Studie zu geeigneten juristischen Begriffen für einen Diskriminierungsschutz entlang des sozialen Status
Auftraggeber: Antidiskriminierungsstelle des Bundes · Berlin
Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat einen Auftrag für „Studie zu geeigneten juristischen Begriffen für einen Diskriminierungsschutz entlang des sozialen Status“ in Berlin ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 18.01.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Studie zu geeigneten juristischen Begriffen für einen Diskriminierungsschutz entlang des sozialen Status
- Wo
- Berlin
- Bis wann
- Angebotsfrist 18.01.2024, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 28.11.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungZiel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es, Diskriminierungen aus rassistischen Gründen oder entlang der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Diese Merkmalsaufzählung in § 1 AGG ist abschließend zu verstehen, d. h. andere Diskriminierungsdimensionen sind vom Schutzumfang des Gesetzes nicht umfasst. Anderen Regelwerken ist der Schutz vor Diskriminierungen, die an die soziale Herkunft oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Schicht anknüpfen, dagegen nicht fremd. So gewährt auf supranationaler Ebene beispielsweise Art. 21 Abs. 1 der EU-Grundrechtecharta als unionsrechtliches Primärrecht Schutz vor Diskriminierung entlang der sozialen Herkunft, des Vermögens sowie der Geburt. Zudem sind einige EU-Länder über die Vorgaben der …
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Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es, Diskriminierungen aus rassistischen Gründen oder entlang der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Diese Merkmalsaufzählung in § 1 AGG ist abschließend zu verstehen, d. h. andere Diskriminierungsdimensionen sind vom Schutzumfang des Gesetzes nicht umfasst. Anderen Regelwerken ist der Schutz vor Diskriminierungen, die an die soziale Herkunft oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Schicht anknüpfen, dagegen nicht fremd. So gewährt auf supranationaler Ebene beispielsweise Art. 21 Abs. 1 der EU-Grundrechtecharta als unionsrechtliches Primärrecht Schutz vor Diskriminierung entlang der sozialen Herkunft, des Vermögens sowie der Geburt. Zudem sind einige EU-Länder über die Vorgaben der Gleichbehandlungsrichtlinien hinausgegangen und haben in ihren nationalen Antidiskriminierungsgesetzen auch den Schutz vor Benachteiligungen entlang unterschiedlicher Aspekte der sozialen Herkunft oder des sozialen Status normiert. Nicht zuletzt ist im Landesantidiskriminierungsgesetz von Berlin, das im Juni 2020 in Kraft getreten ist, ein Verbot der Diskriminierung entlang des sozialen Status enthalten (§ 2 LADG). In der Debatte um eine mögliche Erweiterung des Merkmalskatalogs wird immer wieder die Aufnahme eines Diskriminierungsverbots wegen des sozialen Status diskutiert und gefordert, so zuletzt auch in der Stellungnahme des Bündnisses „AGG-Reform Jetzt!“ aus dem Januar 2023. Dabei werden unterschiedliche Begrifflichkeiten, wie sozioökonomischer Status, wirtschaftliche Lage oder soziale Herkunft verwendet. Je nach Begriff und Begriffsverständnis soll dabei auf Bundesebene ein Diskriminierungsschutz unter anderem entlang von Bildung, Einkommen, Vermögen, Wohnungslosigkeit, Wohnort, Erwerbstätigkeit und Erwerbsstatus sowie den entsprechenden Merkmalen des Elternhaushaltes erreicht werden. In ihrem Grundsatzpapier Vielfalt, Respekt, Antidiskriminierung Grundlagenpapier zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fordert die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung die Einführung eines Diskriminierungsschutzes entlang des sozialen Status. Mit der vorliegenden Studie soll geklärt werden, mit welcher Rechtsbegrifflichkeit ein entsprechender Schutz am besten umgesetzt werden kann. Dabei sollen die Erfahrungen mit dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz ausgewertet sowie verschiedene Rechtswissenschaftler*innen konsultiert werden. Die Leitfragen der Studie sind: - Welche Oberbegriffe für Diskriminierungen entlang von Bildung, Einkommen, Wohnort, Wohnsituation, Erwerbstätigkeit sowie entsprechender Merkmale des Elternhaushaltes werden in den Rechts- und Sozialwissenschaften verwendet? Wie unterscheiden sich diese in ihrem Bedeutungsgehalt? - Wie wird der bestehende Diskriminierungsschutz entlang des sozialen Status in den Rechtswissenschaften eingeschätzt? Welche Gerichtsfälle gibt es, in denen eine Diskriminierung entlang des sozialen Status geltend gemacht wurde? - Welche Erfahrungen bestehen in Berlin mit dem Diskriminierungsschutz entlang des Merkmals „Sozialer Status“ auf Basis des LADG? - Wie werden in den Rechtswissenschaften die verschiedenen Begriffe definiert? Welche Unterschiede haben sie in ihrem Bedeutungsgehalt? Ziel der Studie ist es eine Begrifflichkeit zu empfehlen, die in das AGG aufgenommen werden soll, um dort einen Diskriminierungsschutz entlang des sozialen Status zu verankern.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Berlin (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Berlin
Verlauf
- 28.11.2023 Ausschreibung veröffentlicht