Studien DSA-Umsetzung (Z25a-2023-0004)
Auftraggeber: Bundesnetzagentur - Zentrale Beschaffungsstelle · Mainz
Bundesnetzagentur - Zentrale Beschaffungsstelle hat einen Auftrag für Dienstleistungen in Mainz ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 18.08.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Studien DSA-Umsetzung (Z25a-2023-0004)
- Wo
- Mainz, Rheinland-Pfalz
- Bis wann
- Angebotsfrist 18.08.2023, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 19.07.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungStudie zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) in Deutschland hinsichtlich einer Bestandsaufnahme der relevanten Akteure Am 16.11.2022 ist die Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste - der Digital Services Act (DSA) - in Kraft getreten. Der DSA ist eine wesentliche Säule der Digitalstrategie der EU-Kommission und gilt in den Mitgliedstaaten ab dem 17. Februar 2024. Die nationale Umsetzung wird im Digitale Dienste Gesetz geregelt, welches sich derzeit im nationalen Abstimmungsprozess befindet. Nach aktuellem Kenntnissstand soll die BNetzA die Aufgabe des sog. nationalen Koordinators für Digitale Dienste (DSC) übernehmen und würde damit für die Durchsetzung der neuen Regeln maßgeblich mitverantwortlich. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Durchsetzung des DSA eine kontinuierliche Überwachung einer Vielzahl relevanter Adressaten sowie die Bearbeitung zahlreicher …
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Studie zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) in Deutschland hinsichtlich einer Bestandsaufnahme der relevanten Akteure Am 16.11.2022 ist die Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste - der Digital Services Act (DSA) - in Kraft getreten. Der DSA ist eine wesentliche Säule der Digitalstrategie der EU-Kommission und gilt in den Mitgliedstaaten ab dem 17. Februar 2024. Die nationale Umsetzung wird im Digitale Dienste Gesetz geregelt, welches sich derzeit im nationalen Abstimmungsprozess befindet. Nach aktuellem Kenntnissstand soll die BNetzA die Aufgabe des sog. nationalen Koordinators für Digitale Dienste (DSC) übernehmen und würde damit für die Durchsetzung der neuen Regeln maßgeblich mitverantwortlich. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Durchsetzung des DSA eine kontinuierliche Überwachung einer Vielzahl relevanter Adressaten sowie die Bearbeitung zahlreicher Individualbeschwerden mit sich bringen wird. Daher ist es für die Tätigkeit des Koordinators für digitale Dienste von entscheidender Bedeutung, bereits frühzeitig einen umfassenden Überblick hinsichtlich der relevanten Akteure und der angebotenen Geschäftsmodelle zu besitzen. Die Studie soll der BNetzA die entsprechenden Erkenntnisse liefern, die maßgeblich zu einer effektiven und effizienten Regulierung beitragen werden. Darüber hinaus sollen die Forschungsergebnisse auch für den internationalen Erfahrungsaustasuch mit andrene zuständigen Behörden genutzt werden.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Mainz (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
Verlauf
- 19.07.2023 Ausschreibung veröffentlicht