Stufenweise Vergabe von Objektplanungsleistungen der Lph 1-9 gem. HOAI für den Neubau Hardtwaldschule in Linkenheim-Hochstetten
Auftraggeber: Landratsamt Karlsruhe · Karlsruhe
Landratsamt Karlsruhe hat einen Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Karlsruhe ausgeschrieben. Teilnahmeanträge waren bis 30.06.2026 möglich. Ergebnis noch nicht veröffentlicht.
Die Vergabestelle wählt aus, wer ein Angebot abgeben darf. Sobald ein Ergebnis veröffentlicht ist, steht es hier.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Ingenieur- und Planungsleistungen: Stufenweise Vergabe von Objektplanungsleistungen der Lph 1-9 gem. HOAI für den Neubau Hardtwaldschule in Linkenheim-Hochstetten
- Wo
- Karlsruhe, Baden-Württemberg
- Bis wann
- Teilnahmeantrag bis 30.06.2026, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag. Es werden 3 bis 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 29.05.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungEine bislang ungenutzte Freifläche im Siedlungsgebiet der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten, neben dem Schulzentrum, soll als Erweiterungs- oder Ersatzstandort für das sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum Hardtwaldschule herangezogen werden. Die Fläche wurde bereits im integrierten Gemeindeentwicklungskonzept aus dem Jahr 2018 als potenzielle Erweiterungsfläche für Bildungs- und Betreuungsangebote herausgearbeitet. Sie bietet neben einer Vollverlegung der Hardtwaldschule ebenfalls Platz für eine Kindertagesstätte. Als verbindendes Element ist zwischen den beiden Bildungseinrichtungen ein Bürgerpark geplant. Die Etablierung eines Parks bildet einen Naherholungspunkt für die Nutzerinnen und Nutzer sowie die Nachbarschaft und hat einen positiven Effekt auf das Lokalklima. Die geplanten Nutzungen runden damit zum einen aufgrund der Nachbarschaft zum Schulzentrum …
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Eine bislang ungenutzte Freifläche im Siedlungsgebiet der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten, neben dem Schulzentrum, soll als Erweiterungs- oder Ersatzstandort für das sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum Hardtwaldschule herangezogen werden. Die Fläche wurde bereits im integrierten Gemeindeentwicklungskonzept aus dem Jahr 2018 als potenzielle Erweiterungsfläche für Bildungs- und Betreuungsangebote herausgearbeitet. Sie bietet neben einer Vollverlegung der Hardtwaldschule ebenfalls Platz für eine Kindertagesstätte. Als verbindendes Element ist zwischen den beiden Bildungseinrichtungen ein Bürgerpark geplant. Die Etablierung eines Parks bildet einen Naherholungspunkt für die Nutzerinnen und Nutzer sowie die Nachbarschaft und hat einen positiven Effekt auf das Lokalklima. Die geplanten Nutzungen runden damit zum einen aufgrund der Nachbarschaft zum Schulzentrum Linkenheim-Hochstetten den Schulstandort ab und bilden zum anderen den Lückenschluss der Potenzialfläche im Innenbereich der Gemeinde. Somit wird ebenfalls dem bundesweiten Ziel eines schonenden Umgangs mit Grund und Boden, dem Ziel der Innen- vor Außenentwicklung sowie dem Leitbild der Gemeinde der kurzen Wege aufgrund der zentralen Lage nachgegangen. Da der ausgewählte Bereich für die Schulerweiterung in einem bislang ungeplanten Außenbereich im Innenbereich liegt und das geplante Vorhaben sich nicht nach § 35 BauGB realisieren lässt, ist die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Nach § 1 Abs. 3 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Das städtebauliche Erfordernis ergibt sich in diesem Falle aus der Notwendigkeit eines neuen Standortes für die Hardtwaldschule sowie der Erweiterung des Kindertagesstätten Angebotes in Linkenheim-Hochstetten, um eine angemessene Sicherung der Daseinsvorsorge in der Gemeinde sowie für den näheren Umkreis zu ermöglichen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Verfahren nach § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes „Virchowstraße Ost“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Schulstandortes sowie der Kindertagesstätte zu schaffen und somit das Angebot an Bildungs- und Betreuungsangeboten in Linkenheim-Hochstetten entsprechend zu erweitern.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Karlsruhe
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- NUTS
- DE122
Verlauf
- 29.05.2026 Ausschreibung veröffentlicht
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