stationäre Geschwindigkeitsüberwachung
Auftraggeber: Stadt Bergisch Gladbach · Bergisch Gladbach
Stadt Bergisch Gladbach hat das Vergabeverfahren für Dienstleistungen im Rheinisch-Bergischer Kreis aufgehoben.
Vom Auftraggeber aufgehoben
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Beendet
- 24.06.2022
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 24.06.2022.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- stationäre Geschwindigkeitsüberwachung
- Wo
- Rheinisch-Bergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 01.06.2022 bis 30.05.2026
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 24.06.2022, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Stadt Bergisch Gladbach beabsichtigt die Vergabe der Dienstleistung der stationären Geschwindigkeitsüberwachung. Ausgeschrieben wird die Leistung auf Basis eines Mietgeschäfts für 48 Monate für die Zeit vom 01.06.2022 bis 30.05.2026. Die Bieterin/der Bieter wird im Folgenden als Auftragnehmerin bezeichnet. Die Stadt wird als Auftraggeberin bezeichnet. Die entsprechenden Arbeiten, die in direktem Zusammenhang mit der Einrichtung der stationären Anlagen stehen, sind durch die Auftragnehmerin zu übernehmen. Hierzu zählen insbesondere die bauliche Planung, Umsetzung und Kontrolle der Maßnahme sowie Wartung. Die Auftragnehmerin hat an die Auftraggeberin betriebsbereite und für die Kontrolle des fließenden Verkehrs zugelassene Systeme zu übergeben. Es wird empfohlen, die Örtlichkeiten nach vorheriger Absprache mit der Auftraggeberin zu besichtigen, sofern diese nicht bereits bekannt sind: …
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Die Stadt Bergisch Gladbach beabsichtigt die Vergabe der Dienstleistung der stationären Geschwindigkeitsüberwachung. Ausgeschrieben wird die Leistung auf Basis eines Mietgeschäfts für 48 Monate für die Zeit vom 01.06.2022 bis 30.05.2026. Die Bieterin/der Bieter wird im Folgenden als Auftragnehmerin bezeichnet. Die Stadt wird als Auftraggeberin bezeichnet. Die entsprechenden Arbeiten, die in direktem Zusammenhang mit der Einrichtung der stationären Anlagen stehen, sind durch die Auftragnehmerin zu übernehmen. Hierzu zählen insbesondere die bauliche Planung, Umsetzung und Kontrolle der Maßnahme sowie Wartung. Die Auftragnehmerin hat an die Auftraggeberin betriebsbereite und für die Kontrolle des fließenden Verkehrs zugelassene Systeme zu übergeben. Es wird empfohlen, die Örtlichkeiten nach vorheriger Absprache mit der Auftraggeberin zu besichtigen, sofern diese nicht bereits bekannt sind: Telefon: [Nummer entfernt] [Name entfernt]. Nachforderungen aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten können nicht erhoben werden. Aus diesem Grund geltend gemachte Ansprüche werden zurückgewiesen. Die Abrechnungen der Leistungen erfolgen auf Basis einer monatlich festen Mietzahlung, mit der sämtliche Leistungen inkl. aller Nebenleistungen abgeglichen sein müssen.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA2B
Verlauf
- 25.02.2022 Ausschreibung veröffentlicht
- 24.06.2022 Ergebnis veröffentlicht