentwässerung erhalten. Die Leistungen sind nicht Gegenstand des Hauptvertrages bzw. der Richtzeichnungen.. Der AG konnte dies nicht vorhersehen. Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin gefährdet. Bei der Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers (AN) wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung etc.). Darüber hinaus setzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwierigkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden-Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt erhalten.
- 14.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 81: Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin gefährdet. Der AN ist breits mit der Herstellung beauftragt. Bei der Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers (AN) wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung, etc.). Darüber hinaus setzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwierigkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
- 18.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 242: Der AG konnte dies nicht vorhersehen. Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand steht in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin gefährdet. Bei der Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers (AN) wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung etc.). Darüber hinaus setzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwierigkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt erhalten
- 19.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 236: Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin gefährdet. Bei der Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers (AN) wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung etc.). Darüber hinaus setzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwieirgkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
- 21.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 243: Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand steht in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin gefährdet. Bei der Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers (AN) wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung etc.). Darüber hinaus setzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwierigkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt erhalten.
- 07.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 244: Der AG konnte dies nicht vorhersehen. Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand steht in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin gefährdet. Bei der Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers (AN) wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung etc.). Darüber hinaus setzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwierigkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt erhalten.
- 17.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AG konnte dies nicht vorhersehen. Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand steht in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin gefährdet. Bei der Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers (AN) wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung etc.). Darüber hinaus setzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwierigkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt erhalten.
- 12.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin gefährdet. Bei der Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers (AN) wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung etc.). Darüber hinaus setzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwieirgkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden
- 18.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AG konnte dies nicht vorhersehen. Der AN ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des AN ist mit Mehrkosten verbunden. Dieser Mehraufwand steht in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung. Bei der Beauftragung eines weiteren AN wird die Leistung später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN Beauftragungsprozess, Klärung Aufgabenstellung, Vorbereitung Leistung etc. Dies führt unweigerlich zu Schwierigkeiten in der Bauausführung u. ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt erhalten.
- 26.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AG konnte dies nicht vorhersehen. Der AN ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des AN ist mit Mehrkosten verbunden. Dieser Mehraufwand steht in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung. Bei der Beauftragung eines weiteren AN wird die Leistung später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN Beauftragungsprozess, Klärung Aufgabenstellung, Vorbereitung Leistung etc. Dies führt unweigerlich zu Schwierigkeiten in der Bauausführung u. ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt erhalten.
- 27.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AG konnte dies nicht vorhersehen. Die Bebauung Q Heidestraße und Neuordnung der Grundstücke war nicht bekannt. Der AN ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des AN ist mit Mehrkosten verbunden. Dieser Mehraufwand steht in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung. Bei der Beauftragung eines weiteren AN wird die Leistung später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN Beauftragungsprozess, Klärung Aufgabenstellung, Vorbereitung Leistung etc. Dies führt unweigerlich zu Schwierigkeiten in der Bauausführung u. ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt erhalten.
- 11.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 248: Der AG konnte dies nicht vorhersehen. Der AN ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des AN ist mit Mehrkosten verbunden. Dieser Mehraufwand steht in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung. Bei der Beauftragung eines weiteren AN wird die Leistung später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN Beauftragungsprozess, Klärung Aufgabenstellung, Vorbereitung Leistung etc. Dies führt unweigerlich zu Schwierigkeiten in der Bauausführung u. ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt erhalten.
- 22.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 249: Der AG konnte dies nicht vorhersehen. Die Bebauung Q Heidestraße und Neuordnung dere Grundstücke war nicht bekannt. Der AN ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des AN ist mit Mehrkosten verbunden. Dieser Mehraufwand steht in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung. Bei der Beauftragung eines weiteren AN wird die Leistung später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN Beauftragungsprozess, Klärung Aufgabenstellung, Vorbereitung Leistung etc. Dies führt unweigerlich zu Schwierigkeiten in der Bauausführung u. ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt erhalten.
- 10.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 250 Die Engstellen Vermessung und die Auswertung der Engstellen gehören zum Leistungsumfang des beauftragten Auftragnehmers. Die im Gleis geometrischen Projekt und im internen Schreiben vom 15.5.1996 intern getroffenen Festlegungen sind bei der Engstellen Messung zu berücksichtigen. Die bisherige Engstellen Auswertung berücksichtigte das Profil nach EBO und das GC Profil. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, ist die Engstellen Auswertung mit dem Profil der Berliner SBahn für Tunnelstrecken der Berliner Nord Süd Bahn in der Auswertung zu ergänzen. Diese Leistung ist nicht im Hauptvertrag enthalten und ist daher eine zusätzliche Leistung. er Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin gefährdet.
- 24.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 248 Der AG konnte dies nicht vorhersehen. Der AN ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des AN ist mit Mehrkosten verbunden. Dieser Mehraufwand steht in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung. Bei der Beauftragung eines weiteren AN wird die Leistung später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN Beauftragungsprozess, Klärung Aufgabenstellung, Vorbereitung Leistung etc. Dies führt unweigerlich zu Schwierigkeiten in der Bauausführung u. ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt erhalten.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat ARGE S-Bahn Berlin S 21 VE02.1 und VE02.2 c/o. Max Bögl Bauunternehmung GmbH & Co. KG erhalten.

## Weitere Zuschläge

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 24.09.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 04.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=5afbe7b3-3580-460e-8a42-9725f37caa4a. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/tei-o-b11260347-s-bahn-berlin-s-21-neubau-vergabepaket-ve021-bruecken-3aa61200
