Sondershäuser Wochenmarkt auf dem Marktplatz vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 mit der Option der Verlängerung bis längstens zum 31.12.2028.
Auftraggeber: Stadt Sondershausen · Sondershausen
Stadt Sondershausen hat einen Auftrag für „Sondershäuser Wochenmarkt auf dem Marktplatz vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 mit der Option der Verlängerung bis längstens zum 31.12.2028.“ im Kyffhäuserkreis ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 05.12.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Sondershäuser Wochenmarkt auf dem Marktplatz vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 mit der Option der Verlängerung bis längstens zum 31.12.2028.
- Wo
- Kyffhäuserkreis, Thüringen
- Bis wann
- Angebotsfrist 05.12.2024, 13:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 04.11.2024, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungEs handelt sich vorliegend um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterhalb des EU-Schwellenwertes im Wege einer öffentlichen Ausschreibung außerhalb des förmlichen Vergaberechts. Die Stadt Sondershausen beabsichtigt den Wochenmarkt auf dem Marktplatz und der Freifläche zwischen Optiker und Rathaus an einen privaten Betreiber für den Zeitraum vom 15.04.2025 bis 15.04.2026 mit der Option der Verlängerung um weitere drei Jahre bis zum 15.04.2029 zu vergeben. Die Sondernutzung umfasst 52 Wochen im Jahr. Je nach Marktkonzeption davon abweichende Varianten werden durch die Verwaltung geprüft. Soweit auf den Marktflächen öffentliche Veranstaltungen an einem oder mehreren Markttagen stattfindet, hat die Stadt das Recht, die Fläche vorrangig selbst zu nutzen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Stadt dies gegenüber dem Marktbetreiber mit einer Frist von einem Monat vor Beginn der eigenen Nutzung anzeigt. Das wirtschaftliche Risiko bei der Durchführung des Wochenmarktes trägt der Marktbetreiber. Gegen Schadenersatzansprüche der Marktteilnehmer oder Dritter, hat sich der Marktbetreiber ausreichend zu versichern.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Kyffhäuserkreis (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Thüringen
Verlauf
- 04.11.2024 Ausschreibung veröffentlicht