SW-VZ 2025
Auftraggeber: Bundesagentur für Arbeit (BA) · Nürnberg
Bundesagentur für Arbeit (BA) hat einen Auftrag für Software in Nürnberg ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 15.08.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Software: SW-VZ 2025
- Wo
- Nürnberg, Bayern
- Bis wann
- Angebotsfrist 15.08.2024, 14:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 10.07.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungRahmenvertrag über die unbefristete u. befristete Überlassung von Standardsoftware inkl. Pflege + Support durch den Hersteller; Laufzeit 3 Jahre Zur Abdeckung aktueller und künftiger, wiederkehrender Bedarfe an verschiedener einzelfall- und aufgabenbezogener Standardsoftware, die nicht durch bestehende komplexe IT-Anwendungen bzw. große IT-Projekte der BA abgedeckt werden, beabsichtigt die BA, eine Rahmenvereinbarung für den Abruf von Standard-Kleinsoftwarelösungen abzuschließen. Während des Leistungszeitraums sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer (AN) zu erbringen: • Zeitlich unbefristete und befristete Überlassung von Standardsoftware / Upgrades • Verfügbarkeit / Bereitstellung kostenpflichtiger Versionswechsel, Upgrades und Updates für bereits bei der BA im Einsatz befindliche Standard-Softwareprodukte sowie Lizenzen zusätzlicher Softwareprodukte, jeweils ohne Abrufverpflichtung …
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Rahmenvertrag über die unbefristete u. befristete Überlassung von Standardsoftware inkl. Pflege + Support durch den Hersteller; Laufzeit 3 Jahre Zur Abdeckung aktueller und künftiger, wiederkehrender Bedarfe an verschiedener einzelfall- und aufgabenbezogener Standardsoftware, die nicht durch bestehende komplexe IT-Anwendungen bzw. große IT-Projekte der BA abgedeckt werden, beabsichtigt die BA, eine Rahmenvereinbarung für den Abruf von Standard-Kleinsoftwarelösungen abzuschließen. Während des Leistungszeitraums sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer (AN) zu erbringen: • Zeitlich unbefristete und befristete Überlassung von Standardsoftware / Upgrades • Verfügbarkeit / Bereitstellung kostenpflichtiger Versionswechsel, Upgrades und Updates für bereits bei der BA im Einsatz befindliche Standard-Softwareprodukte sowie Lizenzen zusätzlicher Softwareprodukte, jeweils ohne Abrufverpflichtung seitens der BA, • Sicherstellung der Inanspruchnahme des Herstellersupports bei technischen Problemen der Software (s. nachfolgenden Text). Die befristeten Überlassungen werden in Form von Maintenance, Subscription, Miete oder Jahresabonnement beschafft. Typischerweise sind bei solchen Lizenzformen die technischen Support-/ Pflegeleistungen des Software-Herstellers bereits inkludiert. Bei den unbefristeten Überlassungen ist der Support nicht Gegenstand dieses Vertrages. Sofern jedoch ein für diese Software angebotener Hersteller-Support bereits bei der zeitlich unbefristeten Überlassung der Lizenzen beinhaltet ist (z. B. "unbefristete Überlassung der Software inkl. Support für das 1. Jahr"), dürfen die Lizenzen trotzdem in den Vertrag aufgenommen werden. Der AN stellt sicher, dass die BA den Herstellersupport in Anspruch nehmen kann. Dieser ist für die abgerufenen Lizenzen ausreichend, darüber hinaus sind keine weiteren Supportleistungen vonseiten des AN notwendig. Alle Support-Anfragen der Anwender der BA gehen bei den fachlichen/technischen Ansprechpartnern bei A11 (ehemals OPS5) ein und werden nur dort bearbeitet. Eine Anfrage nach erforderlichem technischem Support beim AN der Softwareprodukte erfolgt nicht und ist von ihm auch nicht weiterzuvermitteln oder selbst zu erbringen. Auf über den Herstellersupport hinausgehende Pflegeleistungen durch den AN wird verzichtet. Der Höchstwert für diese Beschaffung beläuft sich auf 256.800 € (netto). Dieser Wert stellt die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar und hat keinen Zusammenhang mit von der BA zugrunde gelegten Schätzmengen oder von der BA vorgesehenen Haushaltsmitteln.
Erfüllungsort
Verlauf
- 10.07.2024 Ausschreibung veröffentlicht
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