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Zuschlag erteilt Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) · veröffentlicht am 13.01.2024

Stadt Rüsselsheim - Vergabe von Planungsleistungen für vorbereitende Untersuchungen zur städtebaulichen Entwicklung im Bereich Rüsselsheim West einschließlich der Stellantisflächen (ehem. Opel)

Auftraggeber: Stadt Rüsselsheim am Main · Rüsselsheim am Main

Stadt Rüsselsheim am Main hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen im Landkreis Groß-Gerau am 23.10.2023 vergeben, Zuschlag an LBBW Immobilien und Kommunalentwicklung GmbH. Eingegangen: 2 Angebote.

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
2
Zuschlag
23.10.2023

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 13.01.2024.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Ingenieur- und Planungsleistungen: Stadt Rüsselsheim - Vergabe von Planungsleistungen für vorbereitende Untersuchungen zur städtebaulichen Entwicklung im Bereich Rüsselsheim West einschließlich der Stellantisflächen (ehem. Opel)
Wo
Landkreis Groß-Gerau, Hessen
Wer kann anbieten
Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.

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Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die Stadt Rüsselsheim am Main beabsichtigt, Planungsleistungen für eine vorbereitende Untersuchung im Sinne des § 165 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 141 BauGB zur städtebaulichen Entwicklung im Bereich Rüsselsheim West einschließlich der Stellantisflächen (ehm. Opel) zu vergeben. Der Magistrat wurde am 02.06.2022 von der Stadtverordnetenversammlung beauftragt, für den Bereich Rüsselsheim West einschließlich der Stellantisflächen (ehemals Opel) vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Das Gebiet befindet sich im Westen der Stadt Rüsselsheim am Main und umfasst einen Bereich von ca. 128 ha. Hinweis: Gegenwärtig prüft die Auftraggeberin eine Erweiterung des Untersuchungsgebiets im Hinblick auf die Flächen des Unternehmens Segula. Ein entsprechender Beschluss der städtischen Gremien steht noch aus. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Flächen des Unternehmens Segula …

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Die Stadt Rüsselsheim am Main beabsichtigt, Planungsleistungen für eine vorbereitende Untersuchung im Sinne des § 165 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 141 BauGB zur städtebaulichen Entwicklung im Bereich Rüsselsheim West einschließlich der Stellantisflächen (ehm. Opel) zu vergeben. Der Magistrat wurde am 02.06.2022 von der Stadtverordnetenversammlung beauftragt, für den Bereich Rüsselsheim West einschließlich der Stellantisflächen (ehemals Opel) vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Das Gebiet befindet sich im Westen der Stadt Rüsselsheim am Main und umfasst einen Bereich von ca. 128 ha. Hinweis: Gegenwärtig prüft die Auftraggeberin eine Erweiterung des Untersuchungsgebiets im Hinblick auf die Flächen des Unternehmens Segula. Ein entsprechender Beschluss der städtischen Gremien steht noch aus. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Flächen des Unternehmens Segula Gegenstand des Untersuchungsgebietes werden. Gegenstand der vorbereitenden Untersuchung ist zum einen die Erstellung eines Gutachtens, in dem die Beurteilungsgrundlagen über die zukünftige Festlegung der Voraussetzungen nach § 165 Abs. 3 BauGB dargestellt und bewertet werden. Hierzu hat der zukünftige Auftragnehmer die formalen und materiellen Anwendungsvoraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB zu prüfen. Er übernimmt die Gesamtkoordination des Projekts und hat die vorliegenden und die zu gewinnenden Erkenntnisse in einem Entwicklungsszenario und Umsetzungskonzept zu verdichten und mit Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu erörtern. Gegenstand der vorbereitenden Untersuchungen sind insbesondere Feststellungen über die Notwendigkeit der Entwicklung des Gebiets unter Heranziehung der Voraussetzungen des § 165 Abs. 2 BauGB, die allgemeine Mitwirkungs- und Veräußerungsbereitschaft der Eigentümer, die Erforderlichkeit des besonderen entwicklungsrechtlichen Instrumentariums, die anzustrebenden allgemeinen Ziele der Entwicklung und die Einschätzung der zügigen Durchführbarkeit der Maßnahme im Allgemeinen im Sinne von § 165 BauGB. Der zukünftige Auftragnehmer hat zudem zu prüfen, ob die formalen Voraussetzungen für die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Abs. 2 und 3 BauGB vorliegen und die Erkenntnisse planungsrechtlich darzulegen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist in einem Abschlussbericht über die vorbereitenden Untersuchungen zu dokumentieren, der den Anforderungen des § 165 Abs. 4 BauGB an die Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Abs. 3 BauGB genügt. Der Abschlussbericht dient als Entscheidungsgrundlage der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim am Main, ob eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden kann und soll. Vor diesem Hintergrund hat der zukünftige Auftragnehmer sicherzustellen, dass alle für diese Entscheidung erforderlichen Belange angemessen behandelt und dokumentiert werden. Dies umfasst sowohl die planerische als auch die ökonomische Ebene. Während der vorbereitenden Untersuchungen kommt der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger eine besondere Bedeutung zu, vgl. §§ 137 bis 139 BauGB Die Leistung des zukünftigen Auftragnehmers umfasst daher neben der Wahrnehmung der Auskunftsrechte nach § 138 BauGB auch die Informationsbeschaffung bei öffentlichen Aufgabenträgern im Sinne des § 139 BauGB und die anschließende Erörterung der hierbei gewonnenen Erkenntnisse mit den Behörden und öffentlicher Aufgabenträger sowie der Nachbargemeinden, als auch die Auswertung der hieraus resultierenden Ergebnisse.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Bundesland
Hessen
NUTS
DE717

Verlauf

  1. 13.01.2024 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat LBBW Immobilien und Kommunalentwicklung GmbH erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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