Studie Betriebliche Beschwerdestellen nach § 13 AGG gut umsetzen. Praxisbeispiele und praxisnahe Handlungsansätze
Auftraggeber: Antidiskriminierungsstelle des Bundes · Berlin
Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat einen Auftrag für Architektur in Berlin ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 07.08.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.
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Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Architektur: Studie Betriebliche Beschwerdestellen nach § 13 AGG gut umsetzen. Praxisbeispiele und praxisnahe Handlungsansätze
- Wo
- Berlin
- Bis wann
- Angebotsfrist 07.08.2023, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 20.06.2023, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungMit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006 wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt auf unabhängige Weise Personen, die Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder der sexuellen Identität erfahren haben. Die wichtigsten Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle sind Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Forschung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen aufgrund der Merkmale Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität zu treffen. Diese Verpflichtung schließt sowohl eine Reaktion auf bereits …
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Mit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006 wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt auf unabhängige Weise Personen, die Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder der sexuellen Identität erfahren haben. Die wichtigsten Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle sind Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Forschung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen aufgrund der Merkmale Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität zu treffen. Diese Verpflichtung schließt sowohl eine Reaktion auf bereits erfolgte Diskriminierungen als auch vorbeugende Maßnahmen ein. § 13 AGG formuliert als Pflichten seitens der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen die Benennung einer Beschwerdestelle (§ 13 Abs. 1 AGG) und verpflichtet zur Information der Belegschaft über zuständige Stellen und den Beschwerdevorgang über die organisationsintern üblichen Informations- und Kommunikationswege (§ 12 Abs. 5 Satz 1 AGG). Im Rahmen einer Studie hat eine Befragung von Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen gezeigt, dass insbesondere die Einrichtung einer internen Beschwerdestelle nach § 13 AGG eines der größten Umsetzungsdefizite des AGG darstellt. In den Ergebnissen hatte sich gezeigt, dass es vor allem kleinere Unternehmen und Organisationen und z.T. auch kleinere Verwaltungen waren, die keine Stellen nach § 13 AGG eingerichtet hatten oder diese nicht eindeutig benannt hatten. In den Handlungsempfehlungen o. g. Studie wird die Entwicklung niedrigschwelliger und wenig ressourcenintensiver Konzepte für innerbetriebliche Beschwerdestellen als sinnvolle Maßnahme identifiziert. In allen Bereichen der Befragung war darüber hinaus deutlich geworden, dass die Ausgestaltung eines Beschwerdemanagements infolge von § 13 AGG für viele Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen unklar ist. Auch deshalb waren vor Ort z. T. keine Verfahren vorhanden oder es gab kein systematisches Verfahren bei Diskriminierungsbeschwerden. Empfohlen wurde auch, bekannte gute Konzepte zur Ausgestaltung von Beschwerdestellen, wie die des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung , noch bekannter zu machen. In Bezug auf die vor allem in Verwaltungen sowie mittleren und größeren Unternehmen und Organisationen bereits auf gesetzlicher Grundlage vorhandenen Akteurinnen und Aktuere wie Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung und Personalrat sollte darüber hinaus aufgezeigt werden, wie diese systematisch in die Beschwerdeverfahren einbezogen werden können. Diese Empfehlungen und Forschungsfragen greift vorliegendes Vorhaben für eine Praxisstudie auf. Sie soll zum einen eine Sammlung von Good-Practice-Beispielen für Beschwerdestellen und Beschwerdeverfahren nach § 13 AGG sowie weitere Maßnahmen im Vorfeld der Beschwerde erstellen. Zum anderen sollen modellhafte und übertragbare Ansätze und Verfahrensweisen herausgearbeitet und in anwendungsorientierten Handlungsansätze zusammengestellt werden. Weitere Informationen können Sie den Ausschreibungsdokumenten entnehmen.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Berlin (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Berlin
Verlauf
- 20.06.2023 Ausschreibung veröffentlicht
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